Was muss ich beachten beim Kündigen der KFZ-Versicherung?

Eine Grundvoraussetzung für den Onlineabschluss einer neuen KFZ-Versicherung ist die wirksame Kündigung der bestehenden Autoversicherung.

Kündigungsfrist einhalten

Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens am 30. November des laufenden Jahres, wie es heißt, zugegangen sein. Sofern Zweifel daran bestehen, ist der Versicherte in der Pflicht, den Zugang des Kündigungsschreibens nachweisen zu können.

Schriftform beachten

Um das sicherzustellen, werden die beiden folgenden Schriftformen dringend empfohlen:

  • Per Briefpost mit der Deutschen Post AG als Einwurf- oder besser noch als Übergabe-Einschreiben
  • Per Telefax mit dem Sendebericht als Zustellungsnachweis

Die Kündigung der Autoversicherung muss auf jeden Fall schriftlich erfolgen. Eine bestimmte inhaltliche Form ist nicht vorgegeben. Unterschrieben werden muss das Kündigungsschreiben von demjenigen, der den Antrag unterzeichnet hat und insofern als Versicherungsnehmer im Versicherungsschein genannt wird.

Termine abstimmen

Um nicht, wie man sagt zwischen zwei Stühlen zu sitzen, also ohne die gewünschte Autoversicherung dazustehen, sollten Kündigung und Neuabschluss zeitlich gut aufeinander abgestimmt sein. Ideal ist es, wenn vor der Kündigung die verbindliche Zusage des zukünftigen Autoversicherers vorliegt. Erst und nur dann kann der Autofahrer ganz sicher sein, übergangslos und ohne jede Zeitlücke seine Kfz-Versicherung fortsetzen zu können.

Versicherungsnehmer muss kündigen

Die vom zukünftigen Versicherer angebotene Mithilfe bei der Kündigung ersetzt nicht das eigene, handschriftlich unterschriebene Kündigungsschreiben. Im Grunde genommen kann niemand dem Fahrzeughalter das Kündigen abnehmen; er ist der Vertragspartner, und er muss als solcher den Vertrag auflösen. Auch die neue Autoversicherung wird von ihm persönlich abgeschlossen und letztendlich unterschrieben.

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