Fragen und Antworten – Ausbildung und Berufe – Rechte und Pflichten – Welche Rechte hat ein Auszubildender?
Rechte von Auszubildenden
Folgende Rechte hat ein Auszubildender während seiner Ausbildung. Hier müssen insbesondere die Arbeitgeber darauf achten alles richtig zu machen.
Recht auf Erreichen des Ausbildungsziels
Jeder Auszubildende hat das Recht, das Ausbildungsziel zu erreichen. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber dafür Sorge tragen muss, dass der Auszubildende alle notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten erlangt, um den Beruf erfolgreich ausüben zu können.
Bereitstellung von Ausbildungsmitteln
Ein weiteres Recht des Auszubildenden ist die Bereitstellung von Ausbildungsmitteln durch den Arbeitgeber. Hierzu zählen insbesondere Werkzeuge oder Maschinen, die für die Ausbildung benötigt werden. Diese müssen dem Auszubildenden kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Freistellung für Berufsschulunterricht und Sonderveranstaltungen
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Auszubildenden für den Besuch des Berufsschulunterrichts sowie für Sonderveranstaltungen freizustellen. Während dieser Zeit darf der Auszubildende nicht zur Arbeit herangezogen werden.
Arbeiten im Rahmen des Ausbildungszwecks
Auszubildende dürfen nur Arbeiten ausführen, die dem Ausbildungszweck dienen. Andere Tätigkeiten sind unzulässig. Zudem müssen die Arbeiten körperlich angemessen sein und dürfen keine Akkord- oder Fließbandarbeiten umfassen.
Schutz vor körperlicher Gewalt und Züchtigung
Körperliche Gewalt und Züchtigung sind gegenüber einem Auszubildenden unzulässig. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass der Azubi in einer sicheren Arbeitsumgebung arbeitet.
Informationen zu Sicherheits- und Ordnungsvorschriften
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Auszubildenden über alle relevanten Sicherheits- und Ordnungsvorschriften zu informieren. Hierzu zählen unter anderem Brandschutzmaßnahmen oder der Umgang mit gefährlichen Stoffen.
Recht auf ärztliche Untersuchung
Auszubildende haben das Recht auf eine ärztliche Untersuchung vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres. Der Arbeitgeber muss die Kosten für diese Untersuchung tragen.
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