Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI: Anforderungen, Themen und Kosten

Weiterbildung – Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI – jährliche Fortbildung, Seminare, Kurse und Kosten

Die Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft nach den Betreuungskräfte-Richtlinien umfasst jährlich mindestens 16 Unterrichtsstunden. Dabei soll vorhandenes Wissen aktualisiert und die berufliche Praxis reflektiert werden. Auf der Bildungsbibel erfahren Sie, welche aktuelle Rechtsgrundlage gilt, welche Betreuungskräfte betroffen sind, welche Themen sich für die Fortbildung eignen und worauf Sie bei Präsenz-, Online- und Inhouse-Kursen achten sollten. Zusätzlich finden Sie Beispiele für Seminarinhalte, Informationen zu Kosten, Nachweisen und Anbietern sowie eine Checkliste für die Kursauswahl.

Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft nach §§ 43b und 53b SGB XI mit 16 Unterrichtsstunden, Themen und Kursen
Jährliche Fortbildung für Betreuungskräfte und Alltagsbegleiter

Kurzüberblick: Das Wichtigste zur jährlichen Fortbildung

Für die Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft ist heute insbesondere die Betreuungskräfte-Richtlinie nach § 53b SGB XI maßgeblich. Dort ist festgelegt, dass die regelmäßige Fortbildung bei bestehendem Beschäftigungsverhältnis jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden umfasst. In dieser Zeit soll das vorhandene Wissen aktualisiert werden. Außerdem muss die Reflexion der beruflichen Praxis Bestandteil der Fortbildung sein.

FrageAktuelle Regelung beziehungsweise Empfehlung
Rechtsgrundlage§ 53b SGB XI und Betreuungskräfte-Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes
UmfangJährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden
Inhaltlicher KernWissen aktualisieren und berufliche Praxis reflektieren
Zwingend zwei Tage?Nein, die Richtlinie nennt 16 Unterrichtsstunden und schreibt keine bestimmte Zahl an Kurstagen vor
Präsenz erforderlich?Die Richtlinie legt kein bestimmtes Unterrichtsformat fest; entscheidend sind Inhalt, Umfang und geeigneter Praxisbezug
Typische FormatePräsenzseminar, Live-Online-Kurs, Inhouse-Schulung oder geeignete andere Fortbildungsform
NachweisTeilnahmebescheinigung beziehungsweise Zertifikat mit nachvollziehbarem Stundenumfang und Inhalten

Die Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft ist damit keine einmalige Zusatzqualifikation. Sie gehört zur kontinuierlichen fachlichen Entwicklung während der Tätigkeit. Inhalte können sich von Jahr zu Jahr unterscheiden, sollten aber einen nachvollziehbaren Bezug zur Betreuungspraxis besitzen.

Welche Rechtsgrundlage gilt heute?

Bei älteren Kursbezeichnungen finden Sie häufig noch die Angaben §§ 43b und 53c SGB XI. Diese Bezeichnung ist inzwischen überholt. Die Vorschrift zu den Richtlinien für zusätzliche Betreuungskräfte wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2020 inhaltlich von § 53c nach § 53b SGB XI verschoben. Für die Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft sollten Sie daher heute auf § 53b und die dazugehörigen Betreuungskräfte-Richtlinien achten.

Der aktuelle § 53b SGB XI beauftragt den Spitzenverband Bund der Pflegekassen, Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben der zusätzlich einzusetzenden Betreuungskräfte für die Leistungen nach § 43b SGB XI zu beschließen.

§ 43b SGB XI regelt den Anspruch von Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht.

Der heute geltende § 53c SGB XI beschäftigt sich dagegen mit den Medizinischen Diensten und einer Übergangsregelung. Wer Angebote für die Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft recherchiert, sollte deshalb aktuelle Kurse bevorzugen, die ausdrücklich auf § 53b SGB XI beziehungsweise die geltenden Betreuungskräfte-Richtlinien Bezug nehmen.

Was ist aus § 87b SGB XI geworden?

Auch die Bezeichnung Betreuungskraft nach § 87b SGB XI begegnet Ihnen weiterhin, vor allem in älteren Unterlagen. Die ursprünglichen Betreuungskräfte-Richtlinien wurden auf Grundlage von § 87b SGB XI alter Fassung entwickelt. Spätere gesetzliche Änderungen führten zunächst zu § 53c und anschließend zur heutigen Regelung in § 53b SGB XI.

Eine bereits nach älteren Fassungen der Betreuungskräfte-Richtlinien erworbene Qualifikation wird dadurch nicht automatisch wertlos. Die aktuellen Richtlinien enthalten ausdrücklich Regelungen zur Anrechnung früher erworbener Qualifikationen. Für die laufende Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft sollte jedoch die heutige Rechtslage zugrunde gelegt werden.

Welche Anforderungen gelten für die Fortbildung?

Die zentrale Vorgabe für die Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft steht in § 4 Abs. 4 der aktuellen Betreuungskräfte-Richtlinien. Danach umfasst die regelmäßige Fortbildung jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden. In diesen Unterrichtsstunden soll das Wissen aktualisiert werden und eine Reflexion der beruflichen Praxis stattfinden.

Die Formulierung ist wichtig. Es genügt nicht, beliebige 16 Unterrichtsstunden ohne Bezug zur beruflichen Tätigkeit zusammenzustellen. Die Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft sollte fachlich geeignet sein, vorhandene Kenntnisse zu erneuern oder zu erweitern und Erfahrungen aus der täglichen Betreuung aufzugreifen.

Die Richtlinie schreibt dagegen nicht vor, dass die Fortbildung zwingend an genau zwei Kalendertagen stattfinden muss. Viele Anbieter verteilen die 16 Unterrichtsstunden auf zwei Seminartage. Andere Modelle können die Stunden anders organisieren. Entscheidend bleibt der vorgeschriebene Gesamtumfang und die inhaltliche Ausgestaltung.

AnforderungWas bedeutet das praktisch?
Mindestens 16 UnterrichtsstundenDer nachgewiesene jährliche Umfang darf nicht darunter liegen.
Wissen aktualisierenNeue Erkenntnisse, vertiefende Fachthemen oder aktualisierte rechtliche und praktische Inhalte aufnehmen.
Praxis reflektierenErfahrungen, schwierige Situationen und Vorgehensweisen aus dem Betreuungsalltag besprechen.
BerufsbezugDie Inhalte sollten zur Tätigkeit zusätzlicher Betreuungskräfte passen.
NachweisbarkeitUmfang und Teilnahme sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.

Ein guter Kurs für die Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft verbindet deshalb Fachwissen mit Fallbeispielen, Erfahrungsaustausch und konkreten Möglichkeiten für die tägliche Arbeit.

Wer muss die Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft absolvieren?

Die Betreuungskräfte-Richtlinien beziehen sich auf zusätzliche Betreuungskräfte im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des SGB XI. Die Qualifikation umfasst nach den Richtlinien ein Orientierungspraktikum, eine Qualifizierungsmaßnahme und bei bestehendem Beschäftigungsverhältnis regelmäßige Fortbildungen.

Wer entsprechend dieser Richtlinien als zusätzliche Betreuungskraft eingesetzt wird, muss die jährliche fachliche Aktualisierung deshalb in seine berufliche Planung einbeziehen. Häufig werden die Berufsbezeichnungen Betreuungskraft, Betreuungsassistent oder Alltagsbegleiter verwendet. Entscheidend ist nicht allein die Bezeichnung auf einem Zertifikat, sondern auf welcher Grundlage die Person qualifiziert und eingesetzt wird.

Die Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft ist insbesondere für Beschäftigte relevant, die nach den Betreuungskräfte-Richtlinien qualifiziert wurden und entsprechende zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsaufgaben übernehmen. Bei anderen Tätigkeitsprofilen, beispielsweise in ambulanten Angeboten oder nach landesrechtlichen Regelungen, können ergänzende oder abweichende Anforderungen bestehen.

Ausbildung und jährliche Fortbildung nicht verwechseln

Die erstmalige Qualifikation zur Betreuungskraft ist wesentlich umfangreicher als die spätere Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft. Die aktuellen Betreuungskräfte-Richtlinien sehen für die Qualifizierungsmaßnahme drei Module vor.

BestandteilUmfang laut Betreuungskräfte-Richtlinien
Orientierungspraktikum vor der Qualifizierungsmaßnahme40 Stunden
Modul 1: Basiskurs Betreuungsarbeit100 Unterrichtsstunden
Modul 2: Betreuungspraktikum2 Wochen
Modul 3: Aufbaukurs Betreuungsarbeit60 Unterrichtsstunden
Regelmäßige Fortbildung im BeschäftigungsverhältnisJährlich mindestens 16 Unterrichtsstunden

Die Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft ersetzt also nicht die grundlegende Qualifizierung. Sie dient dazu, nach der Qualifikation auf dem aktuellen Stand zu bleiben, Erfahrungen auszuwerten und zusätzliche Kenntnisse für die tägliche Betreuung zu erwerben.

Welche Aufgaben haben zusätzliche Betreuungskräfte?

Die Auswahl einer geeigneten Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft wird leichter, wenn Sie die Aufgaben der Betreuungskraft berücksichtigen. Nach den Betreuungskräfte-Richtlinien sollen zusätzliche Betreuungskräfte Pflegebedürftige betreuen und aktivieren. Sie sind ausdrücklich keine Pflegekräfte.

Zu den in den Richtlinien beispielhaft genannten Aktivitäten gehören unter anderem Malen und Basteln, leichte handwerkliche oder gärtnerische Tätigkeiten, gemeinsames Kochen und Backen, Musik, Brett- und Kartenspiele, Spaziergänge, Ausflüge, Bewegungsübungen, Lesen und Vorlesen sowie das Anschauen von Fotoalben.

Außerdem sollen Betreuungskräfte für Gespräche über Alltägliches und Sorgen zur Verfügung stehen und Sicherheit sowie Orientierung vermitteln. Angebote sollen sich an Wünschen, Fähigkeiten, Befindlichkeit, Biografie und jeweiliger Situation des Pflegebedürftigen orientieren.

Die Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft kann deshalb Themen aus Kommunikation, Demenz, Aktivierung, Biografiearbeit, Bewegung, rechtlichen Grundlagen und vielen anderen Bereichen sinnvoll aufgreifen.

Betreuung ist nicht dasselbe wie Pflege

Eine fachlich gute Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft sollte ebenfalls die Grenzen der Tätigkeit berücksichtigen. Die Betreuungskräfte-Richtlinien stellen klar, dass zusätzliche Betreuungskräfte keine Pflegekräfte sind.

Sie dürfen nach den Richtlinien nicht regelmäßig oder planmäßig in körperbezogene Pflegemaßnahmen und hauswirtschaftliche Tätigkeiten eingebunden werden. Maßnahmen der Behandlungspflege bleiben dafür qualifizierten Pflegekräften vorbehalten. Unaufschiebbare unmittelbar notwendige Hilfen im Zusammenhang mit der Betreuung können davon zu unterscheiden sein.

Gerade deshalb können Themen wie Rollenklärung, Zusammenarbeit mit Pflegefachkräften, Beobachtung von Veränderungen, Notfallsituationen und professionelle Grenzen wertvolle Inhalte für die Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft darstellen.

8 geeignete Seminare und Themen für die jährliche Fortbildung

Die Betreuungskräfte-Richtlinie schreibt für die jährliche Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft keine abschließende Liste einzelner Seminartitel vor. Wichtig sind Aktualisierung des Wissens und Reflexion der beruflichen Praxis. Daraus ergibt sich ein breites Spektrum geeigneter Themen.

1. Demenz, Kommunikation und herausforderndes Verhalten

Demenz gehört zu den wichtigsten Themen in der Betreuung. Eine Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft kann Kenntnisse über Demenzformen und typische Veränderungen auffrischen und vor allem die praktische Kommunikation vertiefen.

Interessant sind beispielsweise Validation, Orientierungshilfen, der Umgang mit wiederholten Fragen, Unruhe, Rückzug, aggressiv wirkendem Verhalten oder Situationen, in denen Realität und Wahrnehmung des Pflegebedürftigen stark voneinander abweichen.

Praxisfälle eignen sich besonders gut, weil keine Betreuungssituation vollständig der anderen gleicht. Der Erfahrungsaustausch erfüllt gleichzeitig einen wichtigen Zweck der Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft: berufliches Handeln bewusst zu reflektieren.

2. Gerontopsychiatrie und psychische Erkrankungen

Gerontopsychiatrische Themen gehen über Demenz hinaus. Depressionen, Angststörungen, psychotische Erkrankungen oder andere psychische Veränderungen können die Betreuung alter Menschen wesentlich beeinflussen.

Eine Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft kann helfen, Verhaltensänderungen besser einzuordnen und gleichzeitig die Grenzen der eigenen Rolle zu erkennen. Betreuungskräfte stellen keine medizinische Diagnose. Sie können jedoch beobachten, angemessen reagieren und relevante Veränderungen an zuständige Pflegefachkräfte weitergeben.

3. Demenz, Essen und Trinken

Essen und Trinken besitzen für viele Bewohner nicht nur eine gesundheitliche, sondern auch eine soziale und biografische Bedeutung. Bei Demenz können sich Vorlieben, Tagesrhythmus, Aufmerksamkeit und Essverhalten verändern.

Eine Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft kann beispielsweise behandeln, wie Mahlzeiten als Aktivierungs- und Erinnerungsanlass genutzt werden, wie biografische Essgewohnheiten berücksichtigt werden und welche Beobachtungen an Pflegefachkräfte weitergegeben werden sollten.

Dabei ist die Aufgabenabgrenzung wichtig. Ernährungstherapeutische, pflegerische oder medizinische Entscheidungen gehören nicht automatisch zum Aufgabenbereich der zusätzlichen Betreuungskraft.

4. Bewegung, Mobilität und Sturzprävention

Bewegungsangebote können Wohlbefinden, Teilhabe und Aktivität fördern. Die Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft kann neue Ideen für alltagsnahe Bewegungsangebote vermitteln und zeigen, wie Übungen an Fähigkeiten und Einschränkungen angepasst werden.

Auch Sturzrisiken können thematisiert werden. Betreuungskräfte sollten keine pflegerische Risikobewertung ersetzen, können aber Gefahren wahrnehmen, sichere Rahmenbedingungen unterstützen und Beobachtungen weitergeben. Dadurch lässt sich Sturzprävention sinnvoll mit Aktivierung verbinden.

5. Tag-Nacht-Rhythmus, Unruhe und Beschäftigung

Ein veränderter Schlaf-Wach-Rhythmus kann insbesondere bei Menschen mit Demenz zu schwierigen Betreuungssituationen führen. Eine Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft kann Ursachen, Beobachtungsmöglichkeiten und geeignete nichtmedizinische Betreuungsansätze behandeln.

Dazu können Tagesstruktur, Licht, Bewegung, Aktivierung, Ruhephasen, biografische Gewohnheiten und Kommunikation gehören. Medizinische Ursachen von Schlafstörungen oder eine medikamentöse Behandlung gehören dagegen in die Hände der dafür zuständigen Fachkräfte.

6. Biografiearbeit, Aktivierung und Beschäftigung

Eine gute Betreuung orientiert sich nicht nur an einer Diagnose, sondern auch am individuellen Menschen. Biografiearbeit kann Hinweise darauf geben, welche Tätigkeiten, Musik, Rituale, Berufe, Orte oder Erinnerungen für einen Bewohner Bedeutung besitzen.

In der Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft können Teilnehmer lernen, aus biografischen Informationen passende Einzel- und Gruppenangebote abzuleiten. Gleichzeitig sollte vermittelt werden, dass Biografiearbeit sensibel mit persönlichen Informationen umgehen muss und belastende Erinnerungen nicht unnötig ausgelöst werden sollten.

7. Recht, Schweigepflicht, Datenschutz und Dokumentation

Rechtliche Grundlagen verändern sich und werden im Arbeitsalltag leicht unterschätzt. Eine Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft kann deshalb Schweigepflicht, Datenschutz, Betreuungsrecht, Haftungsfragen, Dokumentation und die Abgrenzung der eigenen Aufgaben behandeln.

Besonders praxisnah sind Fallbeispiele: Welche Informationen dürfen Angehörige erhalten? Was wird dokumentiert? Wie ist mit Fotos aus einer Aktivierungsgruppe umzugehen? An wen werden Auffälligkeiten weitergegeben? Solche Fragen verbinden Fachwissen unmittelbar mit Alltagssituationen.

8. Kommunikation, Selbstfürsorge und schwierige Situationen

Betreuungsarbeit kann emotional anspruchsvoll sein. Bewohner können traurig, ängstlich, ablehnend oder stark unruhig reagieren. Auch Gespräche mit Angehörigen oder die Zusammenarbeit im Team können belastend sein.

Eine Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft kann deshalb professionelle Kommunikation, Nähe und Distanz, persönliche Grenzen, Selbstreflexion und den Umgang mit emotional belastenden Situationen miteinander verbinden. Dadurch profitieren sowohl die Betreuungskraft als auch die betreuten Menschen.

Wie wählen Sie das passende Thema aus?

Nicht jede Betreuungskraft benötigt jedes Jahr denselben Auffrischungskurs. Die Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft ist besonders sinnvoll, wenn das Thema an tatsächliche Erfahrungen aus dem Arbeitsalltag anknüpft.

  • Welche Situationen waren im vergangenen Arbeitszeitraum besonders schwierig?
  • Bei welchen Krankheitsbildern oder Verhaltensweisen bestehen Unsicherheiten?
  • Welche rechtlichen oder organisatorischen Fragen treten häufig auf?
  • Welche neuen Aktivierungsangebote werden benötigt?
  • Welche Veränderungen gibt es bei Bewohnern und Zielgruppen?
  • Welche Themen wurden in den vergangenen Fortbildungen bereits behandelt?
  • Welche Anforderungen sieht der Arbeitgeber oder Fortbildungsplan vor?

Auf diese Weise wird die Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft mehr als eine formale Pflicht. Sie kann gezielt dazu beitragen, konkrete Probleme der Betreuungspraxis besser zu lösen.

Warum die Reflexion der beruflichen Praxis so wichtig ist

Die Reflexion der eigenen Praxis ist ausdrücklich Bestandteil der Fortbildungsanforderung. Die Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft sollte daher Raum dafür bieten, Erfahrungen nicht nur zu erzählen, sondern systematisch auszuwerten.

