Hier lernen Sie mehr zur gesetzlichen Krankenversicherung und speziell zu den Anforderungen und Fristen beim Wechsel der Krankenkasse.
Fristen beim Wechsel der Krankenkasse
Der Krankenkassenwechsel kann vollzogen werden, wenn der Versicherte mindestens 18 Monate bei der Krankenkasse gewesen ist. Die Kündigungsfrist beträgt dann 2 Monate zum Monatsende. Danach gilt wieder die 18 Monatsfrist bei der neuen Krankenkasse. Hierzu gibt es noch Ausnahmen und Einschränkungen sowie Sonderkündigungsrechte. Besonders interessant bei dem Thema Kündigung sind die Wahltarife. Bei den Wahltarifen werden Zusatzleistungen angeboten, welche die 18 Monatsfrist verdoppeln und somit 3 Jahre beträgt. Mehr Info erhalten Sie hier.
Weiterführende Informationen
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