Ja, Sie müssen darauf hinweisen bzw. verlangen, dass ein Arbeitszeugnis ausgestellt wird. Die rechtliche Grundlage dazu finden Sie Im BGB – Bürgerliches Gesetzbuch im § 630. Natürlich wissen auch sehr viele Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer am Ende eines Beschäftigungsverhältnis ein Arbeitszeugnis braucht und stellen von sich aus ein solches aus.