Sie lernen hier mehr Thema Bildungsurlaub oder der Bildungsfreistellung. Hier erhalten Sie Informationen zum Antrag, den Kosten, den richtigen Adressen sowie zu den Voraussetzungen auf die Bildungsfreistellung der einzelnen Bundesländer.

Grundsätzlich gibt es zu beachten, dass der Bildungsurlaub bzw. die Bildungsfreistellung oder der neue Begriff Bildungszeit nach Bundesland geregelt ist. Somit können sich die Bedingungen, Zeiten und Anträge von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

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Bildungsurlaub oder Bildungsfreistellung

Bildungsurlaub oder Bildungsfreistellung

Der Bildungsurlaub – auch als Bildungszeit oder Bildungsfreistellung bekannt – ist eine Bildungsmaßnahme, die in Deutschland von der staatlichen Seite gefördert wird. Ziel dieser Regelung ist es, das Konzept des lebenslangen Lernens zu unterstützen und Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, sich beruflich und persönlich weiterzuentwickeln.

Gemäß dieser Vorrichtung können Arbeitnehmer eine Freistellung von ihrer beruflichen Tätigkeit in Anspruch nehmen, um an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass die kontinuierliche Weiterentwicklung der Fähigkeiten und Kenntnisse nicht durch die regulären Arbeitsverpflichtungen eingeschränkt wird.

Die Bildungsfreistellung ist somit ein wichtiger Baustein in der Förderung eines lebenslangen, berufsorientierten Lernprozesses, die dazu beiträgt, dass die Arbeitnehmer sich den stetig ändernden Anforderungen des Arbeitsmarktes anpassen und ihre persönlichen Kompetenzen fortlaufend erweitern können.

Wer bietet keinen Bildungsurlaub an?

In Deutschland ist die Regelung des Bildungsurlaubs Ländersache und wird daher nicht in allen Bundesländern gleichermaßen angeboten. Es gibt einige Bundesländer, in denen die Regelungen zum Bildungsurlaub bisher nicht umgesetzt wurden. Zu diesen zählt der Freistaat Bayern.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bayern haben damit, anders als in den meisten anderen Bundesländern, keine gesetzliche Grundlage, auf Basis derer sie Bildungszeit beanspruchen könnten. Ähnlich verhält es sich im Bundesland Sachsen. Hier wurde das Instrument des Bildungsurlaubs bislang ebenfalls nicht gesetzlich verankert, was bedeutet, dass die sächsischen Arbeitnehmenden nicht auf vergleichbare staatlich unterstützte Freistellungsansprüche für Weiterbildungen zurückgreifen können.

Dieser Umstand führt dazu, dass in Bayern und Sachsen die Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung und zum lebenslangen Lernen nicht im gleichen Maße gefördert werden wie in anderen Teilen Deutschlands, wo Arbeitnehmende auf gesetzlich geregelte Bildungsfreistellungen zurückgreifen können.

Voraussetzungen für die Bildungsfreistellung oder Bildungsurlaub

Sie erhalten hier mehr Informationen zu den Voraussetzungen für den Arbeitnehmer in Bezug zum Bildungsurlaub oder der Bildungsfreistellung:

Kosten der Weiterbildung

Im Kontext des Bildungsurlaubs, einer gesetzlichen Regelung zur Förderung der beruflichen Weiterbildung, übernimmt der Arbeitnehmer in der Regel selbst die anfallenden Kosten für die jeweilige Weiterbildungsmaßnahme. Während die Freistellung von der Arbeit, die im Rahmen des Bildungsurlaubs gewährt wird, dazu dient, Arbeitnehmern die Teilnahme an Fortbildungen ohne Verlust des Arbeitslohns zu ermöglichen, sind die Kosten für Kursgebühren, Lernmaterialien und eventuell anfallende Reise- und Unterkunftskosten in der Regel von den Teilnehmenden selbst zu tragen.

Viele Arbeitgeber erkennen jedoch den Mehrwert, der durch die zusätzliche Qualifikation ihrer Arbeitnehmer entsteht, und sind deshalb bereit, sich an den Kosten der Fortbildung zu beteiligen oder diese vollständig zu übernehmen. Dennoch ist dies keine gesetzliche Verpflichtung und abhängig von der jeweiligen Unternehmenspolitik.

Im Klartext bedeutet dies: Die durch den Bildungsurlaub ermöglichte Arbeitsfreistellung ist eine staatliche Unterstützungsmaßnahme, um lebenslanges Lernen zu fördern. Für die unmittelbaren Ausgaben, die mit der Weiterbildung verbunden sind, kommt der Arbeitnehmer in der Regel selbst auf, es sei denn, es wurden individuelle Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber getroffen, die eine teilweise oder vollständige Kostenübernahme vorsehen.

Bildungsangebote müssen zur jetzigen Arbeit vom Arbeitnehmer passen

Im Rahmen des Bildungsurlaubs, der Arbeitnehmern ermöglicht, sich für Weiterbildungen freistellen zu lassen, besteht zwar die Freiheit der Wahl hinsichtlich der Bildungsangebote, jedoch unterliegt diese einem entscheidenden Kriterium: Die gewählte Weiterbildungsmaßnahme muss einen fachlichen oder inhaltlichen Bezug zur aktuellen Tätigkeit des Arbeitnehmers aufweisen.

Das bedeutet, dass die angestrebte Weiterbildung entweder direkt zur fachlichen Kompetenzerweiterung in dem ausgeübten Beruf beitragen oder generell zur berufsbezogenen Qualifikation dienen sollte. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Bildungsurlaub nicht nur der persönlichen Weiterentwicklung des Arbeitnehmers dient, sondern auch einen positiven Einfluss auf seine berufliche Tätigkeit und damit auf sein Arbeitsumfeld hat.

Die zuständigen Behörden oder in manchen Fällen die Arbeitgeber selbst nehmen eine Prüfung vor, ob die geplante Weiterbildungsmaßnahme den Vorgaben entspricht. Dies dient dazu, die Relevanz für die berufliche Praxis zu bewerten. Ziel ist es, dass die geförderte Bildungszeit effektiv genutzt wird und einen Mehrwert für sowohl den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber schafft. So wird das Prinzip des lebenslangen Lernens mit der direkten Anwendbarkeit im beruflichen Kontext verknüpft.

Insgesamt erfordert die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub also eine sorgfältige Auswahl von Weiterbildungskursen, die die berufliche Entwicklung unterstützen und im Einklang mit den Arbeitsinhalten stehen.

Seminare oder Kurse

Die Gestaltung und Anerkennung von Seminaren oder Weiterbildungen, die im Rahmen des Bildungsurlaubs genutzt werden können, ist in Deutschland eine Angelegenheit, die auf Länderebene geregelt wird. Das bedeutet, dass jedes Bundesland eigene Kriterien und Richtlinien dafür festlegt, welche Bildungsangebote für Bildungszeit qualifizieren und offiziell anerkannt werden.

Aufgrund dieser föderalen Struktur ergeben sich Unterschiede in den Weiterbildungslandschaften der einzelnen Bundesländer. Ein Seminar oder ein Kurs, der in einem Bundesland als geeignete Bildungsmaßnahme für den Bildungsurlaub anerkannt ist, kann in einem anderen Bundesland unter Umständen keine Anerkennung finden. Diese Diskrepanz führt dazu, dass die Arbeitnehmer sich genau informieren müssen, welche Bildungsangebote in ihrem spezifischen Bundesland für den Bildungsurlaub infrage kommen.

Es liegt somit in der Verantwortung des Arbeitnehmers, sich vorab gründlich darüber zu informieren, welche Seminare oder Kurse im eigenen Wohn- oder Arbeitsort als Bildungsfreistellung anerkannt sind. Die zuständigen Behörden stellen Listen oder Datenbanken zur Verfügung, in denen anerkannte Bildungsmaßnahmen aufgeführt werden. Arbeitnehmer sollten diese Ressourcen nutzen, um sicherzustellen, dass ihre geplante Weiterbildung den regionalen Anforderungen entspricht und sie somit den Anspruch auf Bildungsurlaub geltend machen können.

Diese regionalen Unterschiede reflektieren die Vielfalt der Bildungslandschaft in Deutschland, stellen aber gleichzeitig potenzielle Hürden für die beanspruchenden Arbeitnehmer dar, die in ihrem Bestreben nach Weiterbildung auf eine landesspezifisch anerkannte Auswahl an Bildungsangeboten angewiesen sind.

Dürfen Azubis einen Bildungsurlaub machen?

In Deutschland haben Auszubildende, trotz ihrer ähnlichen Stellung zu regulären Arbeitnehmern, im Allgemeinen keinen Anspruch auf Bildungsurlaub im Sinne der Bildungsfreistellung, wie sie für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer gilt. Die Bildungsfreistellung ist ein Instrument, das speziell Arbeitnehmern ermöglicht, sich für Weiterbildungen freistellen zu lassen, ohne dabei Nachteile wie Gehaltsausfall befürchten zu müssen. Dieses Recht auf Freistellung für Weiterbildungszwecke ist in den meisten Bundesländern gesetzlich verankert, gilt jedoch primär für Arbeitnehmer und nicht für Auszubildende.

Der Grund hierfür liegt in der Struktur der beruflichen Ausbildung: Auszubildende befinden sich bereits in einem formalen Bildungsprozess, der theoretische und praktische Lehrinhalte vermittelt, die auf den angestrebten Beruf ausgerichtet sind. Die berufsschulische Ausbildung, die Teil des dualen Ausbildungssystems in Deutschland ist, bietet regulären Unterricht, der spezifisch auf die Erlangung beruflicher Qualifikationen abzielt.

Auszubildende haben daher zwar nicht den Anspruch auf Bildungsurlaub im eigentlichen Sinne, erhalten aber bereits durch ihre Ausbildung – durch den Besuch der Berufsschule sowie interne Schulungen und Lehrgänge – Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung und Qualifikation. Zudem sind Unternehmen dazu angehalten, ihre Auszubildenden in deren beruflicher Entwicklung auch über die regulären Ausbildungsinhalte hinaus zu unterstützen.

Arbeitsort entscheidet über das Seminar, nicht der Wohnort

Die gesetzlichen Regelungen zum Bildungsurlaub in Deutschland richten sich danach, in welchem Bundesland der Arbeitsort des Arbeitnehmers liegt und nicht nach dem Wohnort. Dies ist ein wichtiger Punkt, den Arbeitnehmer bei der Planung von Weiterbildungsmaßnahmen berücksichtigen müssen.

Um dies zu verdeutlichen, hier ein konkretes Beispiel: Angenommen, Sie leben in Rheinland-Pfalz, einem Bundesland, das seinen Arbeitnehmern einen Anspruch auf Bildungsfreistellung gewährt. Sie pendeln jedoch täglich zur Arbeit in den Freistaat Bayern, ein Bundesland, das keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub bietet.

In einem solchen Fall würden Sie leider nicht von dem Recht auf Bildungsurlaub profitieren können, da der Anspruch auf Bildungsfreistellung von den Regelungen des Bundeslandes abhängt, in dem sich Ihr Arbeitsplatz befindet. Das bedeutet, dass die liberalere Regelung Ihres Wohnortes Rheinland-Pfalz für Sie irrelevant ist, da Ihr Arbeitsverhältnis dem Recht des Bundeslandes Bayern unterliegt.

Es ist somit entscheidend, wo sich Ihr Arbeitsort befindet, um zu bestimmen, ob und unter welchen Bedingungen Sie einen Bildungsurlaub beanspruchen können. Für Arbeitnehmer wie im Beispiel, die in Bayern arbeiten, gibt es aufgrund der fehlenden gesetzlichen Regelung dort keinen Anspruch auf Bildungsfreistellung. Dennoch könnten Arbeitgeber in Bayern individuelle Vereinbarungen mit ihren Mitarbeitern treffen, die eine Freistellung für berufliche Weiterbildung ermöglichen, jedoch erfolgt dies auf freiwilliger Basis und ist nicht durch Gesetze festgeschrieben.

Adressen, Antrag und Informationen der Bundesländer zur Bildungsfreistellung

Da die Bildungsfreistellung in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt sein kann, sollten Sie auf Ihrer länderbezogenen Seite für das Bildungsministerium nachsehen. Durchaus kann es sein, dass Sie einen Anspruch haben. Suchen Sie auf den Zielseiten nach der Bildungsfreistellung. So können Sie die nötigen Informationen finden. Sie finden übrigens auch die Anbieter auf diesen Seiten, ebenfalls die Formulare für den Antrag.

Bundesländer Übersicht

Sie erhalten eine Liste aller Bundesländer, welche an der Bildungsfreistellung oder an den Synonymen Bildungsurlaub sowie Bildungszeit teilnehmen. Diese Links führen Sie auf die jeweilige Detailseite der Bundesländer oder den zuständigen Stellen:

Sie finden auf der  Webseite vom IWWB eine Zusammenfassung der einzelnen Bundesländer, die ein Programm zur Bildungsfreistellung anbieten.