Die Umsatzsteuer-Traglast ist die Umsatzsteuer der jeweiligen Mehrwertstufe. Das bedeutet, dass auf den Mehrwertstufen Urerzeugung, Weiterverarbeitung, Großhandel und Einzelhandel jeweils, durch Gewinn und weitere Kosten ein Mehrwert von Waren oder Dienstleistungen entsteht. Der Begriff Traglast bedeutet also, dass nur die Umsatzsteuer betrachtet wird, welche auf der derzeitigen Mehrwertstufe liegt.
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