Seit dem 01.01.1995 gibt es die gesetzliche Pflicht der Pflegeversicherung. Die Träger der PV sind die Krankenkassen. Die gesetzliche Pflicht besteht auch für Privatversicherte. Die Hauptaufgabe der gesetzlichen Pflegeversicherung ist es den Versicherten eine Grundsicherung für die häusliche oder voll- oder teilstationäre Pflegebehandlung zu bieten. Der Anspruch aus der Pflegeversicherung ist gegeben, wenn § 14 SGB 11 – Pflegebedürftigkeit zutrifft.
Weiterführende Informationen
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