Die Umsatzsteuer Zahllast ist die Umsatzsteuer verrechnet mit der Vorsteuer der vorhergehenden Mehrwertstufe. Dieser Betrag ist an das Finanzamt abzuführen. Eine Umsatzsteuer-Zahllast entsteht, wenn die Umsatzsteuer größer als die Vorsteuer ist. Somit ensteht eine sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt.