Fragen und Antworten – Studium und StudierenStudienfinanzierungBAföG – Wann wird die Rückzahlung von BAföG fällig und wie hoch sind die Rückzahlungsraten?

Rückzahlung von BAföG

Die Rückzahlung des BAföG-Darlehens erfolgt unter bestimmten Bedingungen und beginnt üblicherweise fünf Jahre nach dem Förderungshöchstsatz. Das bedeutet, dass Studierende nach Ende der Regelstudienzeit noch einen gewissen Zeitraum haben, bevor sie mit der Rückzahlung beginnen müssen. Hier sind einige wichtige Punkte zur Rückzahlung:

  1. Beginn der Rückzahlung: Die Rückzahlungsphase startet fünf Jahre nach dem Ende der maximalen Förderungsdauer, selbst wenn die Ausbildung früher abgeschlossen wurde.
  2. Freibeträge: Vor der Rückzahlung wird geprüft, ob das Einkommen des/der Darlehensnehmer/in unter einem bestimmten Freibetrag liegt. Liegt das Einkommen darunter, kann die Rückzahlung auf Antrag ausgesetzt werden.
  3. Ratenhöhe: Die Mindestrate für die Rückzahlung beträgt 130 Euro pro Monat, je nach Höhe des Darlehens und den finanziellen Möglichkeiten des/der Darlehensnehmer/in kann die Rate aber auch höher festgelegt werden. Es gibt zudem die Möglichkeit, die monatliche Rate auf Antrag anzupassen, falls sich die Einkommensverhältnisse verändern.
  4. Maximale Rückzahlung: Unabhängig von der Höhe des empfangenen BAföG-Darlehens ist die Rückzahlung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Bis Ende 2019 lag dieser Betrag bei 10.000 Euro für Darlehensnehmer/innen, die nach dem alten Recht gefördert wurden. Für Darlehensnehmer/innen, die nach dem neuen Recht (seit dem 01.08.2019) gefördert wurden, wurde dieser Betrag aufgehoben, sodass generell 77 Raten à 130 Euro zurückgezahlt werden müssen, was einer Gesamtsumme von 10.010 Euro entspricht.
  5. Rückzahlungsrabatte: Es gibt Möglichkeiten, einen Nachlass auf das zurückzuzahlende Darlehen zu erhalten, zum Beispiel bei der Zahlung großer Beträge auf einmal oder bei vorzeitiger Rückzahlung.
  6. Aussetzung und Stundung: Unter bestimmten Umständen kann die Rückzahlung ausgesetzt oder gestundet werden, zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit, niedrigem Einkommen oder während der Elternzeit.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen auf dem Stand der Regelungen bis Anfang 2023 basieren. Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen des BAföG sind möglich, daher ist es empfehlenswert, vor Beginn der Rückzahlungsphase den aktuellen Stand zu prüfen oder direkt beim BAföG-Amt oder beim Bundesverwaltungsamt, das für das Inkasso zuständig ist, nachzufragen.

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