Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung AV hat die Aufgaben Menschen in Beschäftigung zu bringen, Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten sowie Leistungen an die Versicherten zu zahlen. Die AV ist eine gesetzliche Pflichtversicherung für Arbeitnehmer, die sozialversicherungspflichtig tätig sind. Jedoch können sich auch Selbstständige seit dem 01.02.2006 freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern, siehe hierzu den § 28a im SGB III.
Aufgaben im Detail
Zu den Hauptaufgaben und Leistungen der Arbeitslosenversicherung zählen folgende Schwerpunkte:
- Berufsforschung und Arbeitsmarktforschung
- Die Beratungs- und Vermittlungsleistungen
- Ausbildungsförderung BAB
- Weiterbildung, Fortbildung und Umschulung
- Rehabilitationsleistungen in Bezug auf den Beruf
- Zahlung von Kurzarbeitergeld
- Evtl. Zuschussleistungen bei Behinderten und schwermittelbaren Arbeitnehmern
- Übernahme der Zahlungen an die Sozialversicherungsträger
- Insolvenzgeld
- Zahlung von Arbeitslosengeld
Weiterführende Informationen
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