Buchhaltung – Steuererklärung selber machen

Sie wollen Ihre Steuererklärung selber machen, dann erhalten Sie hier Tipps, Hilfen und Anregungen, wie Sie das bewerkstelligen können.

Die Steuererklärung selber machen Tipps, Hilfen, Software, Fristen sowie was man von der Steuer absetzen kann
Steuererklärung selber machen

Warum Sie eine Steuererklärung machen sollten?

Einige Arbeitnehmer haben nicht die Pflicht, bei ihrem zuständigen Finanzamt eine Steuererklärung einzureichen. Dennoch kann sich die Mühe lohnen, denn meist geht ihnen dadurch einiges an Steuererstattungen verloren. Oftmals ist das auch darin begründet, dass sie sich keinen Steuerberater leisten können oder wollen. Dabei gibt es fast immer etwas zurück. Die einzige Möglichkeit, trotz dieser Umstände nicht darauf verzichten zu müssen, liegt darin, die Steuererklärung einfach selbst zu machen.

Dazu gibt es zahlreiche Hilfestellungen und Tipps. Und es ist gar nicht so schwierig. Die Angst davor ist unberechtigt, auch eventuelle Fehler beim Ausfüllen der Formulare werden gern verziehen. Der folgende Text gibt Aufschluss darüber, wie einfach es im Grunde ist, die Steuererklärung selbst zu erstellen.

Warum die Steuererklärung selber machen?

Es ist in besonderem Maße für alle Arbeitnehmer lohnenswert, die Steuererklärung selbst zu verfassen, die nicht zur Einreichung derselbigen verpflichtet sind. Denn auch sie können einiges an Geld erstattet bekommen, sie dürfen nur die Mühe nicht scheuen. Laut Statistik bekommen steuerpflichtige Erwerbstätige rund 1000 Euro vom Finanzamt zurück. Der Grund dafür ist, dass die Finanzämter für alle steuersenkenden Ausgaben wie:

  • Sonderausgaben
  • Werbungskosten
  • Aufwendungen für die Vorsorge
  • oder auch Spenden

lediglich die Pauschalsätze veranschlagt. Liegen die persönlichen Ausgaben allerdings über diesen Sätzen, können sie diese in einer Steuererklärung angegeben bzw. berücksichtigt. Da die Kosten für den Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein teilweise recht hoch sind, können Sie die Steuererklärung einfach selbst machen. Im Grunde ist es recht einfach und lohnt sich in jedem Fall. Das gilt besonders dann, sofern höhere Kosten für Werbung angefallen sind und den sogenannten Werbungskostenpauschbetrag überschritten haben.

Was kann man alles von der Steuer absetzten?

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Höhe der außergewöhnlichen Belastungen oder Kosten für handwerkliche Dienstleistungen im Privatbereich. Wichtig sind auch die festgelegten Steuerklassen, bei denen es erhebliche Unterschiede bei der Steuerrückerstattung gibt. Da die Arbeitgeber nur die monatlich anfallenden Lohnsteuern und den damit verbundenen Lohnsteuerjahresausgleich berücksichtigt, sind all diese Ausgaben natürlich dort nicht genannt. Somit kann das Finanzamt hier auch keine Rückerstattungen leisten. Aus diesem Grund sollte jeder Arbeitnehmer genau prüfen, was noch veranschlagt werden kann und somit seine Steuererklärung selbst erstellen. Natürlich haben auch selbständig Tätige diese Möglichkeit.

Eine Software für die Steuererklärung nutzen

Um die Steuererklärung selbst zu verfassen, steht eine Vielzahl an Software zur Verfügung, die die Prozedur erheblich vereinfachen. Eine davon ist die Steuer Sparerklärung. Der Aufbau ist simpel und leicht verständlich, auch für den Laien. Es ist im Anschluss sogar möglich, den entsprechenden Bescheid des Finanzamts prüfen zu lassen. Ist nicht alles stimmig, werden die fehlerhaften Punkte übersichtlich dargestellt. Außerdem gibt es noch Vorschläge, wie ein möglicher Einspruch optimal formuliert wird.

Welche Abgabefrist bei der Steuererklärung muss ich einhalten?

Wurden zum Beispiel Freibeträge für Lohnsteuerabzüge beantragt, so besteht grundsätzlich die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung. Das gilt ebenso für erwerbstätige Ehegatten mit den entsprechenden Steuerklassen, oder wenn diverse Lohnersatzleistungen über den Betrag von 410 Euro geleistet wurden. Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt endet dann am 31. Mai des folgenden Jahres. Für das Jahr 2015 endet die Frist dann folglich am 31. Mai 2016. Diese Fristen sollten nach Möglichkeit zumindest annähernd eingehalten werden. Bei wenigen Tagen, die überschritten werden, drücken die Finanzämter schon mal ein Auge zu.

Dauert es dagegen erheblich länger und bleibt die Abgabe der Steuererklärung gänzlich aus, sind die Behörden dazu berechtigt, Strafen anzudrohen, die dann meist auch mit Verspätungszuschlägen verbunden sind. Das soll in erster Linie eine Warnung sein, die Abgabefristen in der Zukunft einzuhalten. In diesem Zusammenhang ist es auch möglich, bestimmte Fristverlängerungen zu beantragen, falls die vorgegebenen Zeit nicht ausreicht, um die Steuererklärung fertigzustellen.

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