Fragen und Antworten – Ausbildung und Berufe – Rechte und Pflichten – Wie lange ist die Probezeit bei der Ausbildung?
Die Probezeit bei einer Ausbildung beträgt maximal 4 Monate. Minimal darf sie einen Monat betragen. Gekündigt werden kann ohne eine Frist, dass bedeutet von heute auf morgen. Danach kann eine Ausbildung nicht mehr einfach gekündigt werden. Folgende Gründe führen trotzdem zu einer Kündigung während der Ausbildungszeit:
- Aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, hier ist jedoch nach Einzelfall zu entscheiden, ob ein wichtiger Grund vorliegt.
- Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die weitere Ausbildung nicht zumutbar ist.
Sollten Die Leistungen oder das Verhalten der Grund sein und erzieherische Maßnahmen sind erfolglos, muss zuvor abgemahnt worden sein oder eine Kündigungsandrohung erfolgen. Eine Ausbildung kann auch gekündigt werden durch den Auszubildenden, jedoch unter Einhaltung einer 4-wöchigen Kündigungsfrist.
Weiterhin ist zu beachten, dass die Kündigung schriftlich erfolgt und die Kündigungsgründe darin zu nennen sind. Ebenso gibt es die Regelung, dass die Kündigung aus wichtigem Grund unwirksam werden kann, wenn derjenige der kündigen darf, länger als 2 Wochen wartet, nach dem ihm der Kündigungsgrund bekannt geworden ist. Die gesetzliche Grundlage bildet das Berufsbildungsgesetz für die Probezeit mit § 20 und für die Kündigung § 22 BBiG.
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