Fragen und Antworten – Studium und StudierenStudienfinanzierungBildungskredit – Welche Anforderungen werden an den Bildungskredit gestellt?

Anforderungen für die Beantragung vom Bildungskredit

Es gibt verschiedene Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um den Bildungskredit zu erhalten:

  1. Alter: Der Antragsteller darf das 36. Lebensjahr nicht vollendet haben. In Ausnahmefällen kann der Bildungskredit bis zum vollendeten 44. Lebensjahr gewährt werden.
  2. Ausbildungsstand: Der Antragsteller muss sich in der fortgeschrittenen Phase seiner Ausbildung befinden, d.h. in der Regel bereits wichtige Prüfungen erfolgreich abgelegt haben.
  3. Nationalität: Der Antragsteller muss entweder Deutscher sein oder eine vergleichbare Bildungsberechtigung besitzen, z.B. EU-Bürger, Staatenlose, Flüchtlinge oder Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben).
  4. Ausbildung: Der Antragsteller muss eine Ausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder im Ausland absolvieren.
  5. Einkommen und Vermögen: Im Gegensatz zu anderen Beihilfen wie dem BAföG, gibt es beim Bildungskredit keine Einkommens- und Vermögensgrenzen. Es erfolgt keine Bedürftigkeitsprüfung. Inanspruchnahme neben der Zahlung von BAföG ist möglich.

Diese Aufzählung stellt nur einen allgemeinen Überblick dar und es können auch noch weitere Anforderungen oder Kriterien gelten. Daher ist eine individuelle Prüfung und Beratung durch das Bundesverwaltungsamt notwendig.

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