Welches sind die Mindestangaben in einem Ausbildungsvertrag?

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Mindestangaben im Ausbildungsvertrag

Das Berufsbildungsgesetz, vornehmlich § 11, legt die Mindestangaben fest, die in einem Berufsausbildungsvertrag enthalten sein müssen. Diese Angaben sind von großer Bedeutung für sowohl den Auszubildenden als auch den Ausbildungsbetrieb und dienen dazu, klare Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche berufliche Ausbildung zu schaffen.

Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung

Zuallererst muss der Vertrag Informationen über die Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie das Ziel der Berufsausbildung enthalten. Es ist wichtig anzugeben, welche konkrete Tätigkeit oder Position der Auszubildende im Laufe seiner Ausbildungszeit erlernen soll. Dies ermöglicht es dem Azubi, sich gezielt auf seine zukünftige Karriere vorzubereiten.

Beginn und die Dauer der Ausbildung

Des Weiteren sollte im Vertrag der Beginn und die Dauer der Ausbildung genau festgelegt werden. Dadurch wird Transparenz geschaffen und beide Parteien wissen genau Bescheid darüber, wann die Lehre beginnt und wie lange sie dauern wird.

Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft mögliche außerschulische oder außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen. Hierbei handelt es sich um zusätzliche Lerneinheiten oder Praktika außerhalb des eigentlichen Betriebsgeländes bzw. Schulgebäudes. Die Vereinbarung solcher Maßnahmen kann zur Erweiterung des Wissens-und Erfahrungsschatzes des Azubis beitragen.

Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit

Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit während der gesamten Lehrzeit sollte ebenfalls vermerkt werden – dies gibt dem angehenden Fachmann einen klaren Überblick über den zeitlichen Umfang und die Anforderungen seiner Ausbildung.

Dauer der Probezeit

Die Probezeit, eine wichtige Phase für beide Seiten, ist ebenfalls im Vertrag zu definieren. Hierbei handelt es sich um eine begrenzte Zeitspanne am Anfang der Ausbildung, in der sowohl der Azubi als auch das Unternehmen die Möglichkeit haben sollen festzustellen, ob ihre Erwartungen erfüllt werden können oder nicht.

Ausbildungsvergütung in ihrer Höhe und wann gezahlt wird

Ein weiterer zentraler Punkt betrifft die Höhe und Zahlungstermine der Ausbildungsvergütung während der Lehrzeit. Es ist wichtig anzugeben, wie viel Vergütung gezahlt wird und wann diese fällig ist – dies gibt dem Auszubildenden finanzielle Sicherheit und ermöglicht ihm eine bessere Planbarkeit seines Lebensunterhalts während dieser Zeit.

Urlaubsdauer

Auch die Dauer des Urlaubs sollte im Berufsausbildungsvertrag geregelt sein. Dies gewährleistet dem Lehrling angemessene Erholungsphasen während seiner Ausbildungszeit sowie freie Tage zur Prüfungsvorbereitung oder anderen notwendigen Aktivitäten.

Voraussetzungen zur Kündigung des Berufsausbildungsvertrages

Zudem müssen auch Voraussetzungen zur Kündigung des Berufsausbildungsvertrages genau definiert werden. Diese Regelungen schaffen Rechtssicherheit für beide Parteien bei eventuellen Unstimmigkeiten oder Problemen im Laufe der Zusammenarbeit.

Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Dienstvereinbarungen

Nicht zuletzt sollten mögliche Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Dienstvereinbarungen erwähnt werden. Falls solche Vereinbarungen existieren bzw. gelten sollten sie aufgenommen werden – dadurch kann ein fairer Rahmen geschaffen werden, welcher alle beteiligten Parteien in gleicher Weise berücksichtigt.

Insgesamt sind die Mindestangaben des Berufsausbildungsvertrages nach § 11 des Berufsbildungsgesetzes von großer Bedeutung, um klare Regelungen und Vorgaben für eine erfolgreiche Ausbildung zu schaffen. Sie stellen sicher, dass sowohl der Auszubildende als auch das Unternehmen ihre Rechte und Pflichten kennen und ermöglichen somit einen reibungslosen Ablauf der Lehre.

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