Fragen und Antworten – Studium und StudierenStudienfinanzierungBAföG – Wie errechnet sich die Förderungshöhe des BAföG und wer wird mit angerechnet?

Berechnung BAföG und Einkommen

Die Höhe der Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Deutschland richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Antragstellers und dessen familiären und persönlichen Verhältnissen. Die Berechnung ist ziemlich komplex, da viele Faktoren eine Rolle spielen. Hier sind die grundlegenden Schritte und Kriterien, die bei der Berechnung der BAföG-Förderungshöhe berücksichtigt werden:

  1. Ermittlung des Bedarfs: Es wird ein monatlicher Grundbedarf festgelegt, der abhängig von der Art der Ausbildung und der Unterbringung (bei den Eltern, im Wohnheim oder in einer eigenen Wohnung) ist. Hinzu kommen ggf. Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung sowie evtl. Kinderbetreuungszuschläge, falls der Antragsteller Kinder hat.
  2. Anrechnung eigenen Einkommens und Vermögens: Das eigene Einkommen und Vermögen des Antragstellers wird auf den Bedarf angerechnet. Hier gibt es allerdings Freibeträge. Übersteigt das Einkommen oder Vermögen diese Freibeträge, wird dieser überschreitende Betrag auf das BAföG angerechnet, wodurch sich die Förderung verringert.
  3. Anrechnung des Elterneinkommens: Auch das Einkommen der Eltern wird bei der Berechnung berücksichtigt. Von diesem Einkommen werden Freibeträge abgezogen, unter anderem abhängig von der Anzahl der unterhaltsberechtigten Geschwister und anderen Faktoren. Ist das Einkommen der Eltern nach Abzug dieser Beträge höher als der Bedarf des Antragstellers, besteht kein Anspruch auf BAföG.
  4. Partner und Kinder: Wenn der Antragsteller verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, wird auch das Einkommen des Partners berücksichtigt. Gleiches gilt für unterhaltsberechtigte Kinder.
  5. Sozialpauschalen und Freibeträge: Zur Berechnung des anrechenbaren Nettoeinkommens der Eltern und des Ehepartners/Lebenspartners werden Sozialpauschalen und weitere Freibeträge angerechnet, um unterschiedliche Belastungen zu berücksichtigen.

Die genaue Höhe der Freibeträge und Pauschalen wird regelmäßig angepasst und kann sich jährlich ändern. Die Förderung durch BAföG kann als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, und als zinsloses Darlehen gewährt werden.

Für eine genaue Berechnung und aktuelle Zahlen sollten die Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) oder die entsprechenden BAföG-Ämter herangezogen werden. Zudem gibt es online diverse BAföG-Rechner, die eine ungefähre Berechnung der individuellen BAföG-Förderungshöhe ermöglichen.

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