Welche Pflichten hat ein Auszubildender?

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Pflichten von Auszubildenden

Folgende Pflichten hat ein Auszubildender. Hier müssen speziell die Azubis darauf achten nicht dagegen zu verstoßen.

Bemühung um das Ausbildungsziel

Als Auszubildender ist es die erste und wichtigste Pflicht, sich aktiv um das Erreichen des Ausbildungsziels zu bemühen. Dies bedeutet, dass der Auszubildende sich mit den Inhalten der Berufsschule auseinandersetzt und diese in der Praxis anwendet. Auch sollte er eigenständig nach Möglichkeiten suchen, seine Fertigkeiten und Kenntnisse zu verbessern.

Teilnahme am Berufsschulunterricht

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die regelmäßige Teilnahme am Berufsschulunterricht sowie an Sonderveranstaltungen. Hier lernt der Auszubildende theoretisches Wissen, das er später in der Praxis anwenden kann. Es ist daher unerlässlich, dass er dem Unterricht aufmerksam folgt und Hausaufgaben gewissenhaft erledigt.

Verantwortung für Betriebsmittel

Der Auszubildende trägt eine Mitverantwortung für die Sauberkeit und Pflege von Gegenständen und Betriebsmitteln. Dazu gehört unter anderem das Reinigen von Werkzeugen oder Maschinen nach Gebrauch sowie die sachgemäße Aufbewahrung dieser Utensilien.

Führung von Ausbildungsnachweisen

Um den Fortschritt während der Ausbildung festzuhalten, muss jeder Auszubildende regelmäßig einen Ausbildungsnachweis führen. Dieser dient als Dokumentation über bereits erworbene Fähigkeiten und gibt Hinweise darüber, welche Bereiche noch ausbaufähig sind. Der Nachweis sollte ordentlich geführt werden, damit ein schneller Überblick möglich ist.

Folgeleistung von Weisungen

Die Weisungen des Ausbildenden oder sonstigen Weisungsberechtigten sind zu befolgen, sofern sie im Kontext der Ausbildung stehen. Hierbei handelt es sich um Anweisungen zur Durchführung von Aufgaben oder auch zur Einhaltung von Sicherheitsvorschriften. Der Auszubildende sollte diese Weisungen ernst nehmen und ihnen Folge leisten.

Schweigepflicht über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Im Rahmen der Ausbildung kann der Auszubildende in Kontakt mit sensiblen Informationen kommen. Dazu gehören Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die er nicht an Außenstehende weitergeben darf. Es gilt eine Schweigepflicht, die auch nach Beendigung der Ausbildung bestehen bleibt.

Ärztliche Untersuchungspflicht

Innerhalb des ersten Beschäftigungsjahres muss sich jeder Auszubildende ärztlich untersuchen lassen. Diese Untersuchung dient dazu, eventuelle gesundheitliche Einschränkungen frühzeitig zu erkennen und entsprechend darauf reagieren zu können. Der Auszubildende ist verpflichtet, diese Untersuchung durchführen zu lassen und das Ergebnis dem Arbeitgeber vorzulegen.

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