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Bürgschaft beim Kredit
Eine Bürgschaft beim Kredit oder die Kreditbürgschaft kann für viele Menschen eine Möglichkeit sein, einen benötigten Kredit zu erhalten. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff und welche Risiken gibt es?
In diesem Blog-Artikel werden wir uns mit dem Zweck einer Bürgschaft, den verschiedenen Arten und Pflichten sowie dem gesetzlichen Rahmen auseinandersetzen.
Wir möchten Ihnen dabei helfen, die Vor- und Nachteile einer Bürgschaft besser einschätzen zu können und somit eine fundierte Entscheidung treffen zu können, ob Sie diese Verantwortung wirklich übernehmen wollen.
Eine Bürgschaft beim Kredit ist eine wunderbare Möglichkeit, um sich finanziell abzusichern. Wenn Sie einen Kredit aufnehmen und jemand anderes für Sie bürgt, haben Sie die Gewissheit, dass Sie im Falle von Schwierigkeiten nicht alleine dastehen.
Die Bürgschaft dient als Sicherheit für die Bank oder den Kreditgeber und gibt ihnen die Gewissheit, dass sie ihr Geld zurückbekommen werden. Das ist ein beruhigendes Gefühl für alle Beteiligten. Wenn Sie also einen Kredit aufnehmen möchten, aber Bedenken haben, ob Sie ihn zurückzahlen können, dann ist eine Kreditbürgschaft eine großartige Option. Sie können sich darauf verlassen, dass jemand für Sie einsteht und Sie Ihre finanziellen Ziele erreichen können.
- Sie sollten den Bürgen jedoch auch darüber aufklären, dass er im Falle einer Zahlungsunfähigkeit für den Kredit voll haften muss.
Zweck und Risiken
Eine Bürgschaft kann verschiedene Zwecke haben. Sie kann beispielsweise dazu dienen, dass du überhaupt erst einen Kredit bekommst, weil deine Bonität nicht ausreichend ist. Oder sie kann dazu dienen, dass du bessere Konditionen bekommst, weil die Bank durch die Bürgschaft ein geringeres Risiko sieht.
Allerdings gibt es auch Risiken bei einer Bürgschaft. Wenn du den Kredit nicht zurückzahlen kannst oder willst, muss dein Bürge einspringen und den Betrag begleichen. Das kann zu finanziellen Schwierigkeiten führen und sogar zu einem Verlust des Vermögens des Bürgen.
Definition und Funktion
Es gibt verschiedene Arten von Bürgschaften. Eine Person kann eine selbstschuldnerische Bürgschaft übernehmen, bei der sie ohne Vorbehalt haftet. Es gibt auch die Möglichkeit einer Ausfallbürgschaft, bei der der Bürge nur dann haftet, wenn Sie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommst. Des Weiteren gibt es die personale, die sachliche und die selbstschuldnerische Bürgschaft beim Kredit, welche hier näher beschrieben werden.
Personale Bürgschaft beim Kredit
Eine personale Bürgschaft ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger, bei der der Bürge für die Schulden des Schuldners haftet. Die Funktion einer solchen Bürgschaft besteht darin, dem Gläubiger zusätzliche Sicherheit zu bieten und das Risiko des Kreditgebers zu minimieren.
Die Voraussetzungen für eine personale Bürgschaft sind in der Regel ein ausreichendes Einkommen und eine gute Bonität des Bürgen. Außerdem muss der Bürge volljährig und geschäftsfähig sein. Eine solche Bürgschaft sollte jedoch nicht leichtfertig eingegangen werden, da sie mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden sein kann.
Es ist daher ratsam, sich vor einer Unterschrift umfassend über die möglichen Folgen einer Bürgschaft zu informieren und gegebenenfalls professionellen Rat einzuholen.
Sachliche Bürgschaft
Eine sachliche Bürgschaft ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen einem Gläubiger und einem Bürgen, bei der der Bürge sich verpflichtet, für die Schulden des Schuldners einzustehen. Anders als bei einer persönlichen Bürgschaft, bei der der Bürge für die Schulden des Schuldners haftet, unabhängig davon, ob der Gläubiger seine Forderungen gegenüber dem Schuldner geltend gemacht hat oder nicht, ist die sachliche Bürgschaft auf bestimmte Forderungen beschränkt. Das bedeutet, dass der Bürge nur dann haftet, wenn der Gläubiger seine Forderungen gegenüber dem Schuldner geltend gemacht hat und dieser zahlungsunfähig ist.
- Ein Beispiel für eine sachliche Bürgschaft ist die Mietkaution. Hierbei verpflichtet sich der Bürge, für die Mietzahlungen des Mieters einzustehen, falls dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
- Ein weiteres Beispiel ist die Bürgschaft für einen Kredit, bei der der Bürge für die Rückzahlung des Kredits haftet, falls der Kreditnehmer zahlungsunfähig wird. Mehr zur Mietkautionsbürgschaft erfahren?
Die sachliche Bürgschaft ist somit eine wichtige Absicherung für Gläubiger und eine Möglichkeit für Schuldner, Kredite oder Verträge abzuschließen, für die sie allein nicht die nötige Bonität aufweisen.
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Eine selbstschuldnerische Bürgschaft ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der eine Person – der Bürge – sich verpflichtet, für die Schulden einer anderen Person – dem Schuldner – einzustehen. Dabei haftet der Bürge unabhängig von der Zahlungsfähigkeit des Schuldners und kann im schlimmsten Fall mit seinem gesamten Vermögen belangt werden.
Die Funktion einer selbstschuldnerischen Bürgschaft besteht darin, dem Gläubiger eine zusätzliche Sicherheit zu bieten und somit die Kreditvergabe zu erleichtern. Allerdings birgt eine solche Bürgschaft auch erhebliche Risiken für den Bürgen, da er im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners mit erheblichen finanziellen Belastungen konfrontiert werden kann. Es ist daher ratsam, sich vor einer solchen Vereinbarung genau über die Risiken zu informieren und gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen.
Gesetzliche Regelungen im BGB
Die gesetzlichen Regelungen der Bürgschaft sind von großer Bedeutung für alle Beteiligten. Als Geber übernimmt man eine große Verantwortung und sollte sich daher genau über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren. Denn eine Kreditbürgschaft kann schnell zur Falle werden, wenn man nicht alle Risiken und Konsequenzen kennt.
Die Bürgschaft ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und dient als Sicherheit für eine Verbindlichkeit des Hauptschuldners. Der Bürge verpflichtet sich dabei, für den Fall der Nichterfüllung der Verbindlichkeit durch den Hauptschuldner einzustehen. Die wichtigsten Paragrafen sind:
- § 765 BGB, der die Definition und Funktion der Bürgschaft beschreibt,
- sowie § 767 BGB, in dem die Formvorschriften für eine wirksame Bürgschaftserklärung festgelegt sind.
- Weiterhin regelt § 771 BGB die Haftungsbeschränkungen des Bürgen
- und § 773 BGB das Ende der Bürgschaft bei Erfüllung oder Erlöschen der Hauptforderung.
Es ist zu beachten, dass eine Bürgschaft nur dann wirksam ist, wenn sie freiwillig und ohne Zwang abgegeben wurde.
Kredit mit Bürgen
Falls Sie auf der Suche nach einer geeigneten Kreditoption sind, kann die Wahl mitunter schwierig sein. Insbesondere dann, wenn Ihre Kreditwürdigkeit nicht ausreicht oder Sie einfach bessere Konditionen anstreben. In diesem Fall bietet sich ein Kredit mit einem Bürgen an.
Ein Bürge kann Ihnen dabei behilflich sein, den benötigten Kredit zu erhalten, indem er für Sie bürgt. Dies gibt dem Kreditgeber mehr Sicherheit und erzeugt somit bessere Konditionen für Sie. Eine Win-win-Situation für alle beteiligten Parteien. Wenn Sie also einen Bürgen haben und einen Kredit benötigen, sollten Sie diese Option in Erwägung ziehen.
Pflichten eines Bürgen
Als Bürge übernehmen Sie eine bedeutende Verantwortung. Es obliegt Ihnen, sicherzustellen, dass der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und im Falle einer unvorhergesehenen Situation den Kredit zurückzahlen kann. Als Sicherheit für die Bank und Garant für den Kreditnehmer spielen Sie eine entscheidende Rolle.
Es ist essenziell, dass Sie sich bewusst sind, welche Verantwortung Sie tragen und dass Sie bereit sind, im Ernstfall einzuspringen. Nur so kann das Vertrauen der Bank in Sie und den Kreditnehmer gewahrt bleiben. Als Bürge leisten Sie nicht bloß eine Unterschrift, sondern gehen auch eine moralische Verpflichtung ein. Tragen Sie diese Rolle mit Verantwortung, denn Sie sind ein wesentlicher Bestandteil des Kreditvertrags und tragen dazu bei, dass der Kreditnehmer seine Pläne umsetzen kann, seien Sie sich Ihrer Haftung gewiss.
Wer kann Bürge werden?
Jeder kann Bürgen werden, solange er über ausreichend Bonität verfügt und bereit ist, die Verantwortung zu übernehmen. Es ist ein Privileg, als geschäftsfähiger Bürger über 18 Jahren eine Bürgschaft unterschreiben zu können. Doch mit diesem Privileg geht auch eine große Verantwortung einher. Denn im Notfall muss man finanziell in der Lage sein, die Verbindlichkeit des Dritten zu erfüllen. Das bedeutet, dass man sich nicht nur auf sein eigenes Vermögen verlassen kann, sondern auch für die Schulden eines anderen geradestehen muss.
Wann endet die Bürgschaft beim Kredit?
Die Bürgschaft endet in der Regel mit der vollständigen Rückzahlung des Kredits. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Haftung noch längere Zeit bestehen bleibt, zum Beispiel bei einer Restschuldversicherung oder einer Anschlussfinanzierung.
In diesen Fällen ist es wichtig, dass sich der Bürge über die genauen Bedingungen und Laufzeiten informiert. Es kann auch vorkommen, dass eine Bürgschaft vorzeitig beendet werden soll oder muss. Hierbei sollte man beachten, dass dies nicht immer ohne weiteres möglich ist.
Gründe für eine vorzeitige Beendigung
Es gibt verschiedene Gründe für eine vorzeitige Beendigung einer Bürgschaft:
- Der Kreditnehmer hat seine finanzielle Situation verbessert und benötigt keine weitere Unterstützung mehr.
- Der Kredit wurde bereits vollständig zurückgezahlt und der Vertrag ist beendet, durch die Erbringung der Schuld.
- Oder aber es kommt zu Unstimmigkeiten zwischen dem Bürgen und dem Kreditgeber.
In jedem Fall sollten alle beteiligten Parteien frühzeitig miteinander sprechen und gemeinsam nach Lösungen suchen. Eine einvernehmliche Aufhebung der Bürgschaft erspart allen Beteiligten unnötigen Stress sowie Kosten durch mögliche Gerichtsverfahren. Es empfiehlt sich daher stets im Vorfeld genau abzuwägen, ob man als Bürge in Frage kommen möchte – insbesondere wenn die Rückzahlungsmodalitäten längerfristiger Natur sind. Denn letztlich trägt man bei einer solchen Entscheidung Verantwortung für das Darlehen des anderen – mit all seinen Konsequenzen!
Was tun, wenn Sie nie unterschrieben haben?
Was soll man tun, wenn die Bürgschaft, als Bürge nie unterschrieben wurde, aber Ihr Name in den Vertragsunterlagen auftaucht?
Es ist eine Situation, die niemand gerne erlebt: Man erhält plötzlich Post von einer Bank, in der man als Bürge für einen Kredit genannt wird. Doch das eigentliche Problem ist, dass man nie eine Bürgschaft unterschrieben hat. Was soll man in diesem Fall tun? Zunächst einmal ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und sich nicht in Panik zu versetzen. Es gibt verschiedene Tipps, die helfen können, diese Angelegenheit zu klären.
Als Erstes sollte man sich die Vertragsunterlagen genau anschauen und prüfen, ob der eigene Name tatsächlich in der Bürgschaftserklärung auftaucht und die Unterschrift Ihre ist. Wenn dies nicht der Fall ist, kann man dies der Bank mitteilen und um Klärung bitten. Bei einer gefälschten Unterschrift, will die Bank dann meist von Ihnen einen Bogen, auf welchem Sie mehrfach unterschreiben, damit Ihre Unterschrift mit der auf den Vertragsunterlagen verglichen werden kann.
Sollte der Name jedoch wirklich in der Bürgschaftserklärung stehen, obwohl man nie unterschrieben hat, ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren. Dieser kann helfen, die Angelegenheit zu klären und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. In jedem Fall ist es wichtig, schnell zu handeln und sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Mit der richtigen Vorgehensweise kann man auch in dieser unangenehmen Situation eine Lösung finden.
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