Die gesetzliche Sozialversicherung in Deutschland ruht auf fünf tragenden Säulen, die gemeinsam ein umfassendes Sicherheitsnetz für Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichen Lebenslagen spannen.

Sie umfasst die Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung und ist damit zentraler Baustein des sozialen Schutzes.

Jede dieser Säulen trägt dazu bei, das Risiko für Lebensrisiken wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit, Berufsunfälle oder Alter abzumildern und solidarische Unterstützung zu gewährleisten.

Entdecken Sie die fünf Säulen der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland: Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung. Erfahren Sie, wie dieses soziale Sicherheitsnetz Schutz und Unterstützung in allen Lebensphasen bietet.
Gesetzliche Sozialversicherung

Gesetzliche Sozialversicherung fünf Säulen und Prinzipien

In Deutschland ist das System der gesetzlichen Sozialversicherung ein grundlegendes Element der sozialen Sicherheit. Es ist aufgebaut auf fünf zentralen Säulen: Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Beamte und Selbstständige können von diesem System abweichen oder sind unter bestimmten Umständen ebenfalls pflichtversichert.

Die Stabilität und Funktion des Systems ruhen auf vier tragenden Prinzipien:

  1. Versicherungsprinzip: Die Versicherungsleistungen beruhen auf dem Grundsatz, dass durch Beitragszahlungen Ansprüche erworben werden. Je nach vorangegangenen Einzahlungen bemessen sich die späteren Leistungen, etwa im Falle von Krankheit oder im Rentenalter.
  2. Versorgungsprinzip: Dieses Prinzip tritt ergänzend zum Versicherungsprinzip auf und betrifft Leistungen, die unabhängig von zuvor geleisteten Beiträgen zur Verfügung stehen. Sie werden meistens aus Steuermitteln finanziert und dienen als Absicherung bei bestimmten Lebensrisiken oder Bedarfslagen, beispielsweise bei Kriegsopferfürsorge.
  3. Sozialhilfeprinzip: Sozialhilfe dient als Sicherheitsnetz für Personen, die sich nicht selbst helfen können und auch keine ausreichenden Ansprüche aus den anderen Säulen haben. Sie basiert auf Bedürftigkeit und wird ebenfalls aus Steuermitteln finanziert.
  4. Pflichtversicherungsprinzip: Die Versicherungspflicht sorgt dafür, dass eine breite Gemeinschaft durch ihre Beiträge das System trägt. Arbeitnehmende und bestimmte Gruppen von Selbstständigen sind verpflichtet, sich in den Kernbereichen zu versichern. Dieses Prinzip gewährleistet eine gleichmäßige Absicherung vieler Personen und verteilt Risiken auf viele Schultern.

Die gesetzliche Sozialversicherung verkörpert zudem das Solidarprinzip. Dabei werden Beiträge entsprechend der finanziellen Leistungsfähigkeit erhoben, orientiert am individuellen Einkommen bis zu einer definierten Beitragsbemessungsgrenze, ohne Zuschläge bei Risiken oder bereits bestehenden Erkrankungen. Die solidarische Finanzierung sorgt dafür, dass unabhängig von der Beitragshöhe beziehungsweise vom individuellen Risiko jedem Mitglied die gleichen grundlegenden Leistungen zugutekommen. Dieser Grundsatz unterstützt den sozialen Zusammenhalt und eine gerechtere Verteilung von Lebensrisiken innerhalb der Gesellschaft.

Arbeitslosenversicherung

Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung in Deutschland ist ein wesentlicher Bestandteil der Sozialversicherung und erfüllt mehrere zentrale Funktionen. Sie zielt darauf ab, arbeitssuchende Personen in den Arbeitsmarkt zu reintegrieren, Arbeitsplätze zu sichern und im Falle der Arbeitslosigkeit finanzielle Unterstützung zu gewähren. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, sind automatisch in dieser Versicherung pflichtversichert. Seit dem 1. Februar 2006 haben auch Selbstständige die Option, sich gemäß § 28a SGB III freiwillig gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit zu versichern.

Ein grundlegendes Instrument für Versicherte ist das Merkblatt 1 der Bundesagentur für Arbeit (BA), das einen Überblick über die Ansprüche, Bedingungen und Verfahren im Kontext der Arbeitslosigkeit anbietet. Das Merkblatt behandelt wesentliche Themen wie die Anmeldung der Arbeitslosigkeit, das Beantragen von Arbeitslosengeld I (ALG I) und die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Es informiert über die Verfügbarkeit und Eigenbemühungen der Arbeitsuchenden, die Berechnung und Höhe der Leistungen sowie Regelungen bezüglich beruflicher Weiterbildung, möglicher Sperrzeiten, Meldepflichten und Nebeneinkünfte.

Zu den weiterführenden Aufgaben und Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung gehören insbesondere:

  • Berufs- und Arbeitsmarktforschung: Die Aufbereitung und Analyse von Daten über den Arbeitsmarkt sind Grundlagen für effektive Maßnahmen und Programme.
  • Beratung und Vermittlung: Individuelle Unterstützung und Vermittlung von arbeitssuchenden Personen in neue Beschäftigungsverhältnisse.
  • Förderung von Ausbildung, Weiterbildung und Umschulung: Diese Maßnahmen verbessern die Qualifikationen und steigern die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
  • Leistungen bei beruflicher Rehabilitation: Unterstützungen für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen in ihren bisherigen Berufen nicht mehr arbeiten können.
  • Zahlung von Kurzarbeitergeld: Bei vorübergehenden Arbeitsausfällen erhalten Unternehmen Geld, um Entlassungen zu vermeiden und ihre Angestellten weiterhin zu entlohnen.
  • Zuschussleistungen für schwer vermittelbare Arbeitnehmende und Behinderte: Diese Unterstützungen fördern die Integration in den Arbeitsmarkt.
  • Übernahme von Beitragszahlungen an die Träger der Sozialversicherung: Für Zeiten des Bezugs von ALG I werden diese Beiträge weiter geleistet.
  • Insolvenzgeld: Sicherung des Einkommens von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Insolvenz des Arbeitgebers.
  • Zahlung von ALG I: Eine finanzielle Absicherung im Fall von Arbeitslosigkeit, basierend auf den zuvor geleisteten Beiträgen.

Weitere detaillierte Informationen zu allen Aspekten der Arbeitslosenversicherung finden sich in zusätzlichen Merkblättern der BA, die unter dem Bereich Publikationen auf deren Website verfügbar sind, aber auch in unserem Beitrag die gesetzliche Arbeitslosenversicherung.

Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) spielt eine bedeutende Rolle im System der sozialen Sicherheit in Deutschland. Als Teil der gesetzlichen Sozialversicherung deckt sie ein breites Spektrum an gesundheitlichen Leistungen ab und dient der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Die Trägerschaft der GKV ist vielfältig und beinhaltet unter anderem Allgemeine Ortskrankenkassen (AOKs), Betriebskrankenkassen (BKKs), Ersatzkassen, Innungskrankenkassen, die See-Krankenkasse und die Knappschaft sowie landwirtschaftliche Krankenkassen.

Unterschieden wird zwischen Pflichtversicherten – wie Arbeitnehmern, Rentnern oder Arbeitslosen – und freiwillig Versicherten, zu denen unter anderem Selbstständige und Arbeitnehmer zählen, die oberhalb einer gewissen Einkommensgrenze liegen. Die GKV bietet einen soliden Grundschutz, doch sind Detailleistungen und gewisse Zusatzangebote zwischen den Kassen unterschiedlich.

Zu den Aufgaben und Leistungen der GKV gehören u.a. ärztliche Behandlung, Medikamentenzuschüsse, Rehabilitationsmaßnahmen, Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, sowie Hilfen wie Heil- und Hilfsmittel. Zusätzlich sind einige Kassen für alternative Heilmethoden, Familienversicherungen, Krankengeld, Mutterschaftsgeld und Zuschüsse zu Zahnersatz bekannt. Auch Präventionskurse und Programme rund um Schwangerschaft und Geburt werden unterstützt.

Ein Krankenkassenwechsel ist bei Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist möglich, typischerweise nach einer Mitgliedschaft von mindestens 18 Monaten mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten. Dabei sind Ausnahmen und Sonderkündigungsrechte, insbesondere bei Wahlleistungen oder Zusatztarifen, zu beachten, bei welchen abweichende Bindungsfristen gelten können. Mehr dazu erfahren Sie im Beitrag die gesetzliche Krankenversicherung innerhalb der fünf Säulen der gesetzlichen Sozialversicherung.

Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung in Deutschland stellt eine zentrale Säule der Sozialversicherung dar und wurde zum 1. Januar 1995 eingeführt, um eine grundlegende Absicherung im Pflegefall zu gewährleisten. Sie ist für die Mitglieder der gesetzlichen sowie für privat Versicherte verpflichtend, wobei die Trägerschaft den Krankenkassen obliegt. Anspruch auf Leistungen besteht bei Vorliegen von Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI.

Die Pflegeversicherung bietet Leistungen in Abhängigkeit von dem festgestellten Pflegegrad, welcher den Grad der Pflegebedürftigkeit widerspiegelt. Die Leistungspalette beinhaltet unterschiedliche Supportformen, wie Hilfe im Alltag bei häuslicher Pflege, teilstationäre Tages- oder Nachtpflege und bei Bedarf die vollstationäre Pflege in einer Einrichtung. Ein aktualisierter Leistungskatalog, der auch auf gesetzliche Änderungen und Verbesserungen seit 2015 eingeht, gibt Auskunft über die spezifizierten Leistungen. Zu den Verbesserungen gehören unter anderem:

  • Erhöhte Leistungssätze: Dies umfasst eine Anpassung der Beträge, die im Rahmen der Pflegegrade ausgezahlt werden.
  • Verbreiterung des Leistungskatalogs: Damit sind zusätzliche Angebote wie Verbesserungen bei Betreuungs- und Entlastungsleistungen gemeint.
  • Flexibilisierung der Leistungsansprüche: Mehr Flexibilität bei der Inanspruchnahme der Leistungen ermöglicht es beispielsweise Pflegegeld und Sachleistungen zu kombinieren.

Im Zuge der Verbesserungen stiegen auch die Beiträge zur Pflegeversicherung innerhalb der gesetzlichen Sozialversicherung, um die gestiegenen Ausgaben decken zu können. Für die neuesten Informationen, auch über Beitragssätze und spezifische Regelungen, können Ratsuchende die jeweiligen Publikationen der Pflegekassen oder das Internetportal der gesetzlichen Pflegeversicherung heranziehen, wo jederzeit aktuelle Details zur Verfügung stehen.

Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung stellt eine tragende Säule der gesetzlichen Sozialversicherung dar. Seit dem 1. Oktober 2005 operieren alle Träger der gesetzlichen Rentenversicherung einheitlich unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung. Sie ist eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer, in der nach gesetzlicher Vorgabe, Antragsstellung oder freiwilligem Entschluss Versicherungsverhältnisse bestehen und Sonderfälle wie Sonderversicherte beinhaltet.

Das Prinzip der Finanzierung der Rentenversicherung basiert auf dem Umlageverfahren und dem sogenannten Generationenvertrag: Die aktuelle erwerbstätige Generation finanziert durch ihre Beiträge die Renten der vorhergehenden Generation. Angesichts der demografischen Entwicklung und steigender Lebenserwartung wird jedoch eine wachsende Belastung der zukünftigen Beitragszahler prognostiziert. So wird erwartet, dass im Jahr 2040 auf zwei Arbeitnehmer ein Rentner kommen könnte, während es im Jahr 2000 noch etwa vier Arbeitnehmer auf einen Rentner waren.

Das Rentenmodell basiert auf einem Drei-Säulen-System zur Absicherung im Alter innerhalb der Sozialversicherung:

  1. Basisversorgung (1. Säule): Sie umfasst die gesetzliche Rentenversicherung, die Beamtenpensionen und grundlegende Sicherungssysteme für bestimmte Berufsgruppen.
  2. Zusätzliche betriebliche Altersvorsorge (2. Säule): Hierzu gehören die betriebliche Altersversorgung und geförderte Produkte wie die Riester-Rente.
  3. Private Vorsorge (3. Säule): Dies schließt die private Rentenversicherung, Lebensversicherung und sonstige private Spar- und Anlageformen ein, die der individuellen Altersabsicherung dienen.

Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung umfassen eine breite Palette von Leistungen:

  • Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation: Ziel ist es, durch Prävention und Reha-Maßnahmen die Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen.
  • Rentenzahlungen: Renten werden nach gesetzlichen Vorgaben bei Alter, verminderter Erwerbsfähigkeit oder im Todesfall an Hinterbliebene geleistet.
  • Beratung und Aufklärung: Die Rentenversicherung informiert und berät Versicherte sowie Rentner zu allen Fragen der Rente und der Höhe der Ansprüche.

Die Deutsche Rentenversicherung ist somit nicht nur für die Auszahlung von Renten innerhalb der Sozialversicherung verantwortlich, sondern unterstützt auch aktiv bei gesundheitlichen Problemen mit Präventions- und Rehabilitationsangeboten, um den Eintritt der Rentenbedürftigkeit möglichst lange hinauszuzögern. Für detaillierte Informationen zu einzelnen Rentenarten, Ansprüchen und Berechnungen ist ein Blick in das Sozialgesetzbuch (SGB IV) empfehlenswert. Weitere Informationen zum Thema gesetzliche Rentenversicherung erhalten.

Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung stellt als fünfte Säule der deutschen Sozialversicherung einen wesentlichen Bestandteil der Absicherung von Arbeitnehmern dar. Getragen wird sie von den Berufsgenossenschaften (BGs), zu denen sowohl allgemeine als auch spezielle BGs wie etwa die landwirtschaftliche BG und die See-BG für Seeunfälle gehören.

Die primären Aufgaben der Unfallversicherung liegen in der Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, der Unfallfolgenbewältigung sowie der Rehabilitation und Kompensation der betroffenen Personen. Zu den Versicherten zählen Arbeitnehmer, Schüler und Studenten, Kinder in Kindertageseinrichtungen sowie ehrenamtlich Tätige im Rettungs- und Hilfseinsatz.

Die Leistungen umfassen die notwendige medizinische Heilbehandlung sowie Rehabilitation, um die Gesundheit wiederherzustellen und die Erwerbsfähigkeit so weit wie möglich zu sichern oder wiederzugewinnen. Ferner zählen dazu das Übergangsgeld während der Rehabilitationsmaßnahmen, Verletztengeld bei Arbeitsunfähigkeit, Verletztenrente bei dauerhaften Schäden, Sterbegelder und Renten für Hinterbliebene.

Die Beiträge zur Unfallversicherung werden vom Arbeitgeber getragen und nicht vom Arbeitnehmer. Sie basieren auf dem Arbeitsentgelt der Beschäftigten, den individuellen Gefahrenklassen, die das Unfallrisiko der jeweiligen Branche widerspiegeln, und einem für den Lastenausgleich herangezogenen Beitragsfuß. Detaillierte Informationen dazu bieten die Berufsgenossenschaften sowie der Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.