Sie lernen hier mehr zum Bildungspaket oder der Förderung von Bildung und Teilhabe, kurz als BuT bezeichnet. Sie erfahren mehr zu den Leistungen sowie den einzelnen Angeboten, welche gefördert werden können.

Ebenfalls erhalten Sie Infos zum Ziel, dem Beantragen der Leistung, der Gesetze und der zuständigen Stellen, wie z. B. das Jobcenter, Sozialamt, die Stadt oder der Kreis.

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Bildung und Teilhabe

Ziel von Bildung und Teilhabe BuT

Durch das Programm Bildung und Teilhabe können junge Menschen, insbesondere Kinder und Jugendliche, welche wenig finanzielle Möglichkeiten haben gefördert werden. Zuständig sind hier meist das Jobcenter SGB 2 und die Sozialämter SGB 12. Die finanzielle Unterstützung ist also meist für Kinder und Jugendliche von bedürftigen Familien maßgebend. Unterstützt werden Angebote der Schule und Kindertagesstätten, aber auch Freizeitveranstaltungen in Vereinen.

Konkrete Angebote

Bei der Bildung und Teilhabe können die Kosten für Schulausflüge, Ausflüge von Kindertagesstätten, die Bedarfe für die Schule, die Beförderung von Schülern, die Nachhilfe, das Essen in der jeweiligen Einrichtung sowie die Teilhabe am sozialen bzw. kulturellen Leben gefördert werden. Konkret erfahren Sie hier mehr zu den einzelnen Förderbereichen:

Schule und Kita

Das Programm Bildung und Teilhabe BuT fördert die Kosten von Ausflügen, welche durch die jeweilige Institution entstehen und Ihnen in Rechnung gestellt werden.

Bedarf für die Schule

Der Schulbedarf ist gefördert mit 156 Euro im Jahr pro Kind, damit sind die wichtigsten Bedarfe gedeckt. Dazu zählen z. B. die Kleidung für den Sportunterricht, ein Ranzen für die Schule, Schulhefte, Einbände sowie ein Taschenrechner und Schreibzeug.

Beteiligung an der Schülerbeförderung

Die Fahrtkosten zur Schule sind ebenfalls förderungsfähig, d. