Sie finden die Infos zur Bildungsprämie und wie Sie diese beantragen. Hier lernen Sie mehr zum Antrag, der Höhe, den Voraussetzungen sowie zum Anspruch auf einen Prämiengutschein. Weiterhin finden Sie Infos zur Gültigkeit, den Beratungsstellen der Bundesländer und wo Sie Seminare oder Kurse finden können.
Achtung: Das Programm der Bildungsprämie wurde leider zum 31.12.2021 eingestellt!! Mehr Infos zur Evaluation finden Sie unter: Endbericht.
Die Höhe der Bildungsprämie und Beratung
Die Bildungsprämie wird gezahlt für Angebote der Weiterbildung von anerkannten Trägern der Bildung. Gefördert werden sollen Menschen die erwerbstätig sind. Der Staat beteiligt sich mit bis zu 500,00 € an der Bildungsmaßnahme. Spezielle Beratungsstellen für die Weiterbildung wurden dafür ins Leben gerufen. Die Beratungsstellen prüfen die Voraussetzungen auf die Prämienzahlung für das gewünschte Ziel der Weiterbildung. Weiterhin beraten diese darüber, welches Ziel für Sie interessant sein könnte.
Die Voraussetzungen für die Bildungsträger
Für Bildungsträger die an der Förderung mit der Bildungsprämie teilhaben wollen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die Anerkennung des Bildungsträgers oder der Weiterbildungsmaßnahme bezüglich der Qualitätssicherung. Zum Beispiel das Einhalten der Weiterbildungsgesetze, Bundesurlaubsgesetze sowie der AZWV.
- Der Nachweis eines Qualitätsmodells, so zum Beispiel ISO, EFQM, BQM oder die AZWV.
- Die anderweitige Qualitätssicherung der Angebote.
Eine Liste der anerkannten Qualitätsmodelle für die Bildung finden Sie hier.
Die Voraussetzungen für einen Anspruch der Erwerbstätigen
Wer den Prämiengutschein bzw. die Bildungsprämie beantragen will, muss ein Erwerbstätiger sein. Zusätzlich gelten folgende Voraussetzungen bzw. Mindestanforderungen für diese Art der beruflichen Förderung der Weiterbildung:
Die Beschäftigungsdauer
Die Beschäftigungsdauer muss mindestens 15 Stunden die Woche betragen, damit Sie als Beschäftigter gelten.
Das Jahreseinkommen darf nicht zu hoch sein
Das zu versteuernde Jahreseinkommen von Ledigen darf die Grenze von 20.000,00 € nicht übersteigen. Bei Verheirateten liegt die Grenze beim Doppelten, so darf die Grenze 40.0000,00 € nicht übersteigen.
Die Altersgrenze ist aufgehoben
Seit 2017 ist die Altersgrenze nicht mehr maßgebend. So können auch jüngere Beschäftigte die Bildungsprämie beantragen. Früher lag die Altersgrenze bei 25 Jahren.
Wer zählt zu den förderungsfähigen Beschäftigten oder Ewerbstätigen?
Zu den voll förderungsfähigen Erwerbstätigen für die Bildungsprämie, sofern Sie die Mindestanforderungen erreichen, zählen folgende Zielgruppen:
- Die Angestellten sowie die Angestellten im öffentlichen Dienst und Beamte
- Die Arbeiter
- Weiterhin haben auch die Existenzgründer, die Selbstständigen und die Soldaten einen Anspruch
Wer zählt zu den bedingt förderungsfähigen Beschäftigten oder Erwerbstätigen?
Eine Förderung unter bestimmten Bedingungen mit der Bildungsprämie ist für folgende Zielgruppen bzw. Beschäftigte möglich:
- Die Ausländer mit deutscher Arbeitserlaubnis sowie im Ausland erwerbstätige Personen.
- Ebenfalls die sogenannten Aufstocker mit mindestens 15 Stunden Erwerbstätigkeit die Woche.
- Die Mitarbeiter der Beratungsstellen, sofern Sie den Prämiengutschein an einer anderen Stelle beantragen.
- Die geringfügig Beschäftigten bzw. Erwerbstätige im Minijob. Wenn die Stundenzahl pro Woche eingehalten ist.
- Weiterhin Bezieher von Krankengeld, Kurzarbeiter außer in Transfer oder Beschäftigte in der Pflegezeit.
- Ebenfalls haben Praktikanten und Promotionsstudenten mit sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis sowie Flexirentner die Möglichkeit gefördert zu werden.
Wer ist nicht förderungsfähig bei der Bildungsprämie?
Von der Förderung ausgeschlossen und somit nicht förderungsfähig sind folgende Zielgruppen:
- Die Beschäftigten in Auffangs-, Beschäftigungs-, Qualifizierungs sowie Transfergesellschaften.
- Die Aupairs sowie Auszubildende und Rückkehrer in den Beruf.
- Nur ehrenamtlich beschäftigte Personen.
- Alle Familienangehörige bzw. sogenannte Mithelfende ohne Arbeitsvertrag.
- Menschen in öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnisse.
- Die Referendare sowie Volontäre.
- Die Rentner mit ausschließlich bezogener Altersrente.
- Weiterhin Schüler und Studenten sowie Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Ihr genauer Status oder ob Sie förderungfähig sind, prüfen die Beratungsstellen vor Ort.
Die Ausnahmen der Bundesländer bei der Bildungsprämie
Für die Bundesländer
- Brandenburg,
- Rheinland-Pfalz,
- Sachsen,
- Sachsen-Anhalt
- sowie Schleswig-Holstein
bestehen Ausnahmeregelungen. In diesen Bundesländern gilt die alte Gebührengrenze von 1000 Euro weiterhin. Somit gibt es spezielle Programme für die unterschiedlichen Länder.
Wie lange ist der Prämiengutschein gültig?
Der Prämiengutschein hat eine Gültigkeit von max. einem halben Jahr bzw. 6 Monate und kann mittlerweile einmal im Kalenderjahr beantragt werden. Zusätzlich müssen Sie beachten, dass der Prämiengutschein nur gültig ist, wenn Sie noch keine Rechnung haben und kein Geldfluss stattgefunden hat. Weiterhin muss der Beginn der Weiterbildung in der Zukunft liegen.
Wie hoch ist der Zuschuss zu den Weiterbildungskosten bei der Bildungsprämie?
Grundsätzlich beträgt die Höhe der Zuwendung bei Förderung einer Weiterbildung durch die Bildungsprämie 50 % der Weiterbildungskosten bzw. Prüfungsgebühren. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Höchstzuschuss 500,00 € nicht übersteigen darf.
Wo finden ich geeignete Seminare, Kurse oder Schulungen für das Ziel der Weiterbildung?
Die Akademien, Bildungsträger sowie Schulen finden Sie auch in unserem Weiterbildungsverzeichnis. So können Sie evtl. Kurse bzw. Seminare finden, welche auch mit dem Prämiengutschein gefördert werden.
Weitere Infos
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- Der Bildungsgutschein sowie Infos unter anderem zur Förderung, Gültigkeit und Anspruch.
- Förderung durch das Aufstiegs-BAföG.
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