Arbeit und Gesundheit – Yogalehrer Ausbildung Kosten, Voraussetzungen & Krankenkasse

Yogalehrer Ausbildung

Lernen Sie in diesem Beitrag mehr zur Yogalehrer Ausbildung, zu den Kosten, den Voraussetzungen sowie zum BDY und BYV Verband. Sie finden Details zur Ausbildung und zur Zertifizierung der Yogalehrer. Ebenfalls erhalten Sie mehr Informationen zu den Krankenkassen sowie der Möglichkeit der Abrechnung.

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Yogalehrer Ausbildung

Die Yogalehrer Ausbildung ist sehr verschieden, was Inhalte und Zeitaufwand angeht. Sie kann zwischen vier Wochen und vier Jahren dauern, je nachdem welche Schule sich der künftige Yogi aussucht. Das gleiche gilt für die Kosten, welche ebenfalls sehr verschieden ausfallen können.

Es führen nicht nur viele Wege nach Rom, sondern auch zu einem Zertifikat als Yogalehrer, wobei dieser Begriff nicht geschützt ist. Jeder, der einen Kurs absolviert hat oder sich als Autodidakt Kenntnisse angeeignet hat, kann sich Yogalehrer nennen. Allerdings wird nicht jeder Yogalehrer automatisch von der Krankenkasse anerkannt. Dafür bedarf es bestimmter Voraussetzungen, welche Sie hier kennen lernen.

Voraussetzungen der Yoga Berufsverbände

Zu den beiden größten Anbietern zählen zwei Verbände. Der erste Verband ist der Yoga Vidya Lehrer, BYV e.V.. Weiterhin gibt es den Verband der Yogalehrenden in Deutschland, BDY e.V.. Daneben gibt es eine kaum überschaubare Vielzahl kleiner Schulen und Zentren, die von Flensburg bis Konstanz ihre Kurse anbieten.

Voraussetzungen vom BDY für die Yogalehrer Ausbildung

Die Voraussetzungen, um eine Ausbildung zum Yogalehrer zu absolvieren, sind recht verschieden. Der BDY e.V. erwartet ein Mindestalter von 25 Jahren, gute Allgemeinbildung sowie Erfahrung mit Menschen. Weiterhin eine mindestens dreijährige Praxis in Yoga, die unter Anleitung eines Yogalehrers stattgefunden hat. Die Ausbildung erfolgt nebenberuflich, geht über vier Jahre und umfasst 720 UE. Nach erfolgreicher Prüfung dürfen die Absolventen den Titel Yogalehrer BDY/EYU tragen. Dieser Name gilt als Marke und ist im Patentamt registriert, somit geschützt.

BYV und deren Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Yogalehrer Ausbildung beim BYV e.V. sind Kenntnisse der Philosophie und in den Asanas. Um als qualifizierter Yogalehrer von den Krankenkassen anerkannt zu werden, gelten allerdings auch hier die gleichen Voraussetzungen. Beim BYV e.V. kann der künftige Yogalehrer wählen zwischen einem vier Wochen Crashkurs mit zwölf Stunden Unterricht täglich oder einer zwei- oder dreijährige Ausbildung, um wirklich ein guter Yogalehrer zu sein. Die zweijährige Ausbildung basiert auf einer Woche Intensivkurs, danach folgen zehn Wochenenden. Die dreijährige Ausbildung besteht aus jährlich sieben Wochenenden und einer Intensivwoche.

Zertifizierung und Prüfung

Nach Ablauf der Yogalehrer Ausbildung erfolgt am Ende eine schriftliche Prüfung. Danach erhält der neue Yogalehrer sein Zertifikat. Außerdem bietet der BYV einen Studiengang in Acharya und Visharada an. Beide beschäftigen sich intensiv mit dem spirituellen Weg des Yoga. Daneben gibt es auch spezielle Kurse etwa zum Meditationslehrer oder zum spirituellen Coach.

Kosten der Yogalehrer Ausbildung

Auch die Kosten für eine Yogalehrer Ausbildung differieren. Diese können je nach Dauer zwischen 2000 und 8000 Euro liegen. Hinzu kommen noch die Gebühren für die Prüfung.

Zahlung in Raten ist möglich

Die Schulen bieten die Zahlung in Raten an. Die Verbände stellen am Ende der erfolgreichen Prüfung eine Bestätigung für die Teilnahme aus. Die Krankenkassen, die Yogakurse fördern, erstatten im Rahmen der Prävention, einen Teil der Gebühren für den Kurs. Auch vom Staat wird die Weiterbildung für Berufstätige gefördert, so dass sich Nachfragen lohnen kann. Diverse Förderprogramme der Länder könnten hier ebenfalls von Interesse sein.

Abrechnung mit Krankenkasse

Da viele Patienten heute aber präventiv oder aus akuten gesundheitlichen Gründen Yogakurse belegen wollen, bezuschussen die Krankenkasse solche Kurse. Allerdings schreiben die gesetzlichen Krankenkassen eine Mindestanzahl von Stunden vor. Erst dann kann ein Yogalehrer anerkannt werden und somit die Leistung abrechnen.

Anerkennung durch die Krankenkassen

So haben die Krankenkassen Leitlinien für die Anerkennung entwickelt, um ein Minimum an Qualität zu gewährleisten. Die Krankenkassen bestehen daher auf einer mindestens zweijährigen Ausbildung des Yogalehrers, die auch medizinische Grundlagen vermittelt. Dazu zählen:

  • Psychosomatik,
  • Anatomie,
  • Physiologie
  • und Atmung.

Außerdem müssen künftige Yogis eine Grundqualifikation mitbringen, also gesundheitlich verwandte Berufe ausüben. Dazu zählen:

  • Psychologen
  • Pädagogen
  • Wissenschaftler im Bereich der Gesundheit
  • Sportlehrer
  • Physiotherapeuten
  • Sozialarbeiter
  • Heilpädagogen

Sind diese Voraussetzungen gegeben, genehmigen die Kassen für Ihre Versicherten in der Regel einen Kurs für das Yoga jährlich.

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