Fragen und Antworten – Studium und StudierenStudienfinanzierungBAföG – Wo kann ich BAföG beantragen und welche Stellen sind zuständig?

Stellen, um BAföG zu beantragen

BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) kann bei den entsprechenden Ämtern für Ausbildungsförderung beantragt werden. Die Zuständigkeit hängt von der Art der Bildungseinrichtung ab, für die die Förderung beantragt wird. Hier sind die Anlaufstellen für die verschiedenen Bildungsbereiche:

  1. Schüler-BAföG: Werden Schüler an allgemeinbildenden oder beruflichen Schulen gefördert, ist das BAföG-Amt beim Amt der Kreis- oder Stadtverwaltung zuständig, in dessen Bezirk die Eltern wohnen.
  2. Studenten-BAföG: Studierende von Hochschulen, Fachhochschulen oder Akademien sollten sich an das Studentenwerk oder das BAföG-Amt wenden, das für die jeweilige Hochschule zuständig ist. Dieses ist häufig an der Hochschule selbst oder in der näheren Umgebung angesiedelt.

Um zu erfahren, welches Amt konkret zuständig ist, gibt es einige Möglichkeiten:

  • Hochschule: Die Hochschule selbst oder das dortige Studentenwerk können Informationen zur zuständigen BAföG-Stelle liefern.
  • Stadt- oder Kreisverwaltung: Hier kann man erfahren, welches Amt für das Schüler-BAföG zuständig ist.
  • Internet: Über offizielle Webseiten, wie das BAföG-Portal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, kann die zuständige Stelle recherchiert werden.
  • Online-BAföG-Antrag: Einige Bundesländer bieten die Möglichkeit, den BAföG-Antrag online über das BAföG-Digital-Portal zu stellen.

Wichtig ist, dass man bei der zuständigen Stelle form- und fristgerecht alle notwendigen Unterlagen einreicht. Die Anträge können in der Regel auch vor Beginn des Studiums oder der Schulmaßnahme gestellt werden, und es ist ratsam, dies so früh wie möglich zu tun, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

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