Im finanziellen Notfall kann ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, eine rettende Insel in stürmischen Zeiten sein. Dieses besondere Girokonto wurde geschaffen, um Betroffenen im Falle einer Kontopfändung vor dem vollständigen Verlust ihrer finanziellen Mittel zu schützen.

In diesem Artikel führen wir Sie durch die Vorzüge eines P-Kontos, erläutern, wie Sie einen Antrag stellen können und gehen auf die damit verbundenen Kosten und Gebühren ein.

So erhalten Sie einen ganzheitlichen Überblick darüber, wie ein P-Konto funktionieren kann, um Ihre Existenzgrundlage zu sichern und Ihnen finanzielle Handlungsfähigkeit zu erhalten.

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Pfändungsschutzkonto

Pfändungsschutzkonto oder P-Konto – Welches Gesetz regelt das?

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist im Rahmen der Zivilprozessordnung (ZPO) in Deutschland gesetzlich verankert und findet seine rechtliche Grundlage insbesondere in § 850k ZPO. Dieser Paragraf regelt die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto und legt fest, unter welchen Voraussetzungen Guthaben auf diesem Konto vor Pfändungen geschützt sind. Die Pfändungsfreigrenzen, die auf einem solchen Konto Anwendung finden und dem Schuldner das Existenzminimum sichern sollen, sind in § 850c ZPO spezifiziert und werden regelmäßig an die Lebenshaltungskosten angepasst.

Mit der gesetzlichen Einführung des P-Kontos wurde überschuldeten Bürgern ein Instrument gegeben, um trotz finanzieller Schwierigkeiten die Mittel für lebensnotwendige Ausgaben zu bewahren. Das betrifft rund jeden zwölften Bürger in Deutschland, die nicht in der Lage sind, ihren Zahlungsverpflichtungen termingerecht nachzukommen. Durch die Möglichkeit, ein P-Konto zu führen, wird diesen Personen ein gesellschaftlicher und rechtlicher Beistand gewährleistet, der ihnen hilft, ihre Würde und ein Mindestmaß an finanzieller Selbstbestimmung zu wahren.

Vorteile vom Pfändungsschutzkonto

Pfändungsschutzkonto oder P-Konto, Vorteile
Pfändungsschutzkonto Vorteile

Der Vorteil beim Pfändungsschutzkonto liegt in einer Reduzierung von Bürokratie, denn während zuvor Anträge bei Gericht oder der pfändenden Behörde gestellt werden mussten, sorgt das P-Konto jetzt automatisch für ein verbleibendes Guthaben.

Es besteht nur eine Beziehung zwischen Kunde und Bank, nach einer Einrichtung muss der Schuldner nichts weiter unternehmen.

Gläubiger haben hierauf keinen Zugriff und höhere Freibeträge wegen vorhandenen Kindern können auf Nachweis hin freigegeben werden. Dazu müssen Schuldner einen Antrag bei ihrer Bank stellen und die Teilnahme am Zahlungsverkehr bleibt bestehen.

Die Überweisung, der Dauerauftrag und die Lastschrift sind als Zahlungsart möglich. Einschränkungen bestehen für Leistungen, die eine Bonität erfordern, auch das Ansparen von Summen über den Freigrenzen wird erschwert, weil hierauf die Gläubiger zugreifen können.

Antrag auf Pfändungsschutzkonto

Als Schuldner eine gewisse finanzielle Sicherheit zu bewahren, bedeutet, proaktiv die Umwandlung des eigenen Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) zu beantragen oder ein neues Konto direkt als P-Konto zu eröffnen. Um diesen Schritt vorzunehmen, ist es notwendig, die Dienste einer Bank in Anspruch zu nehmen. Es ist gesetzlich vorgesehen, dass eine Person nur ein einziges P-Konto führen darf, was möglichen Missbrauch verhindern soll.

Es ist wichtig zu wissen, dass auch ein bereits überzogenes Konto in ein P-Konto umgewandelt werden kann. Dies räumen die gesetzlichen Regelungen ein, um jedem Schuldner ungeachtet seiner finanziellen Vergangenheit den Pfändungsschutz zugänglich zu machen. In der Praxis gestaltet sich allerdings die Handhabung eines überzogenen P-Kontos komplex, weshalb es ratsam ist, mit der Bank eine realistische Rückführung des Solls auszuhandeln.

Dies kann helfen, langfristig tragfähige Verhältnisse zu schaffen und einen Weg aus der Schuldenfalle zu finden. Die Beantragung der Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto ist meist durch ein formloses Schreiben oder ein spezielles Formular der Bank möglich und sollte umgehend nach Kenntnis einer Pfändung erfolgen, um den Schutz des Kontos zeitnah zu aktivieren.

Kosten und Gebühren

Banken und Geldhäuser dürfen für die Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto keine Gebühren verlangen, dadurch will der Gesetzgeber zusätzliche Belastungen für Schuldner verhindern. Entgelte für die Führung des Kontos dürfen indes aber bestehen bleiben, somit entstehen Kosten für die Führung des Kontos.

Sie müssen allerdings angemessen sein und sich im Rahmen eines üblichen Gehaltskontos bewegen. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen darauf hingewiesen, dass Gebühren für die Führung von Konten nicht auf Grund der Einrichtung eines P-Kontos steigen dürfen. Berechnet die eigene Bank dennoch erhöhte Gebühren, kann man diese zurückfordern.

Pfändungsfreigrenzen beim P-Konto

Pfändungsfreigrenzen sind essenzielle Bestandteile des Pfändungsschutzkontos, denn sie bestimmen den Betrag, der trotz einer Kontopfändung dem Kontoinhaber zur Deckung seines Lebensunterhalts bleibt. Gemäß § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) gelten in Deutschland bestimmte Freibeträge, die regelmäßig entsprechend der Änderung der Lebenshaltungskosten angepasst werden. Die aktuellen Pfändungsfreigrenzen bis Juli 2024 finden Sie auf der Webseite vom BMJ.

Zum Stand meiner letzten Aktualisierung, dürfen Schuldner innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen über ihr Geld frei verfügen. Diese Grenzen berücksichtigen neben dem Grundfreibetrag auch Unterhaltspflichten gegenüber Ehepartnern, Kindern oder anderen Unterhaltsberechtigten. Für jede unterhaltene Person erhöht sich die Pfändungsfreigrenze um einen zusätzlichen Betrag. Dieser Mehrbetrag sichert also nicht nur den Lebensunterhalt des Schuldners, sondern auch den der abhängigen Angehörigen.

Schuldner, die ein höheres Einkommen als den Grundfreibetrag beziehen, können einen Pfändungsschutz für das darüber hinausgehende Einkommen beantragen, wenn dieses zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsansprüche benötigt wird. Dies muss durch entsprechende Dokumente, wie Geburtsurkunden oder Unterhaltsbescheide, bei der Bank oder gerichtlich nachgewiesen werden.

Darüber hinaus können Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Schuldner, die durch ihre Erwerbstätigkeit bedingte höhere Ausgaben haben, eine Erhöhung der Pfändungsfreigrenze beantragen. Dies erfolgt ebenfalls auf Antrag und Nachweis der Mehrkosten.

Es ist für Kontoinhaber eines P-Kontos unerlässlich, sich regelmäßig über die aktuellen Pfändungsfreigrenzen und über mögliche Anpassungen an die eigene Situation zu informieren, um im Falle einer Pfändung nicht in eine finanzielle Notlage zu geraten. Wer rechtzeitig handelt und alle notwendigen Schritte zur Anhebung der Pfändungsfreigrenze durchführt, kann ein gewisses Maß an finanzieller Stabilität auch in schwierigen Zeiten bewahren.

Tipps zum P-Konto

Hier sind einige weiterführende Aspekte, Tipps und Ideen rund um das Pfändungsschutzkonto, welche für Sie sehr nützlich sein könnten:

  1. Gemeinschaftskonten: Bei einem Gemeinschaftskonto (Oder-Konto) sollte beachtet werden, dass im Falle einer Umwandlung in ein P-Konto die Verfügungsmöglichkeit für die anderen Kontoinhaber eingeschränkt sein könnte. Daher müssen vorherige Abstimmungen getroffen werden.
  2. Informationspflicht ausüben: Es ist wichtig, dass Banken ihre Kunden aktiv über die Möglichkeit und die Funktionsweise eines P-Kontos informieren, so transparent, wie die Sparkasse. Hier kann Aufklärungsarbeit dabei helfen, Menschen in finanziellen Schwierigkeiten zu unterstützen und sie über ihre Rechte aufzuklären.
  3. Alternative Bankdienstleistungen prüfen: Schuldner sollten sich darüber im Klaren sein, dass mit der Umwandlung in ein P-Konto manche Bankdienstleistungen eingeschränkt sein könnten, zum Beispiel der Dispokredit. Es lohnt sich zu prüfen, welche Dienste weiterhin genutzt werden können und ob eventuell andere Bankprodukte sinnvoll ergänzt werden sollten.
  4. Automatisierung der Pfändungsfreigrenze: Einige Softwarelösungen erlauben es Banken, Pfändungsschutz automatisch zu administrieren und anzupassen. Dies könnte den Prozess für Banken und Kunden vereinfachen.
  5. Pfändungsschutzkonto und Insolvenzverfahren: P-Konten spielen auch im Rahmen von Privatinsolvenzen eine wichtige Rolle. Es ist wichtig, dass Schuldner verstehen, wie das P-Konto im Kontext eines Insolvenzverfahrens genutzt werden kann.
  6. Kontoüberwachung: Trotz Pfändungsschutz sollten Kontoinhaber ihr Konto sorgfältig beobachten, um sicherzustellen, dass keine unrechtmäßigen Pfändungen stattfinden und die Freigrenzen korrekt angewendet werden.
  7. Digitale Hilfsmittel und Apps: Es gibt Apps und Online-Tools, die dabei helfen können, die finanzielle Situation besser im Blick zu behalten und rechtzeitig auf Veränderungen beim P-Konto zu reagieren. Diese können insbesondere für Schuldner eine unterstützende Rolle spielen.
  8. Vorzeitige Löschung von Einträgen bei Schufa und Co.: Bei erfolgreichem Schuldenabbau kann unter Umständen auch eine vorzeitige Löschung negativer Einträge bei Auskunfteien wie der Schufa beantragt werden, was die finanzielle Rehabilitation des Schuldners unterstützt.

Diese zusätzlichen Informationen und Tipps können Personen mit einem P-Konto helfen, ihre finanzielle Situation zu stabilisieren und ihre Rechte sowie Möglichkeiten besser zu nutzen.

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