Ein Beispiel: Ein Bewohner lehnt seit einigen Tagen Gruppenangebote ab. Im Erfahrungsaustausch kann geprüft werden, welche Veränderungen beobachtet wurden, wie die Betreuungskraft bisher reagiert hat und welche anderen Möglichkeiten bestehen. Dabei geht es nicht darum, medizinische Diagnosen zu stellen, sondern das eigene Betreuungsverhalten zu hinterfragen.

Hilfreiche Reflexionsfragen sind beispielsweise:

  • Was ist konkret passiert?
  • Wie habe ich die Situation wahrgenommen?
  • Wie könnte der Pflegebedürftige die Situation erlebt haben?
  • Welche Reaktion war hilfreich?
  • Was hat nicht funktioniert?
  • Welche Alternative könnte ich beim nächsten Mal ausprobieren?
  • Wann benötige ich Unterstützung durch eine Pflegefachkraft oder andere zuständige Person?

Eine Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft mit solchen Fallbesprechungen erfüllt den Praxisgedanken wesentlich besser als ein Kurs, der ausschließlich allgemeine Informationen wiederholt.

Online, Präsenz oder Inhouse: Welche Form ist geeignet?

Die aktuellen Betreuungskräfte-Richtlinien schreiben für die Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft keinen bestimmten Unterrichtsort vor. Anbieter führen entsprechende Kurse deshalb in Präsenz, als Live-Online-Seminar, Inhouse-Schulung oder in anderen geeigneten Lernformen durch.

FormatVorteileDarauf sollten Sie achten
PräsenzDirekter Austausch, praktische Übungen, GruppendiskussionAnfahrt, Termin und Gesamtdauer
Live-OnlineOrtsunabhängig und trotzdem direkter AustauschTechnik, Anwesenheitsnachweis und Interaktionsmöglichkeiten
InhouseInhalte können auf Einrichtung und konkrete Fälle zugeschnitten werdenQualifikation des Dozenten und vollständiger Stundenumfang
SelbstlernformatHohe zeitliche FlexibilitätVor Buchung besonders prüfen, wie Praxisreflexion, Stundenumfang und Nachweis umgesetzt werden

Gerade bei reinen Selbstlernangeboten sollten Sie vor der Buchung nachfragen, wie die Anforderungen der Betreuungskräfte-Richtlinien erfüllt werden. Für die Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft ist nicht allein entscheidend, dass am Ende ein Zertifikat erzeugt wird. Inhalt und Umfang müssen zur geforderten Fortbildung passen.

Welchen Nachweis sollten Sie erhalten?

Nach der Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft sollte Ihnen der Anbieter einen nachvollziehbaren Teilnahme- beziehungsweise Fortbildungsnachweis ausstellen. Dieser ist für Sie und den Arbeitgeber wichtig, damit die absolvierte Fortbildung dokumentiert werden kann.

Eine aussagekräftige Bescheinigung sollte zweckmäßigerweise mindestens Ihren Namen, den Anbieter, Titel und Inhalte der Veranstaltung, Datum beziehungsweise Zeitraum sowie den absolvierten Stundenumfang erkennen lassen.

Bewahren Sie den Nachweis auf. Auch die Einrichtung sollte ihre Fortbildungsdokumentation so führen, dass nachvollziehbar ist, welche Betreuungskräfte die erforderlichen Fortbildungsstunden absolviert haben.

Vor der Buchung einer Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft können Sie den Anbieter ausdrücklich fragen, ob auf der Teilnahmebescheinigung die 16 Unterrichtsstunden und der Bezug zu § 53b SGB XI beziehungsweise den Betreuungskräfte-Richtlinien ausgewiesen werden.

Was kostet die jährliche Fortbildung?

Für die Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft gibt es keinen gesetzlich festgelegten Einheitspreis. Die Kosten hängen unter anderem vom Anbieter, Unterrichtsformat, Thema, Umfang, Veranstaltungsort und möglichen Gruppenrabatten ab.

Aktuelle Kursangebote zeigen, dass ein vollständiger Fortbildungsumfang von 16 Unterrichtseinheiten beispielsweise für rund 230 bis 275 Euro angeboten wird. Einzelne Angebote können darunter oder darüber liegen. Deshalb sollte diese Spanne nur als Orientierung und nicht als verbindlicher Marktpreis verstanden werden.

BeispielUmfangPreis zum Zeitpunkt der Prüfung
bbw16 Unterrichtseinheiten230 Euro
Refresher-Zentrum16 Unterrichtseinheiten an zwei Tagen238 Euro
apm16 Unterrichtseinheitenje nach Tarif beispielsweise 275 Euro, Ermäßigungen möglich

Bei der Auswahl einer Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft sollte der Preis nicht das einzige Kriterium sein. Prüfen Sie vor allem, ob die vollen 16 Unterrichtsstunden nachgewiesen werden, eine Praxisreflexion vorgesehen ist und der Kurs inhaltlich zur Tätigkeit passt.

Wer übernimmt die Kosten?

Wer die Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft bezahlt, kann von Arbeitgeber, Arbeitsverhältnis, Tarifregelung oder betrieblicher Fortbildungsplanung abhängen. Viele Einrichtungen organisieren Fortbildungen für ihre Betreuungskräfte selbst oder übernehmen entsprechende Kosten. Eine pauschale Aussage für jedes Arbeitsverhältnis ist jedoch nicht sinnvoll.

Klären Sie deshalb vor einer privaten Anmeldung, ob Ihr Arbeitgeber einen bestimmten Anbieter vorsieht, eine Inhouse-Schulung geplant ist oder Kursgebühren und Arbeitszeit übernommen werden.

Einige Bildungsträger weisen außerdem auf Fördermöglichkeiten hin. Das bfw bietet Pflichtfortbildungen für Betreuungskräfte an und nennt je nach Angebot beziehungsweise persönlichen Voraussetzungen auch Möglichkeiten einer Förderung.

Anbieter für Kurse und Seminare finden

Angebote für die Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft finden Sie bei verschiedenen Bildungsträgern, Pflegeschulen, Akademien, Wohlfahrtsverbänden und spezialisierten Weiterbildungsanbietern. Auch Pflegeeinrichtungen können interne Schulungen organisieren.

Das Verzeichnis für Seminare, Kurse und Schulungen der Bildungsbibel unterstützt Sie bei der Suche nach geeigneten Bildungsangeboten. Dort können Sie auch nach Weiterbildungsmöglichkeiten aus Pflege und Gesundheitswesen recherchieren.

Bevor Sie eine Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft buchen, vergleichen Sie nicht ausschließlich Seminarüberschrift und Preis. Lesen Sie die Leistungsbeschreibung und prüfen Sie den tatsächlichen Fortbildungsumfang.

Checkliste: Woran erkennen Sie ein passendes Angebot?

Mit dieser Checkliste können Sie eine Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft vor der Anmeldung prüfen:

  • Werden insgesamt mindestens 16 Unterrichtsstunden nachgewiesen?
  • Bezieht sich das Angebot auf § 53b SGB XI beziehungsweise die aktuellen Betreuungskräfte-Richtlinien?
  • Wird vorhandenes Fachwissen aktualisiert oder erweitert?
  • Ist eine Reflexion der beruflichen Praxis Bestandteil des Angebots?
  • Passen die Themen zu Ihrem tatsächlichen Einsatzbereich?
  • Gibt es Fallbeispiele, Übungen oder Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch?
  • Wer führt die Fortbildung durch und welche fachliche Qualifikation liegt vor?
  • Erhalten Sie eine aussagekräftige Teilnahmebescheinigung?
  • Ist bei einem Online-Angebot nachvollziehbar, wie Teilnahme und Stunden dokumentiert werden?
  • Ist die Kostenübernahme mit dem Arbeitgeber geklärt?

Je mehr dieser Punkte eindeutig beantwortet werden können, desto besser lässt sich beurteilen, ob die Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft für Ihren jährlichen Fortbildungsnachweis geeignet ist.

Was sollten Arbeitgeber bei der Fortbildungsplanung beachten?

Auch Einrichtungen profitieren davon, die Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft nicht erst kurzfristig zum Jahresende zu organisieren. Eine vorausschauende Planung erleichtert die Dienstplangestaltung und ermöglicht eine gezielte Auswahl passender Themen.

Sinnvoll ist ein Fortbildungsplan, in dem dokumentiert wird, welche Mitarbeiter an welchen Themen teilgenommen haben und welche Schwerpunkte im nächsten Zeitraum sinnvoll sein könnten. Wiederholen sich beispielsweise herausfordernde Situationen im Umgang mit Menschen mit Demenz, kann die nächste Schulung gezielt darauf ausgerichtet werden.

Die Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft kann dadurch zu einem Bestandteil der Qualitätsentwicklung werden, anstatt lediglich als formaler Nachweis betrachtet zu werden.

Praxisbeispiel für eine sinnvolle Fortbildungsplanung

Eine Pflegeeinrichtung beschäftigt mehrere zusätzliche Betreuungskräfte. Im laufenden Arbeitsalltag zeigt sich, dass herausforderndes Verhalten bei Menschen mit Demenz häufiger zu Unsicherheiten führt. Gleichzeitig bestehen Fragen zur Dokumentation und zum Informationsaustausch mit den Pflegefachkräften.

Statt eine beliebige Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft auszuwählen, kombiniert die Einrichtung die erforderlichen Unterrichtsstunden mit den Schwerpunkten „Kommunikation bei Demenz“, „Fallreflexion“ und „Dokumentation“. Die Mitarbeiter bringen anonymisierte typische Situationen aus ihrer Arbeit mit.

Während des Seminars werden verschiedene Reaktionsmöglichkeiten besprochen. Nach der Veranstaltung hält das Team fest, welche Kommunikationsansätze künftig ausprobiert werden sollen und welche Beobachtungen besonders zuverlässig weitergegeben werden müssen.

Auf diese Weise erfüllt die Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft nicht nur den vorgesehenen Fortbildungsumfang, sondern erzeugt einen konkreten Nutzen für den Betreuungsalltag.

Was eine Fortbildung nicht ersetzen kann

Auch eine hochwertige Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft kann keine pflegerische oder therapeutische Berufsausbildung ersetzen. Betreuungskräfte übernehmen eine eigene wichtige Rolle, müssen deren fachliche Grenzen jedoch kennen.

Bei medizinischen Auffälligkeiten, behandlungspflegerischen Maßnahmen oder Fragen, die außerhalb der eigenen Qualifikation liegen, müssen die jeweils zuständigen Fachkräfte einbezogen werden. Gleiches gilt für Notfälle und andere Situationen, in denen festgelegte betriebliche Verfahren gelten.

Gerade die Fähigkeit, eigene Zuständigkeiten und Grenzen zuverlässig zu erkennen, kann deshalb selbst ein geeignetes Thema der Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft sein.

Typische Fehler bei der Fortbildungsplanung vermeiden

FehlerWarum problematisch?Besser
Nur auf den Preis achtenUmfang und Inhalt können unpassend sein.Stunden, Inhalte und Nachweis gemeinsam prüfen.
Alte Bezeichnung § 53c ungeprüft übernehmenAktuelle Rechtsgrundlage ist § 53b SGB XI.Auf aktuelle Betreuungskräfte-Richtlinien achten.
16 Stunden beliebig zusammenstellenPraxisreflexion und Wissensaktualisierung müssen berücksichtigt werden.Geeignete fachliche Fortbildungen wählen.
Jedes Jahr denselben Inhalt buchenDer tatsächliche Lernbedarf kann unberücksichtigt bleiben.Themen an Praxis und Entwicklungsbedarf ausrichten.
Nachweis nicht aufbewahrenDie absolvierte Fortbildung ist später schwer belegbar.Bescheinigungen systematisch dokumentieren.
Selbstlernangebot ungeprüft buchenPraxisreflexion und Stundenumfang können unklar sein.Vorher die Erfüllung der Richtlinienanforderungen bestätigen lassen.

Eine sorgfältig ausgewählte Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft spart damit nicht nur organisatorische Probleme. Sie kann tatsächlich dazu beitragen, Sicherheit und Qualität in der täglichen Arbeit zu erhöhen.

Häufige Fragen zur jährlichen Fortbildung

Wie viele Stunden Fortbildung sind jährlich erforderlich?

Die Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft umfasst nach § 4 Abs. 4 der Betreuungskräfte-Richtlinien jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden. In dieser Zeit muss das Wissen aktualisiert werden und eine Reflexion der beruflichen Praxis stattfinden.

Muss die Fortbildung zwingend zwei Tage dauern?

Nein. Die aktuelle Betreuungskräfte-Richtlinie nennt mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden pro Jahr, schreibt aber nicht ausdrücklich zwei Kalendertage vor. Viele Anbieter verteilen die Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft aus organisatorischen Gründen auf zwei Seminartage.

Gilt § 53b oder § 53c SGB XI?

Heute ist § 53b SGB XI die einschlägige Vorschrift zu den Richtlinien für zusätzliche Betreuungskräfte. Die frühere Regelung in § 53c wurde mit Wirkung zum Jahresbeginn 2020 inhaltsgleich nach § 53b verschoben. § 53c SGB XI besitzt heute einen anderen Regelungsinhalt.

Kann die Pflichtfortbildung online stattfinden?

Die Betreuungskräfte-Richtlinie schreibt keine bestimmte Unterrichtsform vor. Am Markt existieren deshalb auch Online-Angebote. Bei der Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft sollten Sie darauf achten, dass Umfang, Wissensaktualisierung, Praxisreflexion und Teilnahme nachvollziehbar erfüllt und dokumentiert werden.

Welche Themen sind erlaubt?

Die Richtlinie enthält für die jährliche Fortbildung keinen abschließenden Themenkatalog. Geeignet sind fachlich relevante Inhalte, die das Wissen aktualisieren und einen Bezug zur beruflichen Praxis besitzen. Dazu können beispielsweise Demenz, Kommunikation, Aktivierung, Bewegung, Biografiearbeit, Recht, Dokumentation oder Selbstfürsorge gehören.

Brauche ich nach dem Seminar ein Zertifikat?

Für den Nachweis der Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft ist eine schriftliche Teilnahmebescheinigung beziehungsweise ein Zertifikat sinnvoll. Daraus sollten insbesondere Veranstaltung, Zeitraum und Stundenumfang nachvollziehbar hervorgehen.

Wie teuer ist die jährliche Fortbildung?

Es gibt keinen einheitlich vorgeschriebenen Preis. Aktuelle 16-Unterrichtsstunden-Angebote liegen beispielsweise um etwa 230 bis 275 Euro, wobei Anbieter, Format und Thema deutliche Preisunterschiede verursachen können. Die jeweils aktuellen Kursgebühren sollten direkt beim Anbieter geprüft werden.

Muss der Arbeitgeber die Fortbildung bezahlen?

Die Kostenübernahme hängt von den jeweiligen arbeitsvertraglichen, tariflichen und betrieblichen Rahmenbedingungen ab. Viele Einrichtungen organisieren oder finanzieren die Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft. Klären Sie die Kostenübernahme deshalb vor einer privaten Buchung mit Ihrem Arbeitgeber.

Ist ein Alltagsbegleiter automatisch eine Betreuungskraft nach § 53b SGB XI?

Nicht allein aufgrund der Berufsbezeichnung. Begriffe wie Alltagsbegleiter, Betreuungsassistent und Betreuungskraft werden von Bildungsträgern unterschiedlich verwendet. Entscheidend ist, welche Qualifikation vorliegt und auf welcher Grundlage die Person beschäftigt beziehungsweise eingesetzt wird.

Darf ich im nächsten Jahr dasselbe Thema besuchen?

Die Richtlinie verlangt vor allem Wissensaktualisierung und Praxisreflexion. Ein Thema kann erneut sinnvoll sein, wenn neue Inhalte, vertiefende Kenntnisse oder andere Praxisfragen behandelt werden. Für die Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft ist jedoch häufig ein wechselnder Fortbildungsplan sinnvoller als eine unveränderte jährliche Wiederholung.

Was passiert, wenn die Fortbildung nicht absolviert wird?

Die regelmäßige Fortbildung gehört zu den Qualifikationsanforderungen der Betreuungskräfte-Richtlinien bei bestehendem Beschäftigungsverhältnis. Einrichtungen sollten deshalb sicherstellen, dass der erforderliche Umfang geplant und nachweisbar absolviert wird. Bei Unsicherheiten zur konkreten Beschäftigungssituation sollte der Arbeitgeber beziehungsweise die verantwortliche Einrichtung die Anforderungen verbindlich klären.

Fazit: 16 Unterrichtsstunden gezielt für die Praxis nutzen

Die Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft ist heute auf Grundlage von § 53b SGB XI und den Betreuungskräfte-Richtlinien einzuordnen. Die frühere Bezeichnung nach § 53c SGB XI ist nicht mehr aktuell. Entscheidend ist die jährliche Fortbildung im Umfang von mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden.

Die Fortbildung soll nicht lediglich einen formalen Nachweis erzeugen. Sie dient ausdrücklich dazu, Wissen zu aktualisieren und Erfahrungen aus der beruflichen Praxis zu reflektieren. Genau darin liegt der praktische Nutzen der Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft.

Wählen Sie deshalb Themen, die zu Ihren tatsächlichen Betreuungssituationen passen. Demenz, Kommunikation, Gerontopsychiatrie, Bewegung, Aktivierung, Biografiearbeit, Recht oder Selbstfürsorge können sinnvolle Schwerpunkte darstellen. Wichtig ist, dass aus dem Seminar Wissen entsteht, das sich in der täglichen Betreuung sinnvoll einsetzen lässt.

Achten Sie außerdem auf einen vollständigen Stundenumfang, einen nachvollziehbaren Fortbildungsnachweis und die aktuelle Rechtsgrundlage. Besonders bei Online-Angeboten sollte vorab geklärt werden, wie Praxisreflexion, Teilnahme und 16 Unterrichtsstunden umgesetzt werden.

Die Bildungsbibel empfiehlt bei der Auswahl der Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft daher eine einfache Reihenfolge: Rechtsgrundlage prüfen, 16 Unterrichtsstunden kontrollieren, Praxisbezug bewerten, Nachweis klären und anschließend Preis sowie Unterrichtsform vergleichen.

Weitere Informationen

Wenn Sie die Pflichtfortbildung für die Betreuungskraft weiter vorbereiten oder die rechtlichen Grundlagen nachlesen möchten, finden Sie hier passende Quellen und Angebote:

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