Immobilienfinanzierung 4 goldene Regeln kostenlos, Alternative, Fördermittel

Sie erhalten Informationen zum Thema Immobilienfinanzierung sowie zu den goldenen Regeln und den Alternativen die Sie bei der Finanzierung haben.

Weiterhin stellen wir Ihnen kurz das Bausparen, das Hypothekendarlehen, das Versicherungsdarlehen sowie die Fördermittel vom Staat vor.

Immobilienfinanzierung Regeln und Alternativen: Bausparen, Hypothekendarlehen, Versicherungsdarlehen sowie Fördermittel vom Staat.
Immobilienfinanzierung

Wichtigste Regeln bei der Immobilienfinanzierung

Allen voran sollte man als angehender Käufer von Immobilien eine Checkliste für die Finanzierung erstellen. Es gibt für die richtige Immobilienfinanzierung goldene Regeln. Die Frage, was man sich leisten kann, ist mit entscheidend. Zur Sicherheit der Immobilienfinanzierung braucht es einen gewissen Überblick, was das Kalkulieren von Einkommen und Ausgaben betrifft. Die Preisverhandlung ist beim Hauskauf essentiell, denn die Immobilie muss richtig bewertet sein. Die Nebenkosten müssen im Voraus ebenfalls berücksichtigt sein.

Eigenkapital – Regel 1

Regel 1 – Eine Faustregel besagt, dass der Käufer mindestens ein Drittel der Kaufsumme in Form von Eigenkapital mitbringen sollte. Jeder Euro, den Sie nicht leihen müssen, trägt zur Reduzierung der Zinsbelastung bei. Das heißt im Klartext: Je mehr eigenes Geld vom Käufer eingesetzt werden kann, desto günstiger wird der Zinssatz. Dies ist darauf zurückzuführen, dass das Ausfallrisiko für die Bank bei einem kleineren Darlehen geringer ist.

Frist der Zinsbindung – Regel 2

Regel 2 – Der Käufer einer Immobilie vereinbart bei der Erstfinanzierung mit dem Kreditgeber einen festen Zinssatz. Die Zinsbindungsfrist umfasst den Zinssatz, der für eine bestimmte Dauer festzuschreiben ist. Je kürzer diese Frist ist, desto rentabler ist der Zinssatz für den Käufer der Immobilie. Es steigt hiermit jedoch die Unsicherheit, denn bei einer kurzen Frist können die Zinsen steigen. Eine lange Frist der Zinsbindung wiederum hat den entscheidenden Vorteil, dass das Risiko für eine Zinsänderung deutlich sinkt.

Tilgung – Regel 3

Regel 3 – Beim Kauf einer Immobilie kann man meistens die üblichen Darlehen aushandeln, wobei eine fixe monatliche Rate vereinbart ist. Diese Rate setzt sich aus dem Tilgungsanteil und dem Zinsanteil zusammen. Die Tilgungsart gibt an, wie schnell der Kredit zurückzuzahlen ist. Die Tilgung ist somit der Schlüssel, um so schnell wie nur möglich, frei von Schulden zu sein. Bei einer hohen Tilgung zahlt man das Darlehen in relativ kurzer Zeit zurück.

Aufteilung vom Darlehen – Regel 4

Regel 4 – Die Summe vom Darlehen ist bei einem Annuitätendarlehen im Normalfall aufgeteilt. So erfolgt für die erste Hälfte vom Darlehen eine Zinsbindung von fünf Jahren und für die zweite Hälfte eine Zinsbindung von zehn Jahren.

Die Aufteilung hat Vor- und Nachteile. So ist es für den Kreditnehmer ziemlich schwierig, nach dem Auslaufen der kürzeren Zinsbindung die Bank zu wechseln. Man bleibt als Käufer wesentlich flexibler, wenn das Darlehen nicht aufgeteilt wird.

Alternative 1 – Hypothekendarlehen

Die Möglichkeiten einer Immobilienfinanzierung sind nicht unbegrenzt. Für den Hauskäufer ist es deshalb wichtig, sich über das vorhandene Budget genau im Klaren zu sein. Ein Haus zu kaufen, ist nicht mit einem Autokauf vergleichbar. Die monatlich zu zahlende Rate bleibt z. B. bei einem Hypothekendarlehen konstant, hier passen sich lediglich die Zins- und Tilgungsrate gegeneinander an.

Die Rückzahlung bei dieser Darlehensform beläuft sich üblicherweise auf einer Dauer von 20 bis 30 Jahren. Bei der sofortigen Tilgung des Darlehens liegt der Vorteil darin, dass bei dieser Finanzierungsform eine Zinsersparnis erfolgt. Der einzige Nachteil ist die feste Bindung, denn der Tilgungsplan muss während der gesamten Zinsbindung eingehalten werden.

Alternative 2 – Versicherungsdarlehen und Lebensversicherung

Mit der Lebensversicherung wird auf normalem Wege eine Versicherung realisiert. Der Darlehenszins wird jeden Monat an die Bank abgeführt. Zusätzlich wird ein Beitrag in die Lebensversicherung eingezahlt. Am Ende werden die Zuschüsse und die Zinsen inklusiv ausgezahlt. Diese Beiträge werden zur Tilgung des geliehenen Geldes genutzt. Das Ziel dabei ist die komplette Auslösung der Summe zu einem anvisierten Zeitpunkt.

Alternative 3 – Bausparvertrag oder Bausparen

Damit ein Bauprojekt in die Tat umgesetzt werden kann, spricht man beim Bausparvertrag von drei Phasen. Der Bausparer schließt mit der Bausparkasse einen Vertrag ab. Anschließend wird angespart und es wird eine festgelegte Bausparsumme vereinbart. Nach der Ansparphase erfolgt die Zuteilung vom Darlehen. Beim Zeitpunkt der Zuteilung wird in der Regel die Hälfte des Gesamtbetrages ausgezahlt. Die letzte Phase betrifft die Darlehensphase. Eine hohe Sicherheit in der Planung und niedrige Zinsen sind für den Sparer dabei von Vorteil.

Vorteile und Nachteile vom Bausparen

Sind die Kreditzinsen hoch, dann lohnt sich das Bausparen. In Zeiten, in denen die Zinsen niedrig sind, kommt man vielleicht auf anderem Wege günstiger ans Ziel. Wer sich jedoch für das Bausparen entschieden hat, der plant langfristig. Der Bausparer muss bereits Jahre im Voraus festlegen, wann er den Hausbau in Angriff nehmen will. Steigen die Zinsen, dann ist er begünstigt.

Die Zukunft im Visier zu haben, spricht nicht unbedingt für die Flexibilität der Lebensgestaltung. Doch wer seinen Traum vom Eigenheim vor Augen hat, der kommt beim Bausparen in den Genuss von staatlichen Prämien. In den Bausparvertrag können sowohl die Wohnungsbauprämien als auch die Arbeitnehmersparzulage fließen.

Fördermittel bei der Immobilienfinanzierung

Wer eine Immobilie kauft, der hat verschiedene Möglichkeiten, um staatliche Förderungen zu beanspruchen. Die Steuervorteile und Zulagen für die Tilgung einer Immobilienfinanzierung bietet das Wohn-Riester. Bei dieser Form der Finanzierung müssen die geförderten Beiträge auch noch im Rentenalter versteuert werden.

Weitere zinsgünstige Kredite und Zinsvergünstigungen gibt es beim Bau von besonders energiesparenden Häusern. Auch das Bundesamt für Wirtschaft kann bei der Immobilienfinanzierung Zuschüsse bei einer energetischen Sanierung einer Wohnung beisteuern.