Fragen und Antworten – Studium und Studieren – Studienfinanzierung – Bildungskredit – Wer kann durch den Bildungskredit gefördert werden?
Förderung durch den Bildungskredit
Der Bildungskredit wird in Deutschland vom Bundesverwaltungsamt (BVA) gewährt und kann von folgenden Personen beantragt werden:
- Studenten, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder im Ausland inskribiert sind.
- Schüler und Berufsschüler, die eine Ausbildung absolvieren, die zur Hochschul- oder Fachhochschulreife führt oder sich in einer Ausbildung auf Meister- oder Technikerniveau befinden.
- Personen in einer postgradualen oder postgraduierten Ausbildung, d.h., Personen, die bereits einen akademischen Abschluss erreicht haben und weitere Studien durchführen.
In den meisten Fällen wird der Bildungskredit nur an Personen gewährt, die sich in der fortgeschrittenen Phase ihrer Ausbildung befinden und das 36. Lebensjahr bis jetzt nicht vollendet haben. Ausnahmen können jedoch in besonderen Fällen gemacht werden.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass der Bildungskredit unabhängig vom Einkommen oder Vermögen der Antragsteller oder ihrer Eltern gewährt wird.
Gefördert werden kann nur, wer sich in einer Ausbildung befindet, die auch nach dem BAföG gefördert wird, dies gilt auch für Ausländer nach § 8 BAföG.