Fragen und Antworten – Weiterbildung und Fortbildung – Umschulung – Fördert das Arbeitsamt oder die Arbeitsagentur eine Umschulung?
Förderung der Umschulung durch Jobcenter oder Arbeitsagentur
Ja, die Arbeitsagentur oder das Jobcenter fördert eine Umschulung, sofern dadurch die Wahrscheinlichkeit der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt steigt. Die meisten Umschulungen im Bereich der beruflichen Weiterbildung entfallen hierbei, sicherlich auf die Jobcenter des Rechtskreises SGB II.
Geregelt sind die Weiterbildungen der Arbeitsagenturen jedoch im Rechtskreis III, also dem SGB III, welches aber auch für den Rechtskreis II mit zuständig ist. Im SGB III finden sich folgende Aussagen zum Grundsatz der Förderung: SGB III – § 81 – Grundsatz. Hier kann man erkennen, dass gefördert werden kann, aber nicht gefördert werden muss.
Insbesondere hängen Umschulungsförderungen mit der momentanen Kassenlage der Kommunen oder der Arbeitsagentur zusammen. Manchmal gibt es auch Sonderprojekte, um Menschen in Berufsfelder umzuschulen, die gerade gebraucht werden.
Weiterhin kommt hinzu, dass Sie auch die nötigen Fähigkeiten mitbringen müssen, um eine Umschulung erfolgreich abzuschließen. Durchaus gibt es auch Förderprogramme, um gerade junge Menschen in eine Berufsausbildung zu bringen.
Weiterhin können Sie auf der Bildungsbibel im Verzeichnis für Weiterbildung und Seminare fündig werden.