Privathaftpflichtversicherung Vorteile, Nachteile, Merkmale, Deckungssumme

Hier lernen Sie und erhalten Informationen zu den Merkmalen, der Deckungssumme sowie den Vorteilen und Nachteilen der Privathaftpflichtversicherung.

Die Privathaftpflichtversicherung ist durchaus eine sinnvolle Investition

Schadensersatz bei der Privathaftpflichtversicherung

Ein Schaden im privaten Bereich ist schnell verursacht. Dabei ist es unerheblich, ob er fahrlässig oder mutwillig verursacht wurde. Sie sehen sich im Schadensfall den Forderungen Dritter ausgesetzt. Das leitet sich aus Paragraf 823 Absatz 1 des BGB ab. Jeder wird verpflichtet, für einen verursachten Schaden ohne Begrenzung zu haften. Hier kann eine Privathaftpflichtversicherung sehr gut helfen.

Mögliche Schadenersatzforderungen sollten durch eine Versicherung abgedeckt sein. Darum gehört die Privathaftpflichtversicherung zu den grundlegenden Absicherungen. Sie verringert das Risiko, Zahlungsverpflichtungen durch verursachte Schäden aus eigenem Vermögen begleichen zu müssen. Eine Privathaftpflichtversicherung deckt normalerweise folgende Schäden ab:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • und Vermögenschäden

Im schlimmsten Fall werden solche Forderungen, besonders bei Personenschäden, lebenslänglich erhoben. Somit ist die Privathaftpflichtversicherung keineswegs gesetzliche Pflicht, aber absolut sinnvoll.

Die Deckungssumme bei der Privathaftpflichtversicherung

Absicherungen von Schäden werden mit unterschiedlichen Deckungssummen angeboten. Das ist die festgelegte Höhe, bis zu der Versicherer die Regulierung eines Schadens vornehmen. Es ist ratsam darauf zu achten, ob Personen- und Sachschadendeckungssummen getrennt voneinander bestimmt sind. Entscheidend ist, ob die Summen im Schadensfall ausreichen. Auch im schlimmsten angenommenen Fall müssen sie zur vollständigen Schadensregulierung führen. Sind die Summen getrennt, dann muss die Deckung von Personenschäden deutlich größer sein. Inzwischen werden fünf Millionen als ratsam eingeschätzt. Üblich ist es, dass die Versicherer in ihren Bedingungen einige Bereiche deckeln, so zum Beispiel bei Mietsachschäden. Hier hilft ein Blick ins Kleingedruckte der Versicherungsunterlagen weiter.

Wer braucht eine Privathaftpflichtversicherung?

Die Privathaftpflichtversicherung deckt private Risiken ab. Berufliche, nebenberufliche, ehrenamtliche oder vereinsmäßige Risiken müssen anders abgesichert werden, so zum Beispiel über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Die Versicherungsgesellschaft haben eigene Konditionen, je nach den individuellen Bedarfen der Versicherten. Verschiedene Punkte werden aber von jeder Haftpflichtversicherung abgedeckt bzw. ausgeschlossen. Ein Versicherungsschutz muss zum persönlichen Bedarf passen. Lebenspartner können nur mitversichert werden, wenn sie mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.

Vergleich von Privathaftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherungen bieten eine Grundsicherung. Darüber hinaus sollten folgende Sachverhalte in einem Vergleich geprüft werden:

  • Gibt es eine Absicherung gegen Schlüsselverlust?
  • Werden Allmählichkeitsschäden übernommen (allmählich entstehende Schäden)?
  • Werden Glasschäden übernommen?
  • Werden Schäden beim Hüten fremder Hunde übernommen?
  • Gilt die Absicherung der Risiken der Privathaftpflicht auch im Ausland?
  • Wie werden Mietsachschäden geregelt?

Das wird durch die persönliche Situation bestimmt. Mit besonderen Vereinbarungen können solche Risiken in die Haftpflicht mit eingeschlossen werden. Der Versicherer sollte die Möglichkeit bieten, alle künftigen Risiken problemlos mit einzubinden, wenn Bedarf entsteht.

Privathaftpflichtversicherung Kriterien

Hier finden Sie weitere Kriterien für den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung:

Kinder

Familien müssen an ihre Kinder denken. Die so genannte Deliktunfähigkeit bis zu einem Alter von sieben Jahren ermöglicht es dem Versicherer, nichts regulieren zu müssen. Erst dann sind sie in der Regel in die Versicherung eingeschlossen. Die Eltern können aber bei einer Aufsichtspflichtverletzung trotzdem in die Haftung genommen werden. Zu prüfen ist der Vertrag bei beginnender Volljährigkeit, wenn sich das Kind noch in der Ausbildung befindet.

Gefälligkeitsschäden

Gefälligkeitsschäden können durchaus Bestandteil der Versicherung sein, wenn im Freundes- und Bekanntenkreis oft geholfen wird.

Ehrenamt

Ehrenamtliches Engagement ist keine private Tätigkeit. Damit sind Schäden aus einer solchen Tätigkeit nur dann versichert, wenn sie ausdrücklich im Versicherungsschutz eingeschlossen ist. Vielfach bietet die jeweilige Organisation oder Vereinigung einen solchen Schutz an.

Forderungsausfall

Eine andere Erweiterung ist eine Forderungsausfalldeckung. Sie tritt ein, wenn der Schadenverursacher keine Möglichkeit zur Begleichung des Schadens hat. Hier übernimmt die eigene Privathaftpflicht die entstandenen Kosten.

Mitverschulden

Mitverschulden führt in der Regel zum Ausschluss der Haftung. Das kann bereits ein unbewusstes Fehlverhalten sein. Davon ausgenommen sind deliktunfähige Personen, also Kinder und Personen mit geistiger Behinderung.

Versicherungsprämie einer Privathaftpflichtversicherung

Die Beitragszahlung, auch Versicherungsprämie genannt, kann sich verringern, wenn nicht monatlich, sondern jährlich gezahlt wird. Auch die Höhe der Selbstbeteiligung spielt eine Rolle. Manche Versicherer geben Rabatt ab einer Mindestvertragslaufzeit. Natürlich ist auch die Erweiterung der Grundsicherung durch den individuellen Bedarf ein Kostenfaktor. Je nach Versicherung muss der Volltarif mit allen Erweiterungen nicht wesentlich teurer sein, als der Grundtarif.

Sie sollten die Aktualität prüfen

In Abständen sollte man die Versicherung überprüfen. Die Produkte entwickeln sich weiter, das eigene Risiko hat sich unter Umständen verändert, Lebensumstände sind dazugekommen oder nicht mehr vorhanden. Auch die Deckungssummen werden immer höher.