Der Unterschied zwischen Inventur und Inventar wird Ihnen hier im Detail erklärt. Inventur = Bestandsaufnahme und Inventar = Bestandsverzeichnis.
Inventur – Bestandsaufnahme
Der Begriff Inventur bedeutet Bestandsaufnahme und kennzeichnet alle anfallenden Aufgaben, um den Vorschriften durch HGB und AO, gerecht zu werden. Die Inventur ist also die quantitative (mengenmäßige) Bestandsaufnahme mit anschließender Bewertung von Vermögensteilen und Schulden bzw. Verbindlichkeiten von Unternehmen zu einem festgelegten Zeitpunkt. Meistens zum 31.12.20XX, wenn das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht. Dazu gibt es unterschiedliche Inventurverfahren, welche zur Anwendung kommen können.
Inventar – Bestandsverzeichnis
Das Inventar wird als Bestandsverzeichnis bezeichnet und erfasst das Vermögen, die Schulden bzw. Verbindlichkeiten eines Unternehmens. Zusätzlich weist es das Eigenkapital des Unternehmens aus. Das Inventar entspricht den Werten der Inventur in Menge und Bewertung. Die einzelnen Positionen sind aus Übersichtlichkeitsgründen meist zu Summen zusammengefasst. Die Einzelpositionen finden sich dann in gesonderten Verzeichnissen. Gleichzeitig bildet das Inventar die Grundlage zur Erstellung der Bilanz.