Was bedeutet AVGS?

AVGS bedeutet Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Der neue AVGS bietet in seiner Regelung die Vorteile, dass er fallbezogen vergeben werden kann, und dies von Beginn der Arbeitslosigkeit. Nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit besteht ein Rechtsanspruch auf den Vermittlungsgutschein für ALG I Leistungsempfänger ( Arbeitsamt / Arbeitsagentur ). Gleichzeitig gibt es 3 Möglichkeiten den AVGS einzusetzen. Für ALG II Bezieher ( Jobcenter / ARGE ) kann der Gutschein eingesetzt werden, dies obliegt jedoch der Integrationsfachkraft (früher Fallmanager) des zuständigen Jobcenters (ARGE). Nichtleistungsbezieher können den Vermittlungsgutschein bei Ihrem zuständigen Leistungsträger ebenfalls beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Arbeitsagentur vor Ort oder im Internet.