Immobilienmakler werden können Sie unter folgenden Voraussetzungen, dabei gilt jedoch das Ende 2016 oder Anfang nächsten Jahres 2017 eine gravierende Änderung in Kraft tritt, welche einen Sachkundenachweis von Immobilienmaklern fordert. Sie haben bereits ein Studium mit dem Schwerpunkt Immobilien absolviert. Sie haben die Ausbildung zum Immobilienkaufmann oder zur Immobilienkauffrau erfolgreich abgeschlossen. Sie verfügen bereits über eine mindestens 6-jährige einschlägige Berufspraxis im Bereich Immobilien, welche Sie mit Unterlagen nachweisen können. Sie machen eine Weiterbildung zum Immobilienmakler bei der IHK und legen dort eine Prüfung ab. So haben Sie die Möglichkeit die Sachkundeprüfung nachzuweisen. Als einzige zwingende Voraussetzung ist bis zum Inkrafttreten des Sachkundenachweises lediglich die Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO erforderlich. Danach nur noch mit Sachkundeprüfung. Weitere Informationen zum Immobilienmakler werden und der Weiterbildung mit Sachkundeprüfung erhalten.
Insbesondere möchten wir darauf hinweisen, dass wir keine Finanzberatung oder Maklertätigkeit vornehmen. Sollten Sie einen Kredit oder eine Versicherung abschließen wollen, erkundigen Sie sich bitte bei einem Fachexperten für Finanzierungen.