Die Kfz-Versicherung ist ein wesentlicher Bestandteil für jeden Fahrzeughalter. Sie schützt vor finanziellen Folgen bei Unfällen und Schäden. Doch wie setzen sich die Tarife zusammen?

Dieser Artikel beleuchtet die Faktoren, die Ihre Versicherungsprämie bestimmen: die Regionalklasse, abhängig von Ihrem Wohnort, die Typklasse, die sich nach Fahrzeugmodell richtet, sowie die Schadenfreiheitsklassen, welche sich nach Ihrer Unfallhistorie richten.

Wir erklären auch den Unterschied zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung, damit Sie den besten Schutz für Ihre Bedürfnisse wählen können.

Kfz-Versicherung Tarife und Klassen im Überblick, Info zu Regionalklasse, Typklasse sowie Schadenfreiheitklassen SFK, Teilkasko und Vollkasko sowie Selbstbehalte.
Kfz-Versicherung Tarife

Kfz-Versicherung Tarife und die Regionalklasse

Die Wahl des Wohnorts hat eine nicht zu unterschätzende Auswirkung auf die Höhe der Kfz-Versicherungsbeiträge – die sogenannte Regionalklasse für die Kfz-Haftpflichtversicherung spiegelt dies wider. Diese Klassifizierung basiert auf der lokalen Unfallstatistik und ist ein Barometer für das regionale Unfallrisiko. Fahrzeughalter in Gegenden mit wenigen registrierten Unfällen profitieren von niedrigeren Regionalklassen und somit günstigeren Versicherungstarifen, wie im Beispiel der Regionalklasse 7 in Bremen (2024).

Dem gegenüber stehen Großstädte mit dichtem Verkehr und höheren Unfallzahlen: Berlin mit der Regionalklasse 12 (2024) illustriert, wie ein höheres Risiko in der Versicherungseinstufung reflektiert wird und sich in höheren Beiträgen niederschlägt.

Jährliche Anpassungen der Regionalklassen zum 1. Januar spiegeln die Veränderung des Risikos wider. Eine positive Entwicklung – also ein Rückgang von Unfällen in Ihrer Region – kann zu einer besseren (niedrigeren) Klasse führen, während eine Zunahme der Unfälle eine Hochstufung nach sich ziehen kann. Gleichbleibende Unfallzahlen resultieren normalerweise in unveränderten Regionalklassen. Damit bietet die Regionalklasse einen Anreiz für Autofahrer, zur Verkehrssicherheit beizutragen, und ermöglicht eine gerechtere Beitragsstruktur.

Es ist möglich, die spezifische Einstufung Ihrer Wohnregion zu prüfen. Die Versicherer bieten dafür Online-Tools an, wie zum Beispiel die Regionalklassen-Abfrage auf der Webseite der Versicherer (www.dieversicherer.de). Mit dieser Abfragefunktion lässt sich durch Eingabe der Postleitzahl schnell und einfach herausfinden, welche Regionalklasse für Ihren Wohnort aktuell gilt. Diese Information ist hilfreich, um Versicherungstarife besser zu verstehen und bei einem Umzug die potenzielle Veränderung Ihrer Versicherungskosten im Blick zu behalten.

Typklassen in der Kfz-Versicherung

Die Typklasse stellt neben der Regionalklasse einen weiteren entscheidenden Faktor für die Höhe der Kfz-Versicherungsprämie dar. Sie wird jährlich zum 1. Januar überprüft und gegebenenfalls neu eingestuft, basierend auf der Schadens- und Unfallstatistik des spezifischen Fahrzeugtyps. Die Einordnung erfolgt mithilfe der Typschlüsselnummer, die jedem Fahrzeugmodell zugeteilt ist. Diese Nummer ist nicht mit der einzigartigen Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) zu verwechseln, sondern repräsentiert vielmehr die Modellreihe und Ausstattungsoptionen eines Fahrzeugs.

Ein Fahrzeugmodell wie der Volkswagen Polo wird demnach nicht pauschal beurteilt, sondern in unterschiedliche Risikogruppen eingeteilt, je nachdem, wie sich dieser Typ in den aktuellen Unfallstatistiken darstellt. Fahrzeuge, die tendenziell häufiger in Unfälle verwickelt sind oder höhere Reparaturkosten verursachen, werden in höhere Typklassen eingestuft.

Ein weiterer Aspekt, der die Typklasse beeinflusst, ist die Beliebtheit eines Fahrzeugtyps bei bestimmten Fahrergruppen. So kann es zu einer höheren Einstufung kommen, wenn ein Modell vorrangig von jungen Fahrern genutzt wird, die statistisch ein höheres Unfallrisiko aufweisen. Versicherer nutzen diese Daten, um die Beiträge so fair und risikoangepasst wie möglich zu kalkulieren.

Das Wissen um die Typklasse eines Fahrzeugs ist vor dem Kauf wichtig, da sie direkt die laufenden Kosten für die Kfz-Versicherung beeinflusst. Die aktuellen Typklassen für sämtliche Modelle können ebenfalls online über das Angebot verschiedener Versicherer und deren Dienste abgerufen werden. Dadurch können Fahrzeughalter und Interessenten schon im Vorfeld eine Einschätzung der Versicherungskosten erhalten und bei der Wahl des Fahrzeugs entsprechend berücksichtigen.

Schadenfreiheitsklasse für unfallfreie Jahre

Die Schadenfreiheitsklasse (SFK), oft als unfallfreie Jahre im Volksmund bekannt, spielt eine zentrale Rolle bei der individuellen Berechnung der Kfz-Versicherungsprämie. Diese Klasse ist ein Maßstab für das persönliche Risiko und belohnt unfallfreies Fahren mit geringeren Beitragssätzen. Je länger ein Versicherungsnehmer ohne Schaden am Fahrzeug bleibt, desto besser (niedriger) wird seine SFK.

Die Basisprozentsätze, die als Startpunkt für Neufahrer dienen, liegen meist bei oder leicht über 100 %. Mit jedem unfallfreien Jahr sinkt der Prozentsatz, und der Fahrer erreicht eine günstigere SFK – dies resultiert in einem sinkenden Beitrag, auch Schadenfreiheitsrabatt genannt. Beispielsweise kann ein Fahrer nach einem Jahr ohne Versicherungsschaden von der Klasse SF1 in die Klasse SF2 übergehen und dabei von einem günstigeren Versicherungstarif profitieren.

Die Logik dahinter: Ein unfallfreier Fahrstil zeigt die geringere Wahrscheinlichkeit zukünftiger Schäden an, weshalb Versicherer bereit sind, diese Zuverlässigkeit mit reduzierten Prämien zu belohnen. Umgekehrt kann es nach einem Unfall, für den der Versicherungsnehmer verantwortlich ist, zu einer Rückstufung in eine höhere SFK und somit zu höheren Versicherungskosten kommen.

Es lohnt sich also, vorausschauend und sicher zu fahren, um langfristig von niedrigen Versicherungstarifen bei der Kfz-Versicherung zu profitieren. Überdies ist der Schadenfreiheitsrabatt oft übertragbar, etwa von den Eltern auf die Kinder oder zwischen Ehepartnern, was für Fahranfänger eine Möglichkeit darstellt, mit einem günstigen Beitragssatz in die Versicherungswelt zu starten.

Schadensfreiheitsklassen SFK, je nach Versicherung unterschiedlich

Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) dienen dazu, das individuelle Risiko und die Erfahrung des Fahrers zu bewerten. Sie sind ein zentraler Bestandteil des Prämienkalkulationsprozesses in der Kfz-Versicherung. Obwohl jede Versicherungsgesellschaft eigene Regelungen für die Staffelung der SF-Klassen verwenden kann, existiert eine allgemeine Struktur, die sich an mindestens 35 SF-Klassen orientiert, manche Versicherer bieten die SFK bis 50 Klassen an.

Zusätzlich zu den standardisierten Klassen kann es Sonderstufen geben, die speziell für Fahrer eingeführt wurden, die neu in die Versicherung eintreten oder die eine gemischte Schadenshistorie haben. Zu diesen Sondereinstufungen gehören Klassen wie SF 0 für Erstversicherte, die noch keine Schadenfreiheitsrabatte erworben haben, sowie die Klasse SF 1/2 für Fahrer, die schon eine gewisse Zeit unfallfrei unterwegs, aber noch nicht lang genug für die Klasse SF 1 sind.

Des Weiteren existieren Klassen wie S oder M, die nach einem Schaden, bei dem der Versicherte haftbar gemacht wird, zur Anwendung kommen können. Diese Klassen stehen für Schaden (S) und Malus (M) und führen in der Regel zu einer höheren Versicherungsprämie, da sie eine vorübergehende negative Bewertung der Fahrhistorie darstellen.

Die progressiven SF-Klassen in der Kfz-Versicherung sind so strukturiert, dass mit jeder unfallfreien Periode ein besserer Rabattsatz erzielbar ist. Je höher die SF-Klasse, desto höher der Rabatt auf die Versicherungsprämie, wobei die jeweilige Versicherung die exakten Prozentwerte festlegt. Dieses System schafft Anreize für sicheres Fahren und ermöglicht es Versicherern, die Prämien für ihre Kunden individuell und risikogerecht zu gestalten. Dabei sollte jeder Fahrer seine aktuelle SF-Klasse kennen, um die eigene Versicherungssituation richtig einzuschätzen und bei Bedarf Optimierungen vornehmen zu können.

Rabatt wegen Schadenfreiheit übertragen

Der Rabatt wegen Schadenfreiheit – ein wesentlicher Faktor für die Reduzierung der Kfz-Versicherungsprämie – bietet die einzigartige Möglichkeit, übernommen zu werden. Dies gestattet es, die im Laufe der Jahre angesammelten Rabatte durch unfallfreies Fahren auf eine andere Person zu übertragen. Ein häufiger Anwendungsfall dieser Übertragung ist innerhalb der Familie, wenn beispielsweise Eltern ihre Schadenfreiheitsrabatte an ihre Kinder abgeben möchten.

Bei einer solchen Übertragung gibt es jedoch relevante Regelungen zu beachten: Die Person, auf die die schadenfreien Jahre übertragen werden sollen, kann nur so viele Jahre gutgeschrieben bekommen, wie sie selbst hätte erlangen können – basierend auf der Dauer des eigenen Führerscheinbesitzes. Das bedeutet konkret, dass ein 20-jähriger Führerscheininhaber, der die Fahrerlaubnis mit 18 Jahren erworben hat, maximal 2 schadenfreie Jahre von einem Familienmitglied oder Bekannten übertragen bekommen kann.

Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Schadenfreiheitsrabatte in fairer Weise übertragen werden und die Erfahrung des Fahrers in der Kfz-Versicherung widerspiegeln. Diese Begrenzung verhindert folglich, dass junge oder unerfahrene Fahrer ungerechtfertigt hohe Rabatte erhalten, die nicht ihrer tatsächlichen Fahrpraxis entsprechen. Eine Übertragung muss stets mit der Versicherungsgesellschaft abgestimmt werden, um einen reibungslosen Übergang der Schadenfreiheitsrabatte zu gewährleisten.

Beispiel für Schadensfreiheitsklassen

Nehmen wir ein konkretes Beispiel, um die Auswirkungen der Schadenfreiheitsklassen auf die Kfz-Versicherungstarife zu veranschaulichen: Angenommen, ein Fahrzeugbesitzer, nennen wir ihn Herrn Müller, ist aktuell in der Schadenfreiheitsklasse 2 eingestuft, was in seinem Vertrag einem Beitragssatz von 100 % entspricht. Herr Müller zahlt also für seine Kfz-Haftpflichtversicherung eine Jahresprämie von 500 Euro.

Herr Müller bleibt das gesamte Jahr über unfallfrei. Dadurch verbessert sich seine SFK zum nächsten Versicherungsjahr auf SFK 3, die bei seiner Versicherungsgesellschaft einem Beitragssatz von 90 % zugeordnet ist. Bei gleichbleibender Typklasse und Regionalklasse würde sich seine Prämie im Folgejahr somit auf 450 Euro reduzieren – eine Ersparnis von 10 %, da er nun nur noch 90 % des ursprünglichen Tarifs zahlt.

Die Schadenfreiheitsklassen sind in Tabellen erfasst, die in den Unterlagen des Versicherungsvertrages einsehbar sind. Die SFK ist direkt an den Versicherungsnehmer und dessen Vertrag gekoppelt und nicht an die Anzahl der Personen, die das Fahrzeug fahren. Um in den Genuss eines weiteren unfallfreien Jahres zu kommen, muss der Vertrag ohne Unterbrechung mindestens sechs Monate bestanden haben. Das Versicherungsjahr orientiert sich in der Regel entweder am Datum des Vertragsbeginns oder am Tag der Kfz-Anmeldung. In einigen Fällen kann auch der 01. Januar den Jahrestag für den Neuabschluss der SFK bilden.

Es ist also für jeden Fahrzeugbesitzer von Vorteil, auf eine unfallfreie Fahrweise zu achten, um im Laufe der Zeit finanzielle Vorteile durch sinkende Versicherungstarife zu erlangen.

Vollkasko und Teilkasko bei der Kfz-Versicherung

Bei der Absicherung eines Fahrzeugs steht man als Halter vor der wichtigen Entscheidung, ob die Kfz-Versicherung als Vollkasko oder Teilkasko konzipiert sein soll. Dieser Schritt ist maßgeblich, denn er definiert den Umfang des Versicherungsschutzes in vielen verschiedenen Schadensfällen.

  • Die Vollkaskoversicherung bietet einen umfassenden Schutz, einschließlich Schäden am eigenen Fahrzeug durch selbst verschuldete Unfälle oder Vandalismus.
  • Die Teilkaskoversicherung hingegen deckt nicht selbst verschuldete Elementarschäden, Diebstahl und weitere spezifizierte Risiken ab.

Die Wahl zwischen beiden ist abhängig von Faktoren wie dem Wert und Alter des Autos, der persönlichen Risikobereitschaft und den individuellen Bedürfnissen des Versicherungsnehmers. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Beitrag.

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung zählt zu den umfangreichsten Formen des Versicherungsschutzes für Fahrzeuge. Sie tritt ein, wenn Schäden am eigenen Auto durch selbst verschuldete Unfälle oder durch Ereignisse wie Vandalismus entstehen, deren Verursacher nicht ermittelbar ist. Auch in der Vollkaskoversicherung gibt es – ähnlich der Kfz-Haftpflichtversicherung – Schadenfreiheitsklassen (SFK), die sich jedoch unabhängig von denen der Haftpflicht entwickeln.

Beispiel: Sollte ein Fahrzeugbesitzer, wir nennen ihn wieder Herr Müller, die Kontrolle über sein Fahrzeug verlieren und dadurch einen Schaden erleiden, ohne dass dabei Dritte involviert sind, so wird dieser Schaden durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt. Ein entscheidender Punkt hierbei ist, dass der Schadenfreiheitsrabatt der Kaskoversicherung beeinträchtigt wird, nicht der Haftpflichtversicherung. Für Herrn Müller bedeutet dies, dass er im Bereich Vollkasko möglicherweise in eine schlechtere SFK zurückgestuft wird, welche die Prämie dieser Versicherungssparte erhöht, während seine SFK in der Haftpflichtversicherung unberührt bleibt.

Die Unterscheidung zwischen den SFKs in den beiden Versicherungsbereichen ermöglicht eine differenzierte Betrachtung von Risiken und Schadensfällen. So bleibt der Beitrag für die Haftpflichtversicherung stabil, solange keine Schäden an Dritten verursacht werden, auch wenn Schäden am eigenen Fahrzeug auftreten, die über die Vollkasko reguliert werden. Dies erlaubt es den Versicherungsnehmern, ihren individuellen Schutz bedarfsgerecht zu gestalten und leistet einen Beitrag zur finanziellen Planbarkeit ihrer Versicherungskosten.

Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung ist eine essenzielle Säule des Kfz-Versicherungsschutzes und richtet sich nach Schadensereignissen, die außerhalb der Einflussnahme des Fahrzeughalters liegen. Die von ihr abgedeckten Schadensarten umfassen eine breite Palette an Risiken, die je nach genauen Vertragsbestimmungen variieren können. Grundsätzlich bietet die Teilkasko jedoch Schutz vor:

  • Brand- oder Explosionsschäden am Fahrzeug,
  • Diebstahl oder Einbruchdiebstahl des ganzen Fahrzeugs oder von Teilen,
  • Glasbruch, beispielsweise an Windschutzscheibe oder Seitenfenstern,
  • Naturereignissen wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung,
  • Zusammenstößen mit Haarwild oder anderen Tieren, sowie Folgeschäden durch Marderbisse.

Ein zentraler Unterschied zur Vollkaskoversicherung besteht darin, dass die Teilkasko keine Schadenfreiheitsklassen (SFKs) kennt. Dies bedeutet, dass der Versicherungsbeitrag konstant ist, unabhängig davon, ob es Schadensfälle gab oder nicht. Der Beitragssatz steht also stets auf 100 % und verringert sich nicht mit schadenfreiem Verlauf, im Gegensatz zu den sich reduzierenden Prämien in der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung durch die Abstufung der SFKs.

Diese Struktur trägt dem Gedanken Rechnung, dass die genannten Risiken zumeist unvorhersehbare und zufällige Ereignisse sind, für die der Versicherte keine direkte Verantwortung trägt. Deshalb bleibt der Beitrag gleichbleibend, um den Versicherungsnehmer nicht zusätzlich zu belasten, falls ein Schadensfall eintreten sollte. Dadurch profitieren Fahrzeughalter von einer konstanten Kalkulationsgrundlage für die Kosten ihrer Teilkaskoversicherung.

Welche Kaskoversicherung wählen?

Bei der Entscheidungsfindung für den passenden Kaskoschutz spielt der Wert und die Finanzierung des Fahrzeugs eine maßgebliche Rolle. Wählt man eine Vollkaskoversicherung, so beinhaltet diese automatisch den Schutz der Teilkaskoversicherung. Das bedeutet, dass alle Ereignisse, die von der Teilkasko abgedeckt werden, auch in der Vollkasko mitversichert sind – ergänzt um die zusätzlichen Leistungen für Schäden durch Eigenverschulden und Vandalismus.

Die Vollkaskoversicherung wird insbesondere für Fahrzeuge empfohlen, die noch über einen hohen Restwert verfügen oder die finanziert bzw. geleast sind. In diesen Fällen gewährleistet die Vollkasko einen umfassenden finanziellen Schutz vor hohen Kosten, die durch einen Totalschaden oder bei Diebstahl des Autos entstehen können. Gerade bei laufender Finanzierung oder Leasing ist es wichtig, dass im Schadensfall der ausstehende Darlehensbetrag durch die Versicherungsleistung gedeckt werden kann, um keine finanziellen Verluste zu erleiden.

Fahrer von älteren Fahrzeugen, bei denen der Zeitwert vergleichsweise gering ist, können hingegen oft auf den zusätzlichen Vollkaskoschutz verzichten und sich für eine Teilkaskoversicherung entscheiden. Diese Entscheidung sollte jedoch wohlüberlegt erfolgen und Risiko sowie persönliche Präferenz des Eigentümers berücksichtigen. Auch Aspekte wie individuelle Risikobereitschaft, die Möglichkeit, mögliche Schäden selbst finanziell tragen zu können, und nicht zuletzt regional bedingte Risikofaktoren – wie eine hohe Diebstahlrate in der Wohngegend – spielen eine Rolle bei der Wahl der passenden Kaskoversicherung.

Selbstbehalte bei der Kfz-Versicherung

Selbstbehalte, auch Selbstbeteiligungen genannt, sind in der Kaskoversicherung einer Kfz-Versicherung ein gebräuchliches Mittel, um die Höhe des Versicherungsbeitrags zu beeinflussen. Je höher der vereinbarte Selbstbehalt, desto geringer fällt in der Regel die Versicherungsprämie aus. Hierbei kann der Fahrzeughalter je nach Versicherungsunternehmen und Tarifgestaltung zwischen verschiedenen Selbstbehaltsstufen wählen. Die gängigsten Staffelungen sind:

  • 150 Euro Selbstbehalt
  • 300 Euro Selbstbehalt
  • 500 Euro Selbstbehalt
  • 1000 Euro Selbstbehalt
  • 1500 Euro Selbstbehalt

Anwendung des Selbstbehalts: Bei Abschluss einer Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung der Kfz-Versicherung legt der Fahrzeughalter fest, in welcher Höhe er im Schadensfall bereit ist, Kosten selbst zu tragen.

Beispiele für die Selbstbeteiligung

Beispiel 1: Sturmschaden

  • Versicherung: Teilkasko
  • Vereinbarter Selbstbehalt: 150 Euro
  • Schaden: 1000 Euro
  • Eigenanteil des Versicherten: 150 Euro
  • Leistung der Versicherung: 850 Euro

Beispiel 2: Selbstverschuldeter Unfall

  • Versicherung: Vollkasko
  • Vereinbarter Selbstbehalt: 500 Euro
  • Schaden: 3000 Euro
  • Eigenanteil des Versicherten: 500 Euro
  • Leistung der Versicherung: 2500 Euro

Beispiel 3: Diebstahl von Fahrzeugteilen

  • Versicherung: Teilkasko
  • Vereinbarter Selbstbehalt: 300 Euro
  • Schaden: 2500 Euro
  • Eigenanteil des Versicherten: 300 Euro
  • Leistung der Versicherung: 2200 Euro

Vorteile und Nachteile

Sie erfahren hier mehr über die Vorteile und Nachteile vom Selbstbehalt bzw. der Selbstbeteiligung bei der Kfz-Versicherung:

Vorteile des Selbstbehalts

  • Niedrigere Versicherungsprämien, da Versicherungsunternehmen davon ausgehen, dass Versicherte mit einem höheren Selbstbehalt sorgsamer fahren und weniger Schäden melden.
  • Möglichkeit, durch erhöhte Risikobereitschaft Geld zu sparen, besonders wenn man selten Schäden hat.

Nachteile des Selbstbehalts

  • Höheres finanzielles Risiko für den Versicherten im Schadensfall.
  • Möglicherweise unerwartete Ausgaben bei mehreren Schäden in kurzer Zeit.

Bei der Wahl des Selbstbehalts sollte man seine persönliche finanzielle Situation und Risikobereitschaft sorgfältig abwägen. Wer eher risikoavers ist oder nicht über ausreichende Geldmittel verfügt, um im Schadensfall den Selbstbehalt tragen zu können, sollte eine geringere Selbstbeteiligung wählen. Wer hingegen über ausreichende Rücklagen verfügt und in der Lage ist, auch größere Schäden selbst zu finanzieren, kann durch die Wahl eines höheren Selbstbehalts die Versicherungsprämien senken.

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