Steuererklärung selber machen im Studium: Anleitung, Fristen, Kosten und Tipps

Weiterbildung – Online lernen – Buchhaltung – Steuererklärung selber machen, Tipps, Hilfen, Software, Fristen und Kosten absetzen

Sie möchten Ihre Steuererklärung selber machen und studieren, arbeiten nebenbei oder erzielen bereits erste Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit? Auf der Bildungsbibel erfahren Sie Schritt für Schritt, wann eine Steuererklärung sinnvoll oder verpflichtend ist, welche Studienkosten Sie berücksichtigen können, wie sich Erst- und Zweitstudium unterscheiden und welche Rolle Werbungskosten, Sonderausgaben, Verlustvortrag, Nebenjob und Selbstständigkeit spielen. Außerdem lernen Sie ELSTER, Steuerprogramme, wichtige Fristen und typische Fehler kennen.

Steuererklärung selber machen im Studium mit Studienkosten, Werbungskosten, ELSTER, Software und Fristen
Steuererklärung selber machen im Studium

Das Wichtigste zur Steuererklärung im Studium

Wenn Sie Ihre Steuererklärung selber machen, sollten Sie zuerst klären, ob Sie überhaupt zur Abgabe verpflichtet sind oder freiwillig eine Erklärung einreichen. Gerade für Studierende kann eine freiwillige Einkommensteuererklärung interessant sein, wenn während des Jahres Lohnsteuer einbehalten wurde oder abzugsfähige Kosten entstanden sind.

  • Abgabepflicht: Nicht jeder Student und nicht jeder Arbeitnehmer muss automatisch eine Einkommensteuererklärung abgeben.
  • Freiwillige Erklärung: Wer nicht verpflichtet ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig eine Steuererklärung einreichen.
  • Studienkosten: Die steuerliche Behandlung hängt insbesondere davon ab, ob es sich um ein Erststudium oder ein weiteres Studium nach einer abgeschlossenen Erstausbildung handelt.
  • Werbungskosten: Beruflich veranlasste Kosten können bei entsprechenden Einkünften steuerlich berücksichtigt werden.
  • Sonderausgaben: Kosten der eigenen erstmaligen Berufsausbildung können unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zu einem Höchstbetrag berücksichtigt werden.
  • Verlustvortrag: Besonders bei einem Zweitstudium kann ein festgestellter Verlust später steuerlich interessant werden.
  • ELSTER: Die Steuerverwaltung stellt mit Mein ELSTER eine kostenlose elektronische Möglichkeit zur Verfügung.
  • Steuersoftware: Kommerzielle Programme können durch Fragen und Plausibilitätsprüfungen bei der Eingabe helfen.
  • Fristen: Bei einer verpflichtenden Erklärung gelten andere Fristen als bei einer freiwilligen Abgabe.

Tipp der Bildungsbibel: Wenn Sie Ihre Steuererklärung selber machen, beginnen Sie nicht mit dem Ausfüllen einzelner Formulare. Sammeln Sie zunächst Lohnsteuerbescheinigung, Studienkosten, Versicherungsdaten, Fahrtkosten, Arbeitsmittel und weitere relevante Unterlagen. Danach lässt sich wesentlich leichter erkennen, welche Angaben tatsächlich erforderlich sind.

Warum kann sich eine Steuererklärung überhaupt lohnen?

Nicht jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Trotzdem kann eine freiwillige Abgabe finanziell interessant sein. Wer seine Steuererklärung selber machen kann, benötigt dafür nicht automatisch einen Steuerberater.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes erhielten bei den zuletzt vollständig ausgewerteten Arbeitnehmerveranlagungen viele Steuerpflichtige eine Erstattung. Die durchschnittliche Rückzahlung lag bei 1.240 Euro. Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder mit einer Erstattung in dieser Höhe rechnen kann. Die persönliche Situation entscheidet.

Besonders relevant ist die Steuererklärung, wenn Ihre tatsächlichen steuerlich berücksichtigungsfähigen Aufwendungen höher sind als die Beträge, die bereits automatisch berücksichtigt wurden. Wenn Sie die Steuererklärung selber machen, können Sie beispielsweise prüfen, ob Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder bestimmte Steuerermäßigungen einzutragen sind.

Müssen Studierende eine Steuererklärung abgeben?

Ein Studium führt für sich genommen nicht automatisch zu einer Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Entscheidend sind die Einkünfte und die konkrete steuerliche Situation. Studierende mit einem klassischen Nebenjob, bei dem Lohnsteuer korrekt einbehalten wurde, können daher durchaus ohne Abgabepflicht sein.

Anders kann es beispielsweise aussehen, wenn Sie neben dem Arbeitslohn weitere steuerpflichtige Einkünfte erzielen, mehrere Arbeitgeber gleichzeitig haben, bestimmte Lohnersatzleistungen erhalten oder selbstständig tätig sind.

Wenn Sie Ihre Steuererklärung selber machen möchten, sollten Sie daher zuerst zwischen Pflichtveranlagung und Antragsveranlagung unterscheiden.

SituationBedeutung
PflichtveranlagungSie sind gesetzlich zur Abgabe verpflichtet.
Freiwillige SteuererklärungSie reichen die Erklärung ein, obwohl keine gesetzliche Pflicht besteht.
Keine AbgabeIst keine Pflicht gegeben, können Sie auf eine freiwillige Erklärung verzichten.

Wann besteht eine Pflicht zur Einkommensteuererklärung?

Die gesetzlichen Gründe für eine Pflichtveranlagung sind vielfältig. Wer die Steuererklärung selber machen will, sollte deshalb nicht nur auf sein Jahreseinkommen schauen.

Bei Arbeitnehmern kann eine Pflicht beispielsweise entstehen, wenn die positive Summe bestimmter Einkünfte, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterlagen, oder bestimmte dem Progressionsvorbehalt unterliegende Leistungen mehr als 410 Euro betragen. Auch der gleichzeitige Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern kann eine Veranlagung auslösen.

Weitere Fälle können unter anderem bestimmte Steuerklassenkombinationen, Freibeträge beim Lohnsteuerabzug oder besondere steuerliche Sachverhalte betreffen.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Steuererklärung selber machen müssen oder freiwillig einreichen können, sollten Sie Ihren konkreten Fall anhand der aktuellen Vorschriften prüfen.

Wann lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung?

Eine freiwillige Steuererklärung kann insbesondere dann interessant sein, wenn während des Jahres mehr Lohnsteuer einbehalten wurde, als nach der Jahresberechnung tatsächlich geschuldet wird. Das kann beispielsweise bei schwankendem Einkommen, einem nur zeitweise ausgeübten Studentenjob oder hohen abzugsfähigen Kosten vorkommen.

Wenn Sie die Steuererklärung selber machen, sollten Sie insbesondere folgende Situationen prüfen:

  • Sie haben nur einen Teil des Jahres gearbeitet.
  • Sie hatten hohe Fahrtkosten.
  • Sie haben berufliche Arbeitsmittel gekauft.
  • Sie haben Kosten für eine beruflich veranlasste Fortbildung getragen.
  • Sie hatten ein Zweitstudium oder weiteres Studium mit beruflichem Zusammenhang.
  • Sie haben berücksichtigungsfähige Versicherungsbeiträge gezahlt.
  • Sie haben haushaltsnahe Dienstleistungen oder bestimmte Handwerkerleistungen bezahlt.
  • Sie können außergewöhnliche Belastungen geltend machen.

Ob tatsächlich eine Erstattung entsteht, lässt sich erst nach Berücksichtigung der persönlichen Daten beurteilen. Eine pauschale Aussage, dass sich jede freiwillige Erklärung immer finanziell lohnt, wäre deshalb falsch.

Erststudium und Zweitstudium steuerlich unterscheiden

Für Studierende ist die Unterscheidung zwischen einer erstmaligen Ausbildung und einem weiteren Studium besonders wichtig. Wenn Sie Ihre Steuererklärung selber machen, kann diese Einordnung darüber entscheiden, ob Studienkosten lediglich als Sonderausgaben oder als Werbungskosten in Betracht kommen.

Erststudium ohne vorherige Berufsausbildung

Aufwendungen für ein erstes Studium, das zugleich eine Erstausbildung darstellt und nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet, sind grundsätzlich keine Werbungskosten. Sie können nach den gesetzlichen Voraussetzungen als Sonderausgaben für die eigene Berufsausbildung berücksichtigt werden.

Der gesetzliche Höchstbetrag hierfür beträgt 6.000 Euro pro Kalenderjahr. Sonderausgaben wirken allerdings grundsätzlich nur in dem Jahr, in dem sie entstehen. Ein Verlustvortrag allein aufgrund solcher Sonderausgaben entsteht nicht.

Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung

Anders kann die Situation aussehen, wenn vor dem Studium bereits eine steuerlich anerkannte Erstausbildung abgeschlossen wurde. Bei einem hinreichenden Zusammenhang mit späteren steuerpflichtigen Einkünften können Studienkosten dann grundsätzlich Werbungskosten darstellen.

Masterstudium nach einem Bachelorabschluss

Auch ein weiteres Studium nach einem bereits abgeschlossenen Studium kann bei entsprechendem beruflichem Zusammenhang zu Werbungskosten führen. Wenn Sie in dieser Situation die Steuererklärung selber machen, sollten Sie prüfen, ob ein steuerlicher Verlust entsteht und eine Verlustfeststellung sinnvoll ist.

StudiumsituationMögliche steuerliche Einordnung
Erststudium ohne vorherige abgeschlossene ErstausbildungGrundsätzlich Sonderausgaben, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind
Erststudium nach abgeschlossener BerufsausbildungBei beruflichem Zusammenhang grundsätzlich Werbungskosten möglich
Master nach BachelorBei beruflichem Zusammenhang grundsätzlich Werbungskosten möglich
Studium im Rahmen eines DienstverhältnissesBesondere Regeln; Werbungskosten können möglich sein

Welche Studienkosten können berücksichtigt werden?

Wenn Sie Ihre Steuererklärung selber machen, sollten Sie Studienkosten nicht nur auf Semesterbeiträge reduzieren. Abhängig von der steuerlichen Einordnung können zahlreiche Aufwendungen relevant sein.

  • Semesterbeiträge und bestimmte Studiengebühren
  • Fachbücher und Fachzeitschriften
  • Laptop, Computer, Tablet und weiteres Arbeitsmaterial
  • Drucker, Papier und Büromaterial
  • Software mit Studien- oder Berufsbezug
  • Fahrtkosten zur Hochschule oder zu beruflich relevanten Veranstaltungen
  • bestimmte Reisekosten
  • Aufwendungen für Exkursionen mit ausreichendem Studienbezug
  • bestimmte Kosten für doppelte Haushaltsführung
  • Arbeitszimmer beziehungsweise Tagespauschale, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen
  • Prüfungsgebühren
  • bestimmte Bewerbungskosten

Entscheidend ist immer, dass die jeweilige Ausgabe steuerlich dem Studium, der Ausbildung oder einer späteren beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann. Private Lebenshaltungskosten lassen sich nicht allein dadurch absetzen, dass sie während des Studiums entstanden sind.

Beispiel: Studienkosten beim Masterstudium

Ein Student hat bereits einen Bachelorabschluss und beginnt anschließend einen fachlich passenden Master. Er erzielt während des Studiums nur geringe Einnahmen und trägt selbst Kosten für Fachliteratur, Computer, Fahrten und Semesterbeiträge.

Wenn ein ausreichender Zusammenhang mit der späteren steuerpflichtigen Berufstätigkeit besteht, können diese Aufwendungen grundsätzlich Werbungskosten sein. Übersteigen die abzugsfähigen Werbungskosten die entsprechenden positiven Einkünfte, kann ein steuerlicher Verlust entstehen.

Wer in dieser Situation die Steuererklärung selber machen möchte, sollte zusätzlich prüfen, ob eine gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags erforderlich beziehungsweise sinnvoll ist.

Was bedeutet Verlustvortrag für Studierende?

Ein Verlustvortrag kann insbesondere bei Studierenden interessant sein, deren Studium steuerlich als weitere Ausbildung gilt und deren Werbungskosten höher sind als die steuerlich relevanten Einnahmen.

Vereinfacht gesagt wird ein steuerlicher Verlust unter den gesetzlichen Voraussetzungen festgestellt und kann in spätere Jahre übertragen werden. Erzielen Sie nach dem Studium steuerpflichtige Einkünfte, kann der vorhandene Verlust grundsätzlich die spätere steuerliche Bemessungsgrundlage beeinflussen.

Vereinfachtes Beispiel

PositionBetrag
Steuerlich relevante Einnahmen während des Zweitstudiums2.000 Euro
Abziehbare Werbungskosten7.000 Euro
Vereinfachter negativer Betrag-5.000 Euro

Die tatsächliche Verlustberechnung kann komplexer sein. Trotzdem zeigt das Beispiel, warum Studierende mit einem Zweitstudium ihre Steuererklärung selber machen oder zumindest prüfen lassen sollten, selbst wenn aktuell kaum Einkommensteuer anfällt.

Werbungskosten bei einem Studentenjob

Arbeiten Sie während des Studiums als Arbeitnehmer, berücksichtigt das Steuerrecht bereits automatisch einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro. Erst wenn Ihre tatsächlich berücksichtigungsfähigen Werbungskosten darüber liegen, können zusätzliche Angaben zu einer höheren steuerlichen Entlastung führen.

Wenn Sie die Steuererklärung selber machen, sollten Sie deshalb nicht jeden einzelnen Kugelschreiber aufwendig erfassen, wenn Ihre gesamten Werbungskosten ohnehin deutlich unter dem Pauschbetrag bleiben und keine andere Besonderheit vorliegt.

Mögliche Werbungskosten aus einem Arbeitsverhältnis können beispielsweise sein:

  • Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte
  • beruflich verwendete Arbeitsmittel
  • beruflich veranlasste Reisekosten
  • bestimmte Fortbildungskosten
  • bestimmte Bewerbungskosten
  • beruflich veranlasste Telekommunikationskosten

Nebenjob und mehrere Arbeitgeber

Viele Studierende kombinieren Studium und mehrere Beschäftigungen. Für die Einkommensteuer ist dabei nicht entscheidend, ob ein Job umgangssprachlich als Studentenjob bezeichnet wird. Maßgeblich ist die steuerliche Behandlung des jeweiligen Arbeitsverhältnisses.

Wenn Sie gleichzeitig Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern beziehen, kann eine Pflicht zur Einkommensteuerveranlagung entstehen. Wer seine Steuererklärung selber machen möchte, sollte deshalb sämtliche Lohnsteuerbescheinigungen des Jahres erfassen.

Mein ELSTER kann hierbei helfen, weil zahlreiche elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelte Daten über die vorausgefüllte Steuererklärung abgerufen werden können.

Vorausgefüllte Steuererklärung mit ELSTER nutzen

Die Finanzverwaltung bietet über Mein ELSTER einen kostenlosen Service zum Abruf bereits elektronisch gemeldeter Daten. Wer die Steuererklärung selber machen möchte, kann sich dadurch einen Teil der manuellen Dateneingabe ersparen.

Zu den abrufbaren Daten können unter anderem gehören:

  • Stammdaten
  • Lohnsteuerbescheinigungen
  • bestimmte Lohnersatzleistungen
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • bestimmte Vorsorgeaufwendungen
  • bestimmte Kapitalerträge mit Freistellungsauftrag

Die vorausgefüllte Erklärung bedeutet allerdings nicht, dass Ihre Steuererklärung vollständig ist. Fahrtkosten, Studienkosten, Arbeitsmittel oder bestimmte andere Aufwendungen müssen Sie weiterhin selbst prüfen und gegebenenfalls ergänzen.

Steuererklärung mit ELSTER Schritt für Schritt

Wenn Sie Ihre Steuererklärung selber machen, können Sie direkt Mein ELSTER verwenden. Dafür benötigen Sie zunächst ein Benutzerkonto. Planen Sie die Registrierung rechtzeitig ein und warten Sie nicht bis zum letzten Tag einer Abgabefrist.

Schritt 1: Zugang zu Mein ELSTER einrichten

Registrieren Sie sich über das ELSTER-Portal und richten Sie Ihren persönlichen Zugang ein.

Schritt 2: Unterlagen sammeln

Legen Sie Lohnsteuerbescheinigungen, Studienkosten, Versicherungsunterlagen, Spendenbescheinigungen und weitere relevante Nachweise bereit.

Schritt 3: Elektronische Daten abrufen

Nutzen Sie nach der Freischaltung den Belegabruf. Übernehmen Sie die Daten jedoch nicht vollkommen ungeprüft.

Schritt 4: Eigene Aufwendungen ergänzen

Erfassen Sie insbesondere Kosten, die nicht bereits automatisch gemeldet wurden. Wenn Sie die Steuererklärung selber machen, liegt genau hier häufig das größte mögliche Einsparpotenzial.

Schritt 5: Plausibilitätsprüfung durchführen

Prüfen Sie vor dem Versand die Angaben auf Vollständigkeit, Zahlendreher und fehlende Daten.

Schritt 6: Elektronisch übermitteln

Senden Sie die Steuererklärung erst ab, wenn Sie die Berechnung und die eingegebenen Daten nachvollzogen haben.

Steuersoftware statt ELSTER: Wann ist das sinnvoll?

Wer zum ersten Mal die Steuererklärung selber machen möchte, empfindet eine geführte Steuersoftware häufig als komfortabler. Solche Programme stellen Fragen zur persönlichen Situation und übertragen die Antworten anschließend in die notwendigen steuerlichen Bereiche.

Ein bekanntes Programm ist beispielsweise die SteuerSparErklärung. Daneben existieren zahlreiche weitere Desktopprogramme, Apps und browserbasierte Lösungen.

Bei der Auswahl sollten Sie nicht ausschließlich auf den Preis achten.

FunktionWarum wichtig?
Geführtes InterviewHilft Anfängern bei der strukturierten Dateneingabe
ELSTER-ÜbermittlungErmöglicht elektronische Abgabe
BelegabrufÜbernimmt bereits gemeldete Steuerdaten
PlausibilitätsprüfungKann typische Eingabefehler erkennen
SteuerberechnungZeigt eine voraussichtliche Erstattung oder Nachzahlung
BescheidprüfungErleichtert den Vergleich mit dem Steuerbescheid
Unterstützung für SelbstständigeWichtig, wenn Sie neben dem Studium ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit ausüben

Wenn Sie die Steuererklärung selber machen und nebenbei selbstständig sind, sollten Sie darauf achten, dass die gewählte Software auch die dafür benötigten Formulare und Gewinnermittlungen unterstützt.

Welche Kosten können Arbeitnehmer absetzen?

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Arbeitnehmer erhalten bereits automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Darüber hinausgehende tatsächliche Werbungskosten können sich steuerlich stärker auswirken.

Wenn Sie Ihre Steuererklärung selber machen, prüfen Sie beispielsweise:

  • Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
  • Arbeitsmittel
  • berufliche Fachliteratur
  • Bewerbungskosten
  • beruflich veranlasste Fortbildungen
  • bestimmte Reisekosten
  • gegebenenfalls Kosten einer doppelten Haushaltsführung
  • unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Tagespauschale für Tätigkeiten in der häuslichen Wohnung

Arbeitsmittel im Studium richtig zuordnen

Laptop, Monitor, Tablet, Drucker oder Schreibtisch können sowohl privat als auch für Studium und Beruf verwendet werden. Eine Ausgabe wird nicht allein dadurch vollständig steuerlich abzugsfähig, dass Sie den Gegenstand gelegentlich für Ihre Hochschule verwenden.

Wenn Sie die Steuererklärung selber machen, sollten Sie gemischte Nutzungen realistisch aufteilen. Dokumentieren Sie nachvollziehbar, in welchem Umfang ein Arbeitsmittel für die steuerlich relevante Tätigkeit beziehungsweise Ausbildung verwendet wird.

Sonderausgaben richtig erfassen

Neben Werbungskosten spielen Sonderausgaben eine wichtige Rolle. Dazu können abhängig vom persönlichen Fall beispielsweise Vorsorgeaufwendungen, Spenden oder bestimmte Ausbildungskosten gehören.

Wenn Sie im Erststudium ohne vorherige Erstausbildung Ihre Steuererklärung selber machen, sind die Studienkosten grundsätzlich dem Bereich der Sonderausgaben zuzuordnen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wichtig ist der Unterschied zum Werbungskostenabzug: Sonderausgaben können grundsätzlich nicht einfach als negativer Betrag in spätere Jahre übertragen werden. Für Studierende ohne nennenswertes steuerpflichtiges Einkommen kann die unmittelbare steuerliche Wirkung daher gering oder vollständig ausgeschlossen sein.

Außergewöhnliche Belastungen berücksichtigen

Bestimmte zwangsläufig entstehende Aufwendungen können als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Dabei gelten besondere gesetzliche Voraussetzungen und teilweise eine zumutbare Eigenbelastung.

Wer die Steuererklärung selber machen möchte, sollte solche Aufwendungen nicht mit Werbungskosten oder Sonderausgaben vermischen. Die steuerliche Behandlung erfolgt in unterschiedlichen Bereichen der Einkommensteuererklärung.

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Auch Aufwendungen im privaten Haushalt können die Einkommensteuer direkt reduzieren. Für haushaltsnahe Dienstleistungen beträgt die Steuerermäßigung grundsätzlich 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag von 4.000 Euro.

Bei begünstigten Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können grundsätzlich 20 Prozent der Arbeitskosten berücksichtigt werden, höchstens 1.200 Euro.

Materialkosten sind bei Handwerkerleistungen nicht begünstigt. Zudem setzt die Steuerermäßigung grundsätzlich eine Rechnung und eine unbare Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers voraus.

Wenn Sie Ihre Steuererklärung selber machen und in einer Mietwohnung wohnen, kann sich auch ein Blick in die Betriebskostenabrechnung lohnen. Bestimmte dort enthaltene Leistungen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen relevant sein.

Neben dem Studium selbstständig: Was kommt zusätzlich hinzu?

Viele Studierende verdienen nicht ausschließlich als Arbeitnehmer Geld, sondern arbeiten freiberuflich oder betreiben ein Gewerbe. Dann wird die Steuererklärung umfangreicher.

Wenn Sie in diesem Fall die Steuererklärung selber machen, müssen neben der persönlichen Einkommensteuererklärung je nach Tätigkeit weitere steuerliche Angaben und gegebenenfalls eine Gewinnermittlung erstellt werden.

  • Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit erfassen
  • Betriebsausgaben dokumentieren
  • gegebenenfalls eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen
  • umsatzsteuerliche Pflichten prüfen
  • bei einem Gewerbe mögliche Gewerbesteuer berücksichtigen

Weiterführende Grundlagen finden Sie auf der Bildungsbibel unter Buchhaltung selber machen oder zum Steuerberater?.

Beispiel: Student mit Nebenjob und freiberuflichen Einnahmen

Ein Student arbeitet einige Stunden pro Woche als Arbeitnehmer und erstellt zusätzlich gegen Honorar Webseiten. Er erhält vom Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung und erzielt gleichzeitig Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.

Wenn er die Steuererklärung selber machen möchte, reicht es nicht aus, nur die Lohnsteuerbescheinigung zu übernehmen. Auch Einnahmen und Betriebsausgaben der selbstständigen Tätigkeit müssen steuerlich erfasst werden.

Gerade bei Mischfällen aus Arbeitsverhältnis, Studium und Selbstständigkeit kann eine Steuersoftware hilfreich sein. Bei größeren Unsicherheiten kann zusätzlich eine steuerliche Beratung sinnvoll werden.

Welche Abgabefrist gilt?

Die frühere allgemeine Abgabefrist zum 31. Mai gilt nicht mehr. Für Steuerpflichtige, die ihre Erklärung selbst erstellen und zur Abgabe verpflichtet sind, gilt grundsätzlich eine Frist von sieben Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres.

Für die Einkommensteuererklärung des Kalenderjahres 2025 bedeutet dies bei eigener Abgabe grundsätzlich: Die Erklärung muss bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt eingehen.

Wenn Sie die Steuererklärung selber machen, sollten Sie diese Frist nicht bis zum letzten Tag ausreizen. Fehlende Unterlagen, technische Probleme oder Rückfragen können ansonsten unnötigen Zeitdruck verursachen.

Freiwillige Steuererklärung: Wie lange haben Sie Zeit?

Bei einer freiwilligen Einkommensteuererklärung ist der Zeitraum grundsätzlich deutlich länger. Im Regelfall gilt eine vierjährige Festsetzungsfrist.

Wer die Steuererklärung selber machen und rückwirkend einreichen möchte, sollte dennoch nicht unnötig lange warten. Je älter das Steuerjahr ist, desto schwieriger kann es werden, Rechnungen, Fahrtaufstellungen oder andere Nachweise zu rekonstruieren.

Was passiert bei verspäteter Pflichtabgabe?

Wer zur Abgabe verpflichtet ist, sollte die gesetzliche Frist ernst nehmen. Eine verspätete Erklärung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu einem Verspätungszuschlag führen. Daneben kann das Finanzamt weitere Maßnahmen ergreifen.

Wenn Sie erkennen, dass Sie die Steuererklärung selber machen, aber die Frist aus einem nachvollziehbaren Grund nicht einhalten können, sollten Sie sich rechtzeitig mit Ihrem Finanzamt auseinandersetzen und nicht einfach abwarten.

Welche Unterlagen sollten Sie vorher sammeln?

Eine gute Vorbereitung reduziert den Aufwand erheblich. Bevor Sie Ihre Steuererklärung selber machen, legen Sie einen digitalen oder physischen Steuerordner für das jeweilige Jahr an.

  • Lohnsteuerbescheinigungen
  • Nachweise über Studiengebühren und Semesterbeiträge
  • Rechnungen für Fachliteratur
  • Belege zu Computer und Arbeitsmitteln
  • Aufzeichnungen über beruflich beziehungsweise steuerlich relevante Fahrten
  • Versicherungsunterlagen
  • Spendenbescheinigungen
  • Nachweise zu haushaltsnahen Dienstleistungen
  • Handwerkerrechnungen und Zahlungsnachweise
  • bei Selbstständigkeit Einnahmen- und Ausgabenunterlagen

Belege müssen nicht immer sofort eingereicht werden

Bei der elektronischen Steuererklärung gilt grundsätzlich eine Belegvorhaltepflicht statt einer allgemeinen Pflicht, sämtliche Nachweise ungefragt mitzusenden. Das bedeutet: Viele Belege reichen Sie zunächst nicht automatisch ein, müssen sie aber aufbewahren und auf Nachfrage vorlegen können.

Wenn Sie Ihre Steuererklärung selber machen, sollten Sie Rechnungen und Nachweise daher keinesfalls unmittelbar nach der elektronischen Übermittlung entsorgen.

Steuerbescheid nach der Abgabe kontrollieren

Mit dem Absenden ist die Arbeit noch nicht vollständig erledigt. Sobald der Steuerbescheid vorliegt, sollten Sie ihn mit Ihrer eingereichten Erklärung beziehungsweise der Berechnung Ihrer Software vergleichen.

Wenn Sie die Steuererklärung selber machen, prüfen Sie insbesondere:

  • Wurden die angegebenen Werbungskosten berücksichtigt?
  • Wurden Studienkosten korrekt eingeordnet?
  • Sind Sonderausgaben enthalten?
  • Wurden Steuerermäßigungen berücksichtigt?
  • Stimmen Einkünfte und Steuerabzüge?
  • Enthält der Bescheid Erläuterungen zu abweichenden Berechnungen?

Was tun, wenn der Steuerbescheid falsch erscheint?

Weicht der Bescheid von Ihren Angaben ab, bedeutet dies nicht automatisch, dass das Finanzamt einen Fehler gemacht hat. Lesen Sie zunächst die Erläuterungen zum Bescheid und vergleichen Sie die Berechnung.

Besteht weiterhin eine sachliche Abweichung, kann ein Einspruch in Betracht kommen. Für einen Einspruch gilt grundsätzlich eine Frist von einem Monat nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts.

Wer seine Steuererklärung selber machen möchte, sollte deshalb auch nach der Abgabe Fristen im Blick behalten und den Bescheid nicht ungeöffnet ablegen.

Steuererklärung selbst erstellen oder Steuerberater beauftragen?

Ob Sie die Steuererklärung selber machen oder professionelle Hilfe nutzen sollten, hängt von der Komplexität des Falls ab.

SituationEigene ErstellungBeratung kann sinnvoll sein
Ein Arbeitnehmer, wenige BesonderheitenHäufig gut möglichBei Unsicherheit
Student mit einem NebenjobOft gut möglichBei besonderen Studienkosten
Masterstudent mit VerlustvortragMit Grundkenntnissen möglichBei komplexer Verlustberechnung
Student plus SelbstständigkeitMit geeigneter Software möglichBei Umsatzsteuer oder komplexeren Betriebsausgaben
AuslandseinkünfteAnspruchsvollerHäufig sinnvoll
Mehrere EinkunftsartenAnspruchsvollerJe nach Umfang sinnvoll

Auch eine Mischlösung ist möglich. Sie können Ihre Steuererklärung selber machen und sich lediglich bei einzelnen komplizierten Fragen beraten lassen.

Steuerprogramm, ELSTER oder Steuerberater im Vergleich

KriteriumMein ELSTERSteuersoftwareSteuerberater
KostenKostenlosJe nach AnbieterDeutlich höher
Bedienung für AnfängerMehr steuerliches Grundwissen hilfreichOft stärker geführtEigene Eingabe stark reduziert
BelegabrufJaBei vielen ProgrammenJe nach Zusammenarbeit
Steuerliche BeratungNeinNur allgemeine SoftwarehinweiseJa
Einfache ArbeitnehmerfälleGut geeignetGut geeignetMöglich, aber mit höheren Kosten
Komplexe SachverhalteEigenes Wissen nötigNur begrenzte UnterstützungBesonders geeignet

Typische Fehler bei der eigenen Steuererklärung

Wenn Sie erstmals die Steuererklärung selber machen, können kleine organisatorische Fehler dazu führen, dass Abzugsmöglichkeiten übersehen werden.

  • Erst- und Zweitstudium verwechseln: Dadurch können Studienkosten steuerlich falsch eingeordnet werden.
  • Nur automatisch übermittelte Daten übernehmen: Eigene Aufwendungen fehlen dann möglicherweise vollständig.
  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag ignorieren: Einzelne Werbungskosten unterhalb des Pauschbetrags bringen häufig keinen zusätzlichen Effekt.
  • Umsatz und Gewinn verwechseln: Besonders problematisch bei studentischer Selbstständigkeit.
  • Fristen versäumen: Bei Pflichtveranlagungen kann dies zusätzliche Kosten verursachen.
  • Belege wegwerfen: Das Finanzamt kann Nachweise anfordern.
  • Steuerbescheid nicht prüfen: Abweichungen bleiben dadurch möglicherweise unbemerkt.
  • Private Kosten als Studienkosten eintragen: Nicht jede während des Studiums entstandene Ausgabe ist steuerlich abziehbar.

Praktischer Ablauf für Studierende

Wenn Sie regelmäßig Ihre Steuererklärung selber machen möchten, lohnt sich ein einfacher Jahresablauf.

Während des Jahres

  • Studienbezogene Rechnungen digital speichern.
  • Arbeitsmittel dokumentieren.
  • Fahrtkosten laufend erfassen.
  • Spenden- und Versicherungsunterlagen ablegen.
  • Bei Selbstständigkeit Einnahmen und Ausgaben regelmäßig verbuchen.

Nach Jahresende

  • ELSTER-Daten abrufen.
  • Lohnsteuerbescheinigungen kontrollieren.
  • Kosten nach steuerlichen Kategorien sortieren.
  • Erststudium oder weitere Ausbildung eindeutig bestimmen.
  • möglichen Verlustvortrag prüfen.
  • Steuerberechnung kontrollieren.

Checkliste für die Einkommensteuererklärung

PrüfpunktErledigt?
Pflicht oder freiwillige Abgabe geklärt□
ELSTER-Zugang vorhanden□
Lohnsteuerbescheinigungen vollständig□
Studienkosten zusammengestellt□
Erst- oder Zweitstudium geprüft□
Werbungskosten erfasst□
Sonderausgaben geprüft□
außergewöhnliche Belastungen geprüft□
haushaltsnahe Dienstleistungen geprüft□
Handwerkerleistungen geprüft□
selbstständige Einkünfte erfasst□
möglichen Verlustvortrag geprüft□
Abgabefrist kontrolliert□
Steuerberechnung geprüft□
Unterlagen archiviert□

Häufige Fragen zur Steuererklärung im Studium

Lohnt sich eine Steuererklärung als Student?

Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Besonders interessant kann eine Erklärung sein, wenn während des Jahres Lohnsteuer einbehalten wurde, hohe berücksichtigungsfähige Kosten entstanden sind oder bei einem weiteren Studium ein steuerlicher Verlust festgestellt werden kann.

Kann ich Studiengebühren von der Steuer absetzen?

Studienkosten können grundsätzlich steuerlich relevant sein. Entscheidend ist jedoch, ob sie als Sonderausgaben oder Werbungskosten einzuordnen sind. Bei einem Erststudium ohne vorherige abgeschlossene Erstausbildung gelten andere Regeln als bei einem Zweitstudium.

Kann ich beim Erststudium einen Verlustvortrag erhalten?

Bei einem ersten Studium, das zugleich die Erstausbildung darstellt und nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet, sind die Aufwendungen grundsätzlich nur als Sonderausgaben berücksichtigungsfähig. Allein daraus entsteht grundsätzlich kein Verlustvortrag.

Kann ich beim Master einen Verlustvortrag nutzen?

Ein Masterstudium nach abgeschlossenem Bachelor kann bei ausreichendem beruflichem Zusammenhang grundsätzlich Werbungskosten verursachen. Entsteht daraus steuerlich ein Verlust, kann eine Verlustfeststellung in Betracht kommen.

Kann ich einen Laptop absetzen?

Ein Computer kann grundsätzlich steuerlich berücksichtigt werden, wenn eine ausreichende berufliche beziehungsweise ausbildungsbezogene Nutzung besteht. Bei gemischter privater und beruflicher Nutzung kann eine Aufteilung erforderlich sein.

Brauche ich einen Steuerberater?

Für einen einfachen Arbeitnehmerfall ist ein Steuerberater nicht zwingend erforderlich. Viele Steuerpflichtige können ihre Steuererklärung selber machen. Bei Selbstständigkeit, Auslandssachverhalten, mehreren Einkunftsarten oder komplizierten Verlustsituationen kann Beratung jedoch sinnvoll sein.

Ist ELSTER kostenlos?

Ja. Mein ELSTER ist das kostenlose Online-Angebot der deutschen Finanzverwaltung. Kommerzielle Steuerprogramme verlangen dagegen meist einen Kaufpreis oder eine Nutzungsgebühr.

Wie lange kann ich freiwillig eine Steuererklärung abgeben?

Für freiwillige Einkommensteuererklärungen besteht grundsätzlich eine vierjährige Festsetzungsfrist. Wer die Steuererklärung selber machen und mehrere Jahre nachholen möchte, sollte die konkrete Frist für jedes Steuerjahr einzeln prüfen.

Muss ich alle Belege mitsenden?

Viele Belege werden bei der elektronischen Einkommensteuererklärung nicht automatisch mitgesendet. Sie müssen relevante Unterlagen jedoch aufbewahren und dem Finanzamt auf Anforderung zur Verfügung stellen können.

Wann bekomme ich meine Steuererstattung?

Es gibt keine für jeden Steuerfall identische Bearbeitungsdauer. Sie hängt unter anderem vom zuständigen Finanzamt, der Auslastung und der Komplexität der Erklärung ab. Ein Anspruch auf Bearbeitung innerhalb einer bestimmten kurzen Zahl von Tagen besteht nicht.

Fazit: Mit guter Vorbereitung lässt sich vieles selbst erledigen

Viele Studierende und Arbeitnehmer können ihre Steuererklärung selber machen, wenn der steuerliche Sachverhalt überschaubar ist und sie sich zunächst mit den wichtigsten Grundlagen beschäftigen. Besonders hilfreich sind ein vollständiger Belegordner, der Datenabruf über ELSTER und eine klare Trennung der verschiedenen Kostenarten.

Für Studierende steht vor allem die korrekte Einordnung der Ausbildung im Mittelpunkt. Bei einem Erststudium ohne vorherige abgeschlossene Erstausbildung gelten andere Regeln als bei einem weiteren Studium. Dieser Unterschied beeinflusst, ob Aufwendungen grundsätzlich als Sonderausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt werden können und ob ein Verlustvortrag infrage kommt.

Wenn Sie die Steuererklärung selber machen, sollten Sie außerdem nicht ausschließlich nach möglichst vielen absetzbaren Kosten suchen. Prüfen Sie zuerst, ob die Ausgaben steuerlich überhaupt zu Ihrem Studium, Arbeitsverhältnis oder einer selbstständigen Tätigkeit gehören.

Die Bildungsbibel empfiehlt, bereits während des Jahres Belege zu sammeln und Kosten zu dokumentieren. Dadurch reduziert sich der Aufwand erheblich und Sie können bei der späteren Erstellung besser nachvollziehen, welche Beträge berücksichtigt werden können.

Mein ELSTER bietet dafür eine kostenlose Grundlage. Eine kommerzielle Software kann zusätzlich sinnvoll sein, wenn Sie sich eine stärkere Benutzerführung wünschen. Bei komplexeren Fällen können Sie trotz eigener Vorarbeit einen Steuerberater einbeziehen.

Wer regelmäßig seine Steuererklärung selber machen möchte, entwickelt mit der Zeit ein besseres Verständnis für Werbungskosten, Sonderausgaben, Studienkosten und steuerliche Fristen. Das hilft nicht nur bei der nächsten Einkommensteuererklärung, sondern auch bei der eigenen Finanzplanung während des Studiums und beim späteren Berufseinstieg.

Weiterführende Informationen

Diese Informationen könnten Sie ebenfalls interessieren:

Kategorien der Bildungsbibel