Welche Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung nicht übernommen?

Die Versicherung kann die Kostenübernahme verweigern, wenn einer der folgenden Punkte eintritt:

  • Wechsel des Anwalts, sofern kein Grund für den Wechsel besteht, könnte es hier Probleme mit dem Honorar des zweiten Anwalts geben. 
  • Scheidung oder Familienrechtsstreit – Hier ist normalerweise nur ein einmaliges Beratungsgespräch im Versicherungsbeitrag inbegriffen. Alle darüber hinausgehenden Kosten müssen vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden.
  • Vorbeugende Maßnahmen – Der Versicherungsschutz tritt erst ein, wenn der Anlass tatsächlich besteht. Die Beratung mit einem Testament zum Beispiel oder den Gang zum Anwalt wegen einer Ordnungswidrigkeit, bevor für diese ein Bußgeld verhängt wurde, müssen Sie selbst tragen.
  • Aussichtslosigkeit – Die Versicherung wird den Fall nur bezahlen, wenn dieser auch eine realistische Chance auf Erfolg hat.
  • Missbrauch oder Selbstverschulden – Ein weiterer Grund für die Versicherung, die Zahlung zu verweigern, ist ein Verdacht auf Missbrauch der Versicherung. Es ist daher nicht ungewöhnlich, dass die Versicherung die Übernahme eines Rechtsstreits ausschließt, der durch eine vorsätzliche Handlung des Versicherungsnehmers eingetreten ist.

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Insbesondere möchten wir darauf hinweisen, dass wir keine Finanzberatung vornehmen. Sollten Sie einen Kredit oder eine Versicherung abschließen wollen, erkundigen Sie sich bitte bei einem Fachexperten für Finanzierungen.