Wer als Schuldner einen Pfändungsschutz besitzen und weiterhin über Finanzmittel verfügen möchte, muss selbst aktiv werden. Grundsätzlich gibt es dazu zwei Möglichkeiten. Entweder wandelt man ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto um. oder man eröffnet ein neues Konto gleich als Pfändungsschutzkonto.
Die Inanspruchnahme einer Bank ist also wichtig. Zu beachten ist dabei, dass jede Person nur ein P-Konto besitzen darf. Übrigens: Selbst ein überzogenes Konto kann man zu einem P-Konto umfunktionieren. Gesetzlich gesehen steht dem nichts im Weg. In der Praxis empfiehlt es sich aber, eine Rückzahlungsvereinbarung mit der Hausbank auszuhandeln.