Private Krankenversicherung Wartezeiten im Allgemeinen & Besonderen

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Private Krankenversicherung Wartezeiten

Bei den Wartezeiten der privaten Krankenversicherung kurz PKV handelt es sich um leistungsfreie Zeiten, die insbesondere auf hohe Kosten durch Psychotherapie, Zahnersatz und Krankenhaustagegeld zurückzuführen sind.

Private Krankenversicherung PKV Wartezeiten
Private Krankenversicherung Wartezeiten

Warum gibt es Wartezeiten bei der privaten Krankenversicherung?

Wartezeiten bei der privaten Krankenversicherung (PKV) dienen dazu, das Risiko einer direkt vor Vertragsabschluss bestehenden Erkrankung auszuschließen. Ohne Wartezeiten könnten neue Versicherungsnehmer sofort Leistungen für bereits bestehende Krankheiten in Anspruch nehmen, was die Versicherungsrisiken erhöhen und die Prämien für alle Versicherten beeinflussen würde. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die Wartezeit nicht anfällt, wie etwa im Falle eines Unfalls oder bei der Nachversicherung von Ehegatten oder Neugeborenen. Diese Ausnahme gilt, wenn die zuvor versicherte Person bereits mindestens drei Monate in der PKV versichert war.

Allgemeine Wartezeiten in der privaten Krankenversicherung

Im Rahmen der privaten Krankenversicherung (PKV) wird zwischen allgemeinen und besonderen Wartezeiten unterschieden, um das Versicherungsrisiko zu steuern. Die allgemeine Wartezeit beträgt in der Regel drei Monate. Dies bedeutet, dass der Versicherungsschutz für allgemeine medizinische Leistungen erst nach Ablauf dieser drei Monate beginnt. Während dieser Frist sind Behandlungen und Arztbesuche, die nicht durch dringliche Notfälle begründet sind, noch nicht durch die Versicherung abgedeckt. Diese Regelung hilft, potenzielle Missbrauchsfälle zu vermeiden und sicherzustellen, dass nur Versicherte, die langfristig und vorausschauend sich absichern möchten, Ansprüche geltend machen können.

Besondere Wartezeiten für spezifische Leistungen

Neben der allgemeinen Wartezeit gibt es in der PKV auch besondere Wartezeiten, die vor allem für spezifische medizinische Leistungen gelten. Diese besondere Wartezeit beträgt gewöhnlich acht Monate und umfasst Behandlungen wie Entbindungen, Psychotherapie oder Zahnersatz. Der Hintergrund dieser längeren Wartezeit ist, dass diese Leistungen oft planbar und mit höheren Kosten verbunden sind. Um das finanzielle Risiko für die Versicherung zu minimieren, wird hier eine längere Vorlaufzeit eingehalten. Interessant ist zudem, dass diese Zeiten unter bestimmten Bedingungen entfallen können, etwa beim Wechsel von einer privaten Krankenversicherung zu einer anderen. Sofern eine nahtlose Anschlussversicherung besteht, können Versicherte sofort vom vollen Leistungsumfang profitieren, ohne eine erneute Wartezeit in Kauf nehmen zu müssen.

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