Kindergeld ist eine wesentliche Säule der finanziellen Unterstützung für Familien in Deutschland. In diesem Blogbeitrag erläutern wir die zentralen Aspekte des Themas: Wer hat Anspruch auf Kindergeld und was sind die Voraussetzungen? Wie wird es ausgezahlt und welche Beträge sind zu erwarten?

Besondere Aufmerksamkeit widmen wir den Regelungen für volljährige Kinder, vor allem wenn diese sich in Ausbildung oder Studium befinden. Wir klären ebenso die Lage bei weiteren Ausbildungsphasen und beleuchten, was bei Unterbrechungen zu beachten ist.

Zusätzlich berücksichtigen wir spezielle Fälle wie Kinder mit Behinderungen und geben einen Überblick über relevante Verfahrensweisen bei der Antragstellung.

Entdecken Sie in unserem Blog die essentiellen Informationen zum Kindergeld in Deutschland: Voraussetzungen, Anspruchsvoraussetzungen, Auszahlungsdetails und Besonderheiten für volljährige Kinder in Ausbildung oder Studium, sowie spezielle Regelungen für Kinder mit Behinderungen und Tipps zur Antragstellung.
Kindergeld in Deutschland: Unterstützung in Ausbildung & Studium

Grundlagen des Kindergeldes

Berechtigungskriterien

In Deutschland etabliertes Kindergeld ist eine maßgebliche Unterstützung für Eltern und Erziehungsberechtigte und richtet sich nach dem Lebensmittelpunkt der Kinder. Um für diese Leistung berechtigt zu sein, müssen die Kinder entweder in Deutschland wohnhaft sein oder sich hier gewöhnlich aufhalten. Mit anderen Worten, der gewöhnliche Aufenthaltsort ist in der Regel der Ort, an dem sich das Kind überwiegend, das heißt für die meiste Zeit des Jahres, aufhält.

Ausland und EU

Bei Kindern, die möglicherweise im Ausland wohnen, sind die Kriterien für den Bezug von Kindergeld differenzierter. Entscheidend hierbei sind die Bestimmungen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Abkommen mit bestimmten Drittländern. In der EU und dem EWR ist das Kindergeld oftmals exportierbar, was bedeutet, dass die Leistung auch dann gewährt werden kann, wenn das Kind in einem dieser Länder lebt. Die genauen Regelungen können komplex sein und berücksichtigen unter anderem Aspekte wie den Wohnort und die Arbeitssituation der Eltern sowie Verhältnisse, die mit Grenzgängertum in Verbindung stehen.

Außerhalb der EU und des EWR kann der Anspruch auf Kindergeld ebenfalls bestehen, jedoch sind die Anspruchsvoraussetzungen strikter und beispielsweise durch bilaterale Abkommen geregelt. In diesen Fällen wird oftmals eine Prüfung des Einzelfalls durchgeführt, um die Anspruchsberechtigung zu klären.

Alter des Kindes

Es ist wichtig zu beachten, dass sowohl für im In- als auch für im Ausland lebende Kinder die gleichen allgemeinen Bedingungen für das Kindergeld erfüllt sein müssen – wie etwa das Alter des Kindes und dessen Ausbildungsstatus. Ebenso ist bei einem Anspruch für im Ausland lebende Kinder eine genaue Dokumentation und ggfs. der Nachweis der Berechtigung notwendig.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Leistung eine finanzielle Stütze für Familien darstellt und diverse Wohnszenarien der Kinder abdeckt. Eltern und Erziehungsberechtigte sollten sich im Falle eines internationalen Bezugs von Kindergeld umfassend informieren und beraten lassen, um sicherzugehen, dass alle Kriterien erfüllt sind und die ihnen zustehenden Leistungen korrekt beansprucht werden.

Höhe und Auszahlung

Die Höhe des Kindergeldes war in Deutschland gestaffelt: für das erste und zweite Kind betrug es 219 Euro monatlich, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro pro Monat (Stand: 2022). Die Auszahlung erfolgt durch die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit. In 2024 gibt es für jedes Kind 250 Euro, genauso wie in 2023.

Kindergeld nach der Volljährigkeit

Allgemeine Bedingungen

Nach der Vollendung des 18. Lebensjahres wird das Kindergeld weitergezahlt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dies beinhaltet unter anderem, dass das Kind sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder ein Studium absolviert.

Kindergeld während der Ausbildung oder dem Studium

Das Kindergeld während der Ausbildungszeit spielt eine entscheidende Rolle bei der finanziellen Unterstützung junger Erwachsener, die sich auf ihrem Bildungsweg befinden. In der Phase der Berufsausbildung oder während eines dualen Studiums bleibt die Unterstützung ein fester Bestandteil der staatlichen Fördermaßnahmen. Dies gilt für Auszubildende und Studierende gleichermaßen. Der Anspruch bleibt dabei bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bestehen, solange es sich um die erste Ausbildung oder ein Erststudium handelt.

Die Fortzahlung des Kindergeldes über das 18. Lebensjahr hinaus reflektiert die Anerkennung der längeren Ausbildungswege und die damit einhergehenden Bedürfnisse der jungen Erwachsenen und ihrer Eltern. Die Weiterführung der Zahlung wird dabei nicht automatisch gewährt, sondern setzt voraus, dass der junge Erwachsene eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium durchläuft und nicht durch ein vorheriges Berufsleben bereits finanziell selbstständig ist.

Durch diese Regelung wird der Fokus auf die Ausbildung gelegt und der Familie während dieser oft kostenintensiven Phase ein stabiles finanzielles Fundament geboten. Das Ziel ist, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, sich in jeder Hinsicht auf ihre berufliche Qualifikation zu konzentrieren, ohne durch finanzielle Sorgen belastet zu werden.

Nebenjob und Erwerbstätigkeit des Kindes

Im Hinblick auf die Ausgestaltung des Anspruchs auf die Leistung während einer Erstausbildung oder eines Erststudiums spielt auch die Erwerbstätigkeit des Kindes eine bedeutende Rolle. So ist es den Kindern möglich, neben ihrer Ausbildung einer Arbeit nachzugehen, sich somit zusätzliche finanzielle Mittel zu erschließen und praktische Erfahrungen zu sammeln, ohne dass dies Einfluss auf den Bezug von Kindergeld hat.

Abschaffung der Einkommensgrenze

Hier ist ein besonderer Meilenstein die Abschaffung der Einkommensgrenze für volljährige Kinder in Erstausbildung. Früher führte ein eigenes Einkommen der Kinder schnell dazu, dass der Anspruch auf Kindergeld entfiel, da die Kinder über bestimmte Grenzbeträge hinaus verdienten. Diese Regelung wurde jedoch aufgehoben, um den jungen Erwachsenen mehr Flexibilität in der Gestaltung ihres Ausbildungsweges zu ermöglichen. Das bedeutet, dass der Bezug heutzutage unabhängig vom Verdienst des Kindes gewährleistet ist, solange die weiteren Voraussetzungen für das Kindergeld erfüllt sind.

Anspruch bei mehrfachen Ausbildungsabschnitten

In einer dynamischen Berufswelt ist es nicht ungewöhnlich, dass junge Erwachsene nach Abschluss ihrer Erstausbildung eine weitere Ausbildung in Betracht ziehen, um ihre Qualifikationen zu erweitern oder sich neu zu orientieren. Das deutsche Kindergeldsystem trägt diesem Trend Rechnung und sieht auch für nachgelagerte Ausbildungsgänge weitere Unterstützungsleistungen vor.

Zweitausbildung

Die Aufnahme einer Zweitausbildung wird vom deutschen Kindergeldsystem unter gewissen Bedingungen unterstützt, die sicherstellen sollen, dass der Bezug denjenigen zugutekommt, die sich überwiegend ihrer qualifizierenden Bildung widmen. Das bedeutet, dass für Kinder, die nach Abschluss einer ersten Ausbildung eine Zweitausbildung anschließen, weiterhin ein Anspruch auf Kindergeld besteht – vorausgesetzt, sie sind während dieser Phase nicht Vollzeit erwerbstätig.

Als nicht Vollzeit erwerbstätig gilt, wer entweder gar nicht arbeitet oder lediglich eine geringfügige Beschäftigung ausübt. Eine geringfügige Beschäftigung – häufig auch als Minijob bekannt – liegt vor, wenn der Verdienst aus dieser Tätigkeit einen bestimmten Grenzbetrag im Monat nicht überschreitet. Damit will der Gesetzgeber gewährleisten, dass die zweite Ausbildung den Hauptbestandteil der Tätigkeit des Kindes ausmacht und die Erwerbstätigkeit nicht in den Vordergrund tritt.

Unterbrechungen und Wechsel

Das Leben verläuft selten gradlinig, und dies gilt insbesondere für Bildungswege. Sollten junge Erwachsene also feststellen, dass sie Änderungen in ihrem Ausbildungsweg vornehmen müssen – sei es aufgrund persönlicher Erkenntnisse oder geänderter beruflicher Anforderungen –, so sind Unterbrechungen und Wechsel im Bildungssystem vorgesehen, ohne dass sofortige Einbußen beim Kindergeld drohen.

Einhaltung der Fristen

Wichtig ist in solchen Fällen die Einhaltung von Fristen: Wenn ein Studium unterbrochen oder eine Ausbildung gewechselt wird, sollte dies innerhalb von vier Monaten geschehen. Diese Zeitspanne ermöglicht es den jungen Erwachsenen, sich neu zu orientieren und die Weichen für ein anderes Ausbildungsziel zu stellen, ohne den Anspruch auf Kindergeld zu gefährden. Die Frist beginnt mit dem Ende der vorherigen Ausbildung oder des Studiums und endet mit dem Start der neuen Bildungsmaßnahme.

Der Anspruch setzt zudem voraus, dass die Unterbrechung oder der Wechsel sachlich begründet ist. Nicht jede Unterbrechung oder jeder Wechsel kann den Anspruch aufrechterhalten. Ausbildungen müssen etwa einem anerkannten Bildungsziel dienen und dürfen nicht dem bloßen Zeitvertreib oder der verzögerten Berufsaufnahme dienen.

Sonder- und Ausnahmefälle beim Bezug von Kindergeld

Kindergeld soll Familien in der Versorgung und Erziehung ihrer Kinder unterstützen. In gewissen Situationen, wie bei Kindern mit Behinderungen oder während eines Auslandsaufenthalts, können besondere Regelungen greifen.

Kinder mit Behinderungen

  • Lebenslanger Anspruch: Ein Anspruch auf Kindergeld kann für Kinder mit Behinderungen unbegrenzt bestehen, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, eigenes Einkommen zu erzielen, mit dem sie ihren Lebensunterhalt bestreiten könnten.
  • Voraussetzung: Die Behinderung muss vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein und das Kind in seiner Fähigkeit einschränken, finanziell selbstständig zu sein.
  • Prüfung des Einzelfalls: Ob ein lebenslanger Anspruch gerechtfertigt ist, wird individuell beurteilt und ist von der spezifischen Situation des Kindes abhängig.

Auslandsaufenthalte

  • Rahmenbedingungen: Während eines temporären Auslandsaufenthalts, der für Ausbildungszwecke wie ein Studium oder ein Praktikum absolviert wird, kann der Anspruch auf Kindergeld bestehen bleiben.
  • Anspruchsvoraussetzungen: Voraussetzung für die Fortzahlung ist häufig, dass der Auslandsaufenthalt als integraler Bestandteil der inländischen Ausbildung oder des Studiengangs anerkannt wird und dass eine enge Verbindung zum inländischen Arbeitsmarkt besteht.
  • Beweislast: Die Eltern oder das Kind müssen in der Regel nachweisen, dass der Auslandsaufenthalt den oben genannten Kriterien entspricht, um eine Weiterzahlung des Kindergeldes zu rechtfertigen.

Bedeutung der Sonder- und Ausnahmeregelungen

Die Sonderregelungen für Kinder mit Behinderungen und Auslandsaufenthalte zeigen, dass das Kindergeldsystem flexibel auf die individuellen Lebensumstände und Bedürfnisse der Familienmitglieder reagiert. Es sichert nicht nur die des Standardausbildungsverlaufes notwendige Unterstützung, sondern bietet auch in speziellen Situationen Unterstützung und Sicherheit. Dadurch wird ein wichtiger Beitrag zur Inklusion und Chancengleichheit geleistet und gleichzeitig die weltweite Mobilität und internationale Ausbildungserfahrung gefördert.

Verfahren zur Beantragung von Kindergeld

Antragsstellung

  • Zuständige Stelle: Der Antrag auf Kindergeld ist bei der jeweils zuständigen Familienkasse zu stellen. In der Regel ist dies die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
  • Formelles Prozedere: Für den Antrag werden Formulare bereitgestellt, die vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen sind. Teilweise ist eine Online-Antragstellung möglich.
  • Erforderliche Unterlagen: Bei der Einreichung des Antrags sind spezifische Dokumente notwendig, um die Anspruchsvoraussetzungen zu belegen.

Dokumentation und Nachweise

  • Belege für über 18-Jährige: Sobald das Kind das 18. Lebensjahr überschritten hat, sind Belege für die Weiterführung der Ausbildung oder des Studiums den Familienkassen regelmäßig nachzuweisen.
  • Arten von Nachweisen: Zu den geforderten Dokumenten gehören unter anderem Schul- oder Studienbescheinigungen, Ausbildungsverträge und ggf. Zeugnisse, die den Fortschritt der Ausbildung belegen.
  • Aktualität der Dokumente: Es ist darauf zu achten, dass die eingereichten Unterlagen aktuell sind. Insbesondere Immatrikulationsbescheinigungen sollten dem laufenden Semester entsprechen.

Wichtige Hinweise für die Antragsstellung

  • Fristen beachten: Eine rückwirkende Zahlung von Kindergeld ist nur unter bestimmten Bedingungen und für einen begrenzten Zeitraum möglich. Daher sollten Anträge zeitnah gestellt werden.
  • Änderungen mitteilen: Es liegt in der Verantwortung des Antragstellers, der Familienkasse Änderungen in der Ausbildungssituation oder persönlichen Verhältnisse unverzüglich zu melden.
  • Rückforderung bei Fehlern: Wird Kindergeld auf Basis falscher Angaben gezahlt, kann es zu einer Rückforderung des zu Unrecht erhaltenen Betrages kommen.

Das Verfahren zur Beantragung und zum Erhalt dieser Unterstützung ist strukturiert und erfordert eine genaue Beachtung der bürokratischen Schritte und Nachweispflichten. Es ist im Interesse der Antragsteller, mit der Familienkasse transparent und kooperativ zusammenzuarbeiten, um den Kindergeldanspruch effektiv zu nutzen und zu erhalten. Durch die sorgfältige Dokumentation und fristgerechte Einreichung können Eltern und Kinder die finanziellen Unterstützungen zur Förderung der Bildungslaufbahn sichern.

Literaturhinweise und weiterführende Quellen

Indem Sie diese Leitlinien befolgen und die entsprechenden Anträge stellen, können Sie sicherstellen, dass Ihre Familie die Unterstützung erhält, die ihr zusteht.