Bewerbung für einen Minijob, geringfügige Beschäftigung, 603-Euro-Job PDF & Word Vorlage kostenlos

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Bewerbung für einen Minijob: Eine geringfügige Beschäftigung eignet sich für Schüler, Studenten, Berufstätige, Rentner und andere Arbeitnehmer, die in begrenztem Umfang arbeiten möchten. Eine überzeugende Bewerbung zeigt vor allem, wann Sie verfügbar sind, welche Erfahrungen Sie mitbringen und warum Sie zuverlässig zum Arbeitgeber passen.

Auf der Bildungsbibel erhalten Sie eine kostenlose Word-Vorlage und ein PDF-Muster für das Anschreiben. Zusätzlich erfahren Sie, wie Sie die Bewerbung für einen Minijob schreiben, welche Unterlagen sinnvoll sind und was bei der aktuellen Verdienstgrenze von 603 Euro, Mindestlohn, Rentenversicherung, Steuern, Urlaub, Krankheit und mehreren Beschäftigungen zu beachten ist.

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Bewerbung für einen Minijob, geringfügige Beschäftigung

Das Wichtigste zum Minijob im Überblick

BereichAktuelle Orientierung
VerdienstgrenzeDurchschnittlich höchstens 603 Euro brutto monatlich beziehungsweise grundsätzlich 7.236 Euro bei ganzjähriger Beschäftigung.
MindestlohnDer allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt derzeit 13,90 Euro brutto je Zeitstunde. Es bestehen gesetzliche Ausnahmen.
ArbeitszeitBei genau 13,90 Euro Stundenlohn entsprechen 603 Euro rechnerisch rund 43,38 Arbeitsstunden im Monat.
AnschreibenKurz auf Stelle, relevante Erfahrung, Stärken und Verfügbarkeit eingehen.
LebenslaufSchule, Studium, Hauptberuf, bisherige Jobs, Praktika und relevante Kenntnisse übersichtlich darstellen.
RentenversicherungMinijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Im gewerblichen Minijob beträgt der eigene Anteil normalerweise 3,6 Prozent.
UrlaubAuch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
KrankheitNach der gesetzlichen Wartezeit besteht bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich Anspruch auf bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung.
HauptjobNeben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung kann grundsätzlich ein Minijob mit Verdienstgrenze privilegiert bestehen.

Tipp der Bildungsbibel: Bei der Bewerbung für einen Minijob ist Ihre zeitliche Verfügbarkeit häufig ein entscheidendes Auswahlkriterium. Schreiben Sie deshalb nicht nur „flexibel einsetzbar“, sondern beispielsweise: „Montags und mittwochs bin ich ab 16 Uhr sowie samstags ganztägig verfügbar.“

Bewerbung für einen Minijob: Word Vorlage und PDF Muster kostenlos

Die kostenlose Vorlage hilft Ihnen dabei, eine Bewerbung für einen Minijob übersichtlich aufzubauen. Die Word-Datei können Sie individuell bearbeiten. Das PDF-Muster eignet sich als Orientierung für Aufbau und Formulierung des Anschreibens.

Passen Sie die Bewerbung für einen Minijob immer an die ausgeschriebene Tätigkeit an. Ein Arbeitgeber im Einzelhandel sucht andere Fähigkeiten als ein Büro, ein Restaurant, eine Reinigung, ein Lager oder ein Privathaushalt. Verwenden Sie deshalb die Anforderungen aus der Stellenanzeige als Grundlage.

Was ist ein Minijob mit Verdienstgrenze?

Ein Minijob mit Verdienstgrenze ist eine Form der geringfügigen Beschäftigung. Maßgeblich ist der regelmäßige durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst. Dieser darf aktuell grundsätzlich 603 Euro nicht überschreiten. Bei einer Beschäftigung über zwölf Monate ergibt sich daraus grundsätzlich eine Jahresverdienstgrenze von 7.236 Euro.

Die Grenze ist dynamisch und an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Sie wird nach der Formel Mindestlohn × 130 ÷ 3 berechnet und auf volle Euro aufgerundet. Dadurch soll eine Beschäftigung von etwa zehn Wochenstunden zum gesetzlichen Mindestlohn weiterhin als Minijob möglich bleiben.

Weitere aktuelle Informationen finden Sie bei der Minijob-Zentrale zum Minijob mit Verdienstgrenze. Für die Bewerbung für einen Minijob müssen Sie diese Berechnung normalerweise nicht erwähnen. Sie hilft Ihnen jedoch dabei, Stundenlohn und mögliche Arbeitszeit realistisch einzuschätzen.

603 Euro bedeutet nicht automatisch exakt 603 Euro in jedem Monat

Die monatliche Grenze wird häufig missverstanden. Entscheidend ist grundsätzlich der regelmäßige durchschnittliche Verdienst. Bei einem durchgehenden Minijob darf der zu erwartende Jahresverdienst regelmäßig 7.236 Euro nicht überschreiten.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Verdienst in einzelnen Monaten höher sein. Auch unvorhersehbare Überschreitungen können innerhalb gesetzlich festgelegter Grenzen unschädlich bleiben. Regelmäßige Mehrverdienste dagegen können dazu führen, dass die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich kein Minijob mehr ist.

Wenn Ihre Bewerbung für einen Minijob erfolgreich ist und die Arbeitszeit stark schwankt, sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer daher nicht nur einzelne Monatsabrechnungen betrachten, sondern den voraussichtlichen regelmäßigen Verdienst korrekt einschätzen.

So bauen Sie das Anschreiben sinnvoll auf

Eine Bewerbung für einen Minijob braucht in vielen Fällen kein langes Anschreiben. Der Arbeitgeber möchte meist schnell erkennen, ob Sie zu den Aufgaben und Arbeitszeiten passen. Eine Seite reicht daher normalerweise vollkommen aus.

AbschnittInhalt
BetreffStellenbezeichnung und gegebenenfalls Kennziffer nennen.
EinstiegDirekt erklären, warum Sie die ausgeschriebene Tätigkeit interessiert.
ErfahrungPassende Berufserfahrung, Praktika, Ferienjobs oder Kenntnisse nennen.
StärkenZwei bis vier Eigenschaften auswählen und möglichst belegen.
VerfügbarkeitWochentage, Tageszeiten und möglichen Eintrittstermin konkret nennen.
SchlussInteresse an einem persönlichen Gespräch oder Kennenlernen ausdrücken.

Bei der Bewerbung für einen Minijob sollten Sie besonders die Informationen hervorheben, die für den täglichen Einsatz wichtig sind. Dazu gehören beispielsweise Kassenerfahrung, Kundenkontakt, körperliche Belastbarkeit, PC-Kenntnisse, Führerschein, Schichtbereitschaft oder Erfahrung in Gastronomie und Lager.

Beispiel für ein modernes Bewerbungsschreiben

Das folgende Muster für eine Bewerbung für einen Minijob eignet sich beispielsweise für Einzelhandel, Verkauf oder vergleichbare Aushilfstätigkeiten und lässt sich leicht anpassen.

Bewerbung um einen Minijob im Verkauf

Sehr geehrte Frau Beispiel,

Ihre ausgeschriebene Aushilfsstelle im Verkauf interessiert mich, weil ich gerne mit Menschen arbeite und Ihr Team regelmäßig am Nachmittag und am Wochenende unterstützen kann.

Während eines früheren Ferienjobs habe ich bereits Waren eingeräumt, Kunden bei Fragen unterstützt und bei der Vorbereitung der Verkaufsfläche geholfen. Dabei konnte ich zeigen, dass ich auch bei höherem Kundenaufkommen freundlich, zuverlässig und sorgfältig arbeite.

Montags und mittwochs bin ich jeweils ab 16 Uhr verfügbar. Samstags kann ich ganztägig eingesetzt werden. Nach Absprache sind während der Ferien zusätzliche Arbeitszeiten möglich.

Gerne möchte ich Ihr Team zuverlässig unterstützen und mich schnell in Ihre Abläufe einarbeiten. Über eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch freue ich mich sehr.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]

Passen Sie das Muster der Bewerbung für einen Minijob immer an Ihre tatsächliche Situation an. Geben Sie keine Kassenerfahrung, Softwarekenntnisse oder Arbeitszeiten an, die nicht zutreffen.

Kurzbewerbung für einen Minijob

Manche Unternehmen verlangen keine vollständige Bewerbung für einen Minijob. Besonders bei Gastronomie, Einzelhandel, Logistik oder kurzfristigem Personalbedarf kann ein Lebenslauf mit einem kurzen Begleittext genügen.

Kurzes Beispiel: „Guten Tag, ich interessiere mich für Ihren ausgeschriebenen Minijob im Lager. Ich arbeite zuverlässig, bin körperliche Arbeit gewohnt und kann dienstags und donnerstags ab 15 Uhr sowie samstags eingesetzt werden. Meinen Lebenslauf habe ich beigefügt. Über ein persönliches Kennenlernen freue ich mich.“

Auch eine kurze Bewerbung für einen Minijob sollte individuell sein. Arbeitgeber, Tätigkeit und Verfügbarkeit müssen korrekt angegeben werden. Ein kurzer, passender Text wirkt besser als ein langes Standardanschreiben.

Ohne Berufserfahrung überzeugend bewerben

Gerade Schüler und Studenten schreiben häufig ihre erste Bewerbung für einen Minijob und besitzen noch keine längere Berufserfahrung. Das ist bei vielen Aushilfsstellen kein Ausschlusskriterium. Nutzen Sie stattdessen Erfahrungen aus Schule, Studium, Praktika, Verein, Ehrenamt oder privaten Aufgaben.

Beispiel ohne Berufserfahrung: „Berufliche Erfahrung im Einzelhandel konnte ich bisher noch nicht sammeln. Durch meine Mitarbeit bei Schulveranstaltungen bin ich es jedoch gewohnt, Aufgaben zuverlässig zu übernehmen, mit anderen zusammenzuarbeiten und auch bei größerem Besucheraufkommen freundlich zu bleiben.“

Eine Bewerbung für einen Minijob ohne Erfahrung wird glaubwürdig, wenn Sie Lernbereitschaft zeigen und erklären, welche vorhandenen Fähigkeiten auf die Tätigkeit übertragbar sind.

Welche Stärken sind besonders gefragt?

Die passenden Stärken für eine Bewerbung für einen Minijob unterscheiden sich nach Tätigkeit. Wählen Sie deshalb nicht einfach möglichst viele Eigenschaften aus, sondern diejenigen, die tatsächlich zur Stelle passen.

StärkePraxisbezug
ZuverlässigkeitSie erscheinen pünktlich und halten vereinbarte Einsatzzeiten ein.
FlexibilitätSie können innerhalb klar vereinbarter Zeitfenster unterschiedliche Schichten übernehmen.
TeamfähigkeitSie stimmen sich mit Kollegen ab und unterstützen bei Arbeitsspitzen.
KundenorientierungSie bleiben freundlich und helfen bei Fragen weiter.
BelastbarkeitSie arbeiten auch bei stärkerem Arbeitsaufkommen konzentriert.
OrganisationSie behalten mehrere Aufgaben im Blick und setzen Prioritäten.
LernbereitschaftSie arbeiten sich schnell in Kasse, Software, Warenwirtschaft oder andere Abläufe ein.
SelbstständigkeitSie erledigen bekannte Aufgaben nach der Einweisung eigenverantwortlich.
SorgfaltSie gehen gewissenhaft mit Waren, Geld, Daten oder Arbeitsmitteln um.
KommunikationSie hören zu, fragen bei Unklarheiten nach und geben Informationen verständlich weiter.

Für die Bewerbung für einen Minijob reichen normalerweise zwei bis vier gut gewählte Stärken. Weitere Beispiele finden Sie auf der Bildungsbibel bei der Analyse von Stärken und Schwächen.

Arbeitszeiten und Verfügbarkeit konkret angeben

Für viele Arbeitgeber ist die Verfügbarkeit einer der wichtigsten Punkte bei der Bewerbung für einen Minijob. Besonders in Einzelhandel, Gastronomie, Pflege, Logistik und Veranstaltungsbereich werden Beschäftigte oft für bestimmte Tageszeiten gesucht.

  • „Montags bis donnerstags bin ich jeweils ab 17 Uhr verfügbar.“
  • „Samstags kann ich ganztägig eingesetzt werden.“
  • „Frühdienste ab 6 Uhr sind für mich möglich.“
  • „Während der Semesterferien kann ich nach Absprache zusätzliche Stunden übernehmen.“
  • „Regelmäßige Einsätze an zwei Abenden pro Woche sind dauerhaft möglich.“

Schreiben Sie in der Bewerbung für einen Minijob nicht pauschal, Sie seien „jederzeit verfügbar“, wenn andere Verpflichtungen bestehen. Schule, Studium, Hauptjob oder Familie sollten mit den zugesagten Arbeitszeiten dauerhaft vereinbar sein.

Lebenslauf passend zum Minijob gestalten

Ein übersichtlicher Lebenslauf ergänzt die Bewerbung für einen Minijob. Auch wenn die berufliche Erfahrung noch gering ist, können Sie relevante Kenntnisse sinnvoll darstellen.

  • Schule, Ausbildung oder Studium,
  • aktueller Hauptberuf,
  • bisherige Minijobs, Nebenjobs und Ferienjobs,
  • Praktika und ehrenamtliche Tätigkeiten,
  • IT- und Softwarekenntnisse,
  • Sprachkenntnisse,
  • Führerschein, wenn für die Tätigkeit erforderlich, sowie
  • fachbezogene Zertifikate und Berechtigungen.

Sie suchen weitere Lebenslauf Muster für die Bewerbung für einen Minijob oder eine geringfügige Beschäftigung? Im Bereich Lebenslauf Muster finden Sie kostenlose Vorlagen für Word und PDF. Der Beitrag Lebenslauf schreiben erläutert den Aufbau ausführlicher.

Mindestlohn gilt grundsätzlich auch beim Minijob

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt aktuell 13,90 Euro brutto pro Zeitstunde. Er gilt grundsätzlich auch für Minijobber. Damit beeinflusst der Mindestlohn zugleich die mögliche Arbeitszeit innerhalb der 603-Euro-Grenze.

Bei einem Stundenlohn von genau 13,90 Euro entsprechen 603 Euro rechnerisch rund 43,38 Stunden im Monat. Liegt Ihr Stundenlohn höher, reduziert sich entsprechend die Stundenzahl, mit der Sie regelmäßig innerhalb der Minijob-Grenze bleiben.

Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn bestehen unter anderem für Beschäftigte unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Weitere aktuelle Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Mindestlohn.

Für die Bewerbung für einen Minijob müssen Sie normalerweise keine Lohnberechnung in das Anschreiben aufnehmen. Wenn in der Stellenanzeige ein Stundenlohn genannt ist, können Sie jedoch prüfen, ob angebotene Arbeitszeit und Verdienstgrenze zusammenpassen.

Rentenversicherung: Ein Minijob ist nicht automatisch beitragsfrei

Ein häufiges Missverständnis besteht darin, dass Minijobber grundsätzlich keinerlei Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Tatsächlich sind Beschäftigte in einem Minijob mit Verdienstgrenze grundsätzlich rentenversicherungspflichtig.

Bei einem gewerblichen Minijob zahlt der Arbeitgeber einen pauschalen Rentenversicherungsbeitrag von 15 Prozent. Der Arbeitnehmer trägt grundsätzlich einen Eigenanteil von 3,6 Prozent. Im Privathaushalt gelten andere Beitragssätze.

Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht kann beantragt werden. Dadurch entfällt der eigene Pflichtbeitrag, gleichzeitig werden jedoch die rentenrechtlichen Vorteile reduziert. Aktuelle Informationen bietet die Minijob-Zentrale zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht.

Für Ihre Bewerbung für einen Minijob ist dieses Thema normalerweise erst nach der Zusage relevant. Die Entscheidung über eine Befreiung sollte nicht allein danach getroffen werden, wie hoch der unmittelbare Nettoverdienst ausfällt.

Minijob ersetzt keine eigene Krankenversicherung

Ein gewerblicher Arbeitgeber zahlt unter bestimmten Voraussetzungen einen pauschalen Beitrag zur Krankenversicherung. Daraus entsteht für den Minijobber jedoch kein eigener Krankenversicherungsschutz und auch kein eigener Anspruch auf Krankengeld.

Der Krankenversicherungsschutz muss daher beispielsweise über eine Hauptbeschäftigung, Familienversicherung, studentische Versicherung, freiwillige Mitgliedschaft oder private Krankenversicherung bestehen.

Weitere Erläuterungen bietet die Minijob-Zentrale zu Versicherungen im Minijob. Gerade Studenten oder Personen ohne Hauptbeschäftigung sollten die Krankenversicherung unabhängig von der Bewerbung für einen Minijob vorab klären.

Wie wird der Minijob versteuert?

Auch ein Minijob ist grundsätzlich steuerpflichtig. Bei einem gewerblichen Minijob kann der Arbeitgeber regelmäßig zwischen einer einheitlichen Pauschsteuer von zwei Prozent und einer individuellen Besteuerung nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen wählen.

Die Zwei-Prozent-Pauschsteuer umfasst Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Welche Variante im konkreten Arbeitsverhältnis genutzt wird, entscheidet grundsätzlich der Arbeitgeber unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen.

Die Bewerbung für einen Minijob selbst muss dazu keine steuerlichen Angaben enthalten. Fragen zu Nettolohn und Besteuerung sollten Sie spätestens vor Vertragsabschluss klären. Weitere Informationen finden Sie bei der Minijob-Zentrale zu Abgaben und Steuern.

Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub

Minijobber sind Arbeitnehmer und haben grundsätzlich Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Mindesturlaub richtet sich nach der Zahl der regelmäßigen Arbeitstage und nicht danach, wie viele Stunden an diesen Tagen gearbeitet werden.

Das Bundesurlaubsgesetz geht von 24 Werktagen bei einer Sechs-Tage-Woche aus. Arbeiten Sie beispielsweise regelmäßig an zwei Tagen pro Woche, ergibt sich daraus ein gesetzlicher Mindestanspruch von acht Urlaubstagen im Jahr.

Regelmäßige Arbeitstage pro WocheGesetzlicher Mindesturlaub pro Jahr
1 Tag4 Urlaubstage
2 Tage8 Urlaubstage
3 Tage12 Urlaubstage
4 Tage16 Urlaubstage
5 Tage20 Urlaubstage
6 Tage24 Urlaubstage

Gewährt ein Arbeitgeber vergleichbaren Vollzeit- oder Teilzeitkräften mehr Urlaub, können sich aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes entsprechend höhere Ansprüche ergeben. Einen Rechner und weitere Hinweise bietet die Minijob-Zentrale zum Urlaubsanspruch.

Auch wenn Urlaub normalerweise kein Thema der Bewerbung für einen Minijob ist, sollten Sie wissen, dass ein Minijob kein arbeitsrechtlich minderwertiges Arbeitsverhältnis darstellt.

Lohnfortzahlung bei Krankheit und Feiertagen

Wer unverschuldet arbeitsunfähig erkrankt, hat als Minijobber nach Ablauf der gesetzlichen Wartezeit grundsätzlich Anspruch auf bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Der Arbeitgeber zahlt dabei den Verdienst für diejenigen Arbeitstage weiter, an denen der Beschäftigte ohne Krankheit gearbeitet hätte.

Auch wenn ein gesetzlicher Feiertag auf einen regelmäßigen Arbeitstag fällt, besteht grundsätzlich Anspruch auf die entsprechende Entgeltfortzahlung. Der ausgefallene Feiertag darf nicht einfach an einem sonst arbeitsfreien Tag nachgearbeitet werden.

Weitere Informationen enthält die Übersicht der Minijob-Zentrale zu den Arbeitsrechten im Minijob.

Arbeitsvertrag und schriftliche Arbeitsbedingungen

Nach erfolgreicher Bewerbung für einen Minijob sollten die wesentlichen Arbeitsbedingungen eindeutig geregelt werden. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist sehr sinnvoll, auch wenn ein Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht allein deshalb unwirksam ist, weil kein klassischer schriftlicher Vertrag abgeschlossen wurde.

Der Arbeitgeber muss wesentliche Arbeitsbedingungen nach den gesetzlichen Vorgaben nachweisen. Dazu gehören unter anderem Beginn der Beschäftigung, Tätigkeit, Arbeitsort, Arbeitsentgelt, Arbeitszeit, Ruhepausen, Urlaub und Kündigungsbedingungen.

  • vereinbarter Stundenlohn oder Monatslohn,
  • regelmäßige beziehungsweise mögliche Arbeitszeiten,
  • Urlaubsanspruch,
  • Beginn und gegebenenfalls Befristung,
  • Probezeit, sofern vereinbart,
  • Regeln für Arbeit auf Abruf, sofern relevant, sowie
  • Kündigungsbedingungen.

Die vorhandene Verlinkung zum Arbeitszeitgesetz hilft zusätzlich bei Fragen zu Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten und Pausen.

Mehrere Minijobs gleichzeitig

Wer keine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hat, darf grundsätzlich mehrere Minijobs mit Verdienstgrenze ausüben. Die regelmäßigen Verdienste werden jedoch zusammengerechnet. Insgesamt dürfen sie grundsätzlich nicht über der aktuellen monatlichen Minijob-Grenze liegen.

Beispiel: Verdienen Sie bei Arbeitgeber A regelmäßig 280 Euro und bei Arbeitgeber B 250 Euro, ergeben sich insgesamt 530 Euro. Die gemeinsame Grenze von 603 Euro wird damit nicht überschritten.

Bei einer Bewerbung für einen Minijob sollten bereits bestehende Beschäftigungen später im Personalfragebogen korrekt angegeben werden. Der neue Arbeitgeber benötigt diese Angaben, um die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich richtig einzuordnen.

Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung

Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung kann grundsätzlich ein Minijob mit Verdienstgrenze bei einem anderen Arbeitgeber privilegiert als Minijob bestehen.

Wird zusätzlich ein weiterer Minijob aufgenommen, wird dieser grundsätzlich mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sozialversicherungspflichtig. Der zuerst bestehende Minijob bleibt dagegen grundsätzlich als Minijob erhalten.

Wenn Sie eine Bewerbung für einen Minijob zusätzlich zu Ihrem Hauptberuf schreiben, sollten Sie außerdem prüfen, ob der bestehende Arbeitsvertrag eine Anzeige der Nebentätigkeit vorsieht. Auch die Arbeitszeiten aus mehreren Beschäftigungen müssen mit den gesetzlichen Arbeitszeitvorgaben vereinbar sein.

Aktuelle Einzelheiten finden Sie bei der Minijob-Zentrale zu mehreren Jobs.

Minijob für Studenten

Für Studenten ist die Bewerbung für einen Minijob eine häufige Möglichkeit, Studium und Einkommen miteinander zu verbinden. Ein Minijob mit Verdienstgrenze bleibt auch für Studenten grundsätzlich auf den regelmäßigen durchschnittlichen Monatsverdienst von 603 Euro begrenzt.

Neben einem klassischen Minijob können eine kurzfristige Beschäftigung oder eine Werkstudentenstelle infrage kommen. Eine Werkstudentenstelle ist jedoch kein Minijob. Für den Werkstudentenstatus gelten eigene sozialversicherungsrechtliche Voraussetzungen, unter anderem spielt die Arbeitszeit während der Vorlesungszeit eine wichtige Rolle.

Beispiel für Studenten: „Durch mein Studium der Betriebswirtschaftslehre habe ich bereits Grundlagen in Rechnungswesen und Excel erworben. Diese Kenntnisse möchte ich im Rahmen eines kaufmännischen Minijobs praktisch anwenden und weiterentwickeln.“

Bei einer fachlich passenden Bewerbung für einen Minijob können Studenten Module, Projekte, Softwarekenntnisse und bereits absolvierte Praktika stärker hervorheben.

Weitere Informationen bietet die Minijob-Zentrale zu Minijobs für Studenten.

Minijob für Schüler

Auch Schüler können eine Bewerbung für einen Minijob schreiben. Dabei gelten jedoch besondere Regeln des Jugendarbeitsschutzes. Alter, Vollzeitschulpflicht, Art der Tätigkeit und Arbeitszeit entscheiden darüber, welche Beschäftigung erlaubt ist.

Unter 13 Jahren ist eine reguläre Beschäftigung grundsätzlich nicht erlaubt. Für Kinder ab 13 Jahren und vollzeitschulpflichtige Jugendliche bestehen besondere Beschränkungen und nur leichte, geeignete Tätigkeiten kommen infrage.

Wichtig ist außerdem der Mindestlohn: Beschäftigte unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen.

Beispiel für Schüler: „Ich besuche derzeit die 10. Klasse und suche einen regelmäßigen Minijob am Samstag. Durch meine Mitarbeit im Sportverein bin ich es gewohnt, Aufgaben zuverlässig zu übernehmen und mit unterschiedlichen Menschen zusammenzuarbeiten.“

Eine Bewerbung für einen Minijob als Schüler sollte Alter, mögliche Arbeitstage und vorhandene praktische Erfahrungen klar erkennen lassen. Gesetzliche Einschränkungen müssen unabhängig davon beachtet werden.

Minijob oder kurzfristige Beschäftigung?

Nicht jede geringfügige Beschäftigung ist ein Minijob mit 603-Euro-Grenze. Daneben gibt es die kurzfristige Beschäftigung. Sie ist grundsätzlich auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.

Bei der kurzfristigen Beschäftigung besteht grundsätzlich keine feste Verdienstgrenze. Bei einem monatlichen Verdienst über der Minijob-Grenze muss allerdings zusätzlich geprüft werden, ob die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird.

Für landwirtschaftliche Betriebe gelten aktuell besondere längere Zeitgrenzen. Die genaue sozialversicherungsrechtliche Einordnung übernimmt der Arbeitgeber.

Wenn Sie beispielsweise nur für Ferien, Saison, Weihnachtsgeschäft oder eine Veranstaltung arbeiten möchten, sollten Sie vor der Bewerbung für einen Minijob prüfen, ob die ausgeschriebene Stelle tatsächlich ein Minijob mit Verdienstgrenze oder eine kurzfristige Beschäftigung ist.

Minijob im Homeoffice und von zu Hause

Eine Bewerbung für einen Minijob kann sich auch auf eine Tätigkeit im Homeoffice beziehen. Denkbar sind beispielsweise Kundenservice, Terminvereinbarung, Datenpflege, virtuelle Assistenz, Nachhilfe oder bestimmte kaufmännische Tätigkeiten.

Bei solchen Angeboten ist besondere Vorsicht sinnvoll. Ein seriöser Arbeitgeber beschreibt Tätigkeit, Vergütung, Arbeitszeit und Vertragsbedingungen nachvollziehbar und verlangt keine ungewöhnlichen finanziellen Vorleistungen.

  • Prüfen Sie den vollständigen Namen und die Kontaktdaten des Arbeitgebers.
  • Lesen Sie die Aufgabenbeschreibung genau.
  • Zahlen Sie keine hohen Gebühren für angebliche Starterpakete oder Arbeitsmaterialien.
  • Leiten Sie niemals fremdes Geld über Ihr privates Konto weiter.
  • Übermitteln Sie sensible Dokumente nur über nachvollziehbare Bewerbungswege.
  • Prüfen Sie, ob die versprochene Vergütung realistisch ist.

In einer Bewerbung für einen Minijob im Homeoffice können Selbstorganisation, PC-Kenntnisse, zuverlässige Kommunikation und Erfahrung mit digitalen Werkzeugen besonders wichtig sein.

Typische Minijobs und passende Stärken

BereichTypische AufgabenGeeignete Kompetenzen
EinzelhandelKasse, Warenpflege, KundenserviceFreundlichkeit, Zuverlässigkeit, Kundenorientierung
GastronomieService, Küche, Spülen, VorbereitungBelastbarkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität
LagerKommissionieren, Verpacken, SortierenSorgfalt, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit
BüroDatenerfassung, Ablage, Telefon, OrganisationPC-Kenntnisse, Kommunikation, Genauigkeit
ReinigungReinigung und Pflege von RäumenZuverlässigkeit, Sorgfalt, Selbstständigkeit
NachhilfeLernbegleitung und UnterrichtFachwissen, Geduld, Erklärungsfähigkeit
VeranstaltungEinlass, Aufbau, ServiceFlexibilität, Belastbarkeit, Freundlichkeit
PrivathaushaltHaushaltshilfe, Garten, BetreuungVertrauenswürdigkeit, Zuverlässigkeit, Selbstständigkeit

Je genauer Sie Ihre Bewerbung für einen Minijob auf die tatsächlichen Aufgaben ausrichten, desto leichter erkennt der Arbeitgeber Ihre Eignung.

Welche Aufgaben hat die Minijob-Zentrale?

Die Minijob-Zentrale ist die zentrale Einzugs- und Meldestelle für geringfügige Beschäftigungen. Arbeitgeber melden dort gewerbliche Minijobber an und führen die vorgesehenen Abgaben ab. Für Minijobber stellt die Minijob-Zentrale umfangreiche Informationen zu Verdienstgrenzen, Rentenversicherung, Arbeitsrecht, Urlaub, Krankheit und mehreren Beschäftigungen bereit.

Die zentrale Informationsseite finden Sie unter Minijob-Zentrale sowie über die bestehende Adresse minijob-zentrale.de.

Bei einer Bewerbung für einen Minijob ist die Minijob-Zentrale besonders hilfreich, wenn Sie vor Vertragsabschluss prüfen möchten, wie Verdienstgrenze, Rentenversicherung oder mehrere Beschäftigungen behandelt werden.

Passende Minijobs finden

Bevor Sie eine Bewerbung für einen Minijob schreiben, sollten Sie verschiedene Wege der Jobsuche miteinander kombinieren. Neben großen Stellenbörsen lohnt sich besonders bei kleinen Arbeitgebern auch eine direkte Nachfrage.

  1. Online-Jobbörsen: Nutzen Sie Suchbegriffe wie Minijob, Aushilfe, 603-Euro-Job, geringfügige Beschäftigung oder Nebenjob.
  2. Unternehmenswebseiten: Einzelhandel, Gastronomie und Logistik veröffentlichen offene Aushilfsstellen häufig auf eigenen Karriereseiten.
  3. Direkte Nachfrage: Kleinere Geschäfte, Restaurants und Dienstleister suchen teilweise kurzfristig Personal.
  4. Hochschule oder Schule: Studenten- und Schülerjobbörsen können regionale Stellen vermitteln.
  5. Persönliches Netzwerk: Empfehlungen können bei kurzfristig zu besetzenden Stellen besonders hilfreich sein.

Vielleicht suchen Sie bereits konkrete Stellen. Bei Indeed finden Sie Minijob-Stellen. Weitere Anbieter hat die Bildungsbibel in der Jobbörse für Nebenjob, Minijob und Aushilfe zusammengestellt.

Vorstellungsgespräch für den Minijob

Wenn die Bewerbung für einen Minijob überzeugt, folgt häufig ein kurzes persönliches Gespräch oder Telefonat. Bei Aushilfsstellen stehen praktische Fragen zu Arbeitszeit und Einsatzmöglichkeiten oft im Vordergrund.

  • Warum möchten Sie bei uns arbeiten?
  • Welche Erfahrung bringen Sie für diese Tätigkeit mit?
  • An welchen Tagen und zu welchen Zeiten können Sie arbeiten?
  • Können Sie regelmäßig am Wochenende eingesetzt werden?
  • Wie lange möchten Sie den Minijob ausüben?
  • Haben Sie bereits andere Beschäftigungen?
  • Wie gehen Sie mit hohem Arbeitsaufkommen um?
  • Wann könnten Sie anfangen?

Ihre Antworten sollten mit den Angaben aus der Bewerbung für einen Minijob übereinstimmen. Insbesondere bei Arbeitszeiten und vorhandenen Beschäftigungen sollten Sie von Beginn an realistische Angaben machen.

Häufige Fehler bei der Minijob-Bewerbung

  • Vorlage unverändert versenden: Arbeitgeber, Tätigkeit und Motivation müssen angepasst werden.
  • Arbeitszeiten offenlassen: Gerade bei Minijobs ist Verfügbarkeit häufig entscheidend.
  • Zu viel Text: Ein kurzes konkretes Anschreiben ist meistens wirkungsvoller.
  • Stärken nur aufzählen: Ein praktisches Beispiel erhöht die Glaubwürdigkeit.
  • Minijob mit 603 Euro Monatslohn gleichsetzen: Entscheidend ist grundsätzlich der regelmäßige durchschnittliche Verdienst.
  • Minijob mit kurzfristiger Beschäftigung verwechseln: Beide Beschäftigungsformen haben unterschiedliche Voraussetzungen.
  • Keine Angaben zu weiteren Jobs machen: Der Arbeitgeber benötigt diese später für die korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung.
  • Rechtschreibfehler: Auch eine kurze Bewerbung sollte sorgfältig geprüft werden.

Checkliste vor dem Absenden

Prüfen Sie Ihre Bewerbung für einen Minijob abschließend anhand dieser Punkte:

  • Ist die Stellenbezeichnung korrekt?
  • Stimmen Unternehmen und Ansprechpartner?
  • Ist Ihre Motivation konkret?
  • Haben Sie passende Erfahrungen genannt?
  • Sind zwei bis vier relevante Stärken erkennbar?
  • Ist Ihre Verfügbarkeit eindeutig formuliert?
  • Ist der mögliche Eintrittstermin genannt, wenn erforderlich?
  • Ist der Lebenslauf aktuell?
  • Sind nur geforderte oder relevante Nachweise beigefügt?
  • Sind Telefonnummer und E-Mail-Adresse korrekt?
  • Lassen sich alle Dateien öffnen?
  • Wurde die Rechtschreibung kontrolliert?

Eine sorgfältige Kontrolle verbessert die Bewerbung für einen Minijob und verhindert vermeidbare Fehler beim ersten Kontakt mit dem Arbeitgeber.

Weitere Bewerbungsmuster für Aushilfe und Nebenjob

Je nach konkreter Tätigkeit kann eine speziellere Vorlage zusätzlich zur Bewerbung für einen Minijob sinnvoll sein. Auf der Bildungsbibel finden Sie derzeit folgende Beispiele:

Häufige Fragen

Wie viel darf man im Minijob verdienen?

Die aktuelle Geringfügigkeitsgrenze beträgt durchschnittlich 603 Euro brutto monatlich. Bei einer ganzjährigen Beschäftigung ergibt sich daraus grundsätzlich eine Jahresverdienstgrenze von 7.236 Euro.

Wie viele Stunden darf man arbeiten?

Eine feste allgemeine monatliche Stundengrenze definiert den Minijob nicht. Entscheidend ist grundsätzlich der regelmäßige Verdienst. Bei einem Stundenlohn von 13,90 Euro entsprechen 603 Euro rechnerisch rund 43,38 Stunden monatlich. Bei einem höheren Stundenlohn sind entsprechend weniger Stunden möglich.

Gilt der Mindestlohn?

Grundsätzlich ja. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt derzeit 13,90 Euro brutto pro Zeitstunde und gilt auch für Minijobber. Gesetzliche Ausnahmen bestehen unter anderem für Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung.

Muss ein Minijobber Rentenversicherungsbeiträge zahlen?

Grundsätzlich besteht Rentenversicherungspflicht. Im gewerblichen Minijob beträgt der Eigenanteil des Beschäftigten normalerweise 3,6 Prozent. Eine Befreiung kann auf Antrag möglich sein.

Hat ein Minijobber Anspruch auf Urlaub?

Ja. Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Die Zahl der Urlaubstage richtet sich insbesondere danach, an wie vielen Tagen pro Woche regelmäßig gearbeitet wird.

Wird bei Krankheit weitergezahlt?

Nach Ablauf der gesetzlichen Wartezeit besteht bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich Anspruch auf bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Kann ich neben meinem Hauptjob einen Minijob haben?

Ja. Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung kann grundsätzlich ein Minijob mit Verdienstgrenze bei einem anderen Arbeitgeber privilegiert bestehen. Weitere Minijobs werden sozialversicherungsrechtlich anders behandelt.

Darf ich mehrere Minijobs haben?

Ohne sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung sind mehrere Minijobs möglich. Die regelmäßigen Verdienste werden zusammengerechnet und dürfen insgesamt grundsätzlich die aktuelle Minijob-Grenze nicht überschreiten.

Brauche ich immer ein Anschreiben?

Nein. Manche Arbeitgeber verlangen für die Bewerbung für einen Minijob lediglich einen Lebenslauf oder ein kurzes Online-Formular. Beachten Sie deshalb immer die konkrete Stellenanzeige.

Kann sich ein Schüler auf einen Minijob bewerben?

Ja, sofern Alter, Tätigkeit und Arbeitszeit mit den Regeln des Jugendarbeitsschutzes vereinbar sind. Bei Minderjährigen ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn nicht.

Fazit: Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit stehen im Mittelpunkt

Eine Bewerbung für einen Minijob muss nicht lang sein. Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber schnell erkennt, welche Erfahrungen Sie besitzen, warum Sie die Tätigkeit übernehmen möchten und zu welchen Zeiten Sie zuverlässig arbeiten können.

Die kostenlose Word-Vorlage und das PDF-Muster der Bildungsbibel geben Ihnen eine praktische Grundlage. Passen Sie jede Bewerbung für einen Minijob an die konkrete Stelle an und wählen Sie genau diejenigen Stärken aus, die für die Tätigkeit relevant sind.

Beachten Sie außerdem die rechtlichen Rahmenbedingungen. Die aktuelle Verdienstgrenze liegt bei 603 Euro durchschnittlich im Monat. Mindestlohn, Rentenversicherung, Steuer, Urlaub, Entgeltfortzahlung und die Regeln bei mehreren Beschäftigungen gelten unabhängig davon, wie einfach eine Aushilfstätigkeit auf den ersten Blick erscheint.

Wer diese Punkte kennt und Anschreiben, Lebenslauf sowie Verfügbarkeit klar aufeinander abstimmt, erstellt eine Bewerbung für einen Minijob, die für den Arbeitgeber schnell verständlich, glaubwürdig und praxisnah ist.

Weitere Informationen

Diese Informationen können Ihre Bewerbung für einen Minijob und die Vorbereitung auf die Beschäftigung zusätzlich unterstützen:

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