Weiterbildung Sachkundeprüfung § 34a, Sicherheitsfachkraft Voraussetzungen

Sie finden hier Informationen zum Thema Weiterbildung Sachkundeprüfung § 34a Gewerbeordnung bzw. dem Schein für die Sicherheitsfachkraft zur berufsmäßigen Ausübung im Bewachungsgewerbe.

Weiterhin erhalten Sie Informationen zu den Voraussetzungen, den Inhalten der Weiterbildung sowie den Einsatzgebieten nach der Ausbildung.

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Weiterbildung Sachkundeprüfung § 34a

Voraussetzungen für die Weiterbildung zur Sachkundeprüfung nach § 34a

Wer eine Weiterbildung zur Sicherheitsfachkraft absolvieren und die damit verbundenen Tätigkeiten lernen sowie beruflich ausüben will, unterliegt den im § 34a der Gewerbeordnung (GewO) aufgeführten Vorschriften. Dieser Paragraph regelt die berufsmäßige Ausübung des Bewachungsgewerbes. Darunter fallen neben der für die Berufsausübung notwendigen behördlichen Erlaubnis die ebenso notwendigen persönlichen Voraussetzungen.

Wer beispielsweise nicht über die für eine Sicherheitsfachkraft wichtige Zuverlässigkeit oder über entsprechende nachweisbare Fachkenntnisse verfügt, kann und darf die Tätigkeiten einer Sicherheitsfachkraft nicht ausführen. Zuverlässigkeit wird beispielsweise dann ausgeschlossen, wenn ein Bewerber einer verbotenen oder verfassungsfeindlichen Organisation angehört.

Einsatzgebiete und Aufgaben

Diese ebenfalls im § 34a der GewO festgelegten Tätigkeiten sind neben Kontrollgängen im öffentlichen Raum der Schutz vor Diebstählen. Weiterhin die Kontrolle an Einlässen von Diskotheken des Gastgewerbes. Weiterhin regelt der betreffende Paragraph der Gewerbeordnung die Voraussetzungen der Beschäftigung einer Sicherheitsfachkraft durch einen Gewerbetreibenden.

Welche nur unter Erfüllung der im Paragraphen genannten Voraussetzungen erfolgen darf. Die Durchführung der Bewachungsaufgaben einer Sicherheitsfachkraft darf zudem nur unter dem Gesichtspunkt der Rechte von Jedermann erfolgen und über eine Notwehr oder Selbsthilfe nicht hinausgehen.

Inhalte der Weiterbildung Sachkundeprüfung § 34a

Die Weiterbildung zur Sicherheitsfachkraft nach § 34a wird von unterschiedlichen (meist privaten) Bildungsträgern angeboten und ist in ihrer Dauer, der Organisation und den Kosten ebenso unterschiedlich. Gemeinsam ist jedoch allen Weiterbildungsangeboten, dass die Teilnehmer eine Reihe wichtiger theoretischer Kenntnisse über die anfallenden Aufgaben als Sicherheitsfachkraft erlangen müssen.

Teilaspekte der Weiterbildung

Zu den Inhalten einer Weiterbildung gehören folgende Teilaspekte:

  • Das öffentliche Recht, das Gewerberecht und auch die Kenntnisnahme der zugrunde liegenden Gewerbeordnung.
  • Eine Sicherheitsfachkraft muss zudem im Bewachungsgewerbe gültige Richtlinien des Datenschutzes kennen und Wissen über das Bürgerliche Gesetzbuch besitzen.
  • Diese umfangreichen Kenntnisse werden zudem um Wissen über das Straf- und Verfahrensrecht ergänzt.

Neben den rechtlichen Grundlagen werden aber auch theoretische Kenntnisse über praktische Einsatzgebiete zu den Tätigkeiten einer Sicherheitsfachkraft erwartet.

Inhalte der Weiterbildung

  • Vorschriften zur Unfallverhütung
  • Grundlagen der Sicherheitstechnik oder
  • das Wissen über den Umgang mit Waffen zur Verteidigung.
  • Es findet hierbei eine Vorbereitung auf eine Waffensachkundeprüfung statt, welche im § 7 WaffG verankert ist. Diese kann in einem Zusatzmodul (optional) erlangt werden.
  • Kenntnisse und Übungen im Bereich der Ersten Hilfe sind ebenso (teilweise optionaler) Gegenstand der Weiterbildung
  • Kenntnisse im Bereich der Selbstverteidigung.
  • Selbstverständlich gehören zu den notwendigen Kenntnissen einer Sicherheitsfachkraft auch solche über den Umgang mit Menschen. Weiterhin zu Strategien der Konflikterkennung und deren Abwehr sowie Bewältigung, zum Beispiel Deeskalationstraining.
  • Ein Praktikum in relevanten Einsatzgebieten rundet die umfangreichen Kenntnisse der Fachkraft für Sicherheit ab und bereitet auf den tatsächlichen Einsatz in der Sicherheitsbranche vor.

Ziel der Weiterbildung Sachkundeprüfung § 34a

Das Ziel der Weiterbildung ist die Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung nach dem bereits benannten § 34a der GewO. Die damit nachgewiesenen für eine Sicherheitsfachkraft relevanten Kenntnisse befähigen zur Ausübung dieses Berufes.

Grundsätzlich muss eine Sicherheitsfachkraft sowohl zur Absolvierung der Weiterbildung als auch zur Berufsausübung über ein einwandfreies Führungszeugnis verfügen. Sowie über über eine entsprechende körperliche und geistige Gesundheit.

Im Falle des Interesses an dieser Weiterbildung empfiehlt es sich, sich vor deren Beginn bei einem entsprechenden Bildungsträger nach den Bedingungen und dem Ablauf der Organisation zu erkundigen. Es lohnt sich ebenfalls, sich nach eventuellen finanziellen Fördermöglichkeiten (zum Beispiel bei Vorliegen eines Bildungsgutscheines) zu erkundigen.

Seminare, Kurse, Schulungen sowie Bildungsanbieter zur Sicherheitsfachkraft finden

Hier finden Sie die Bildungsanbieter für die Weiterbildung Sicherheitsfachkraft § 34a oder Seminare und Kurse für die Sachkundeprüfung im Verzeichnis für Fortbildung und Weiterbildung auf der Bildungsbibel. Derzeit werden unter anderem die Bildungsangebote in folgenden Städten angeboten: Brandenburg an der Havel, Berlin, LeipzigMainz, und Potsdam.