Ein Vorsteuerüberhang bedeutet, dass die Vorsteuer, durch getätigte Einkäufe, die Umsatzsteuer übersteigt. Somit entstehen sonstige Forderungen gegenüber den Finanzbehörden, welche dann vom Finanzamt erstattet werden. Normalerweise wird eher, bei normalem Geschäftsbetrieb eine Umsatzsteuerschuld bzw. eine Umsatzsteuer-Zahllast entstehen.