Sind die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung als Werbungskosten absetzbar?

Keine Werbungskosten

Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird als begrenzt abzugsfähige Sonderausgabe gewertet und stellt somit keine Werbungskosten dar. Werbungskosten wären voll abzugsfähig. Es gibt ein Urteil vom Bundesfinanzhof, welches Sie unter: Aktenzeichen: VI B 64/04 nachlesen können. Hier wird das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung ausführlicher behandelt.

Voll abzugsfähige Werbungskosten

Hier finden Sie nochmals die wichtigsten Kriterien für die voll abzugsfähigen Werbungskosten:

  • die Steuerlast eines Arbeitnehmers wird dadurch gesenkt
  • abzugsfähig sind Kosten, welche durch die Arbeit verursacht werden
  • es gibt eine Pauschale von 1000 Euro
  • höhere Ausgaben sind steuerlich eventuell, mit guter Erläuterung, absetzbar (Steuerberater fragen)

Sonderausgaben

Die Sonderausgaben werden unterschieden nach beschränkt und unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben. Zu den unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben zählen zum Beispiel Unterhaltsleistungen, Kirchensteuer, Steuerberatungskosten usw.. Zu den begrenzt abzugsfähigen Sonderausgaben zählen die Ausgaben für einige Versicherungen. Dazu zählen unter anderem die Ausgaben für die Pflegeversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und die Privathaftpflichtversicherung. Geregelt sind die Themen im Einkommenssteuergesetz für Werbungskosten im EStG § 9 und für die Sonderausgaben im EStG 10. Generell empfiehlt es sich bei diesen Steuerfragen einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, da steuerliche Themen sich schnell ändern können bzw. sehr komplex sind und teilweise auch unter Vorläufigkeit stehen können. Mehr zum Thema Versicherungsarten und Versicherung lernen.

Insbesondere möchten wir darauf hinweisen, dass wir keine Finanzberatung vornehmen. Sollten Sie einen Kredit oder eine Versicherung abschließen wollen, erkundigen Sie sich bitte bei einem Fachexperten für Finanzierungen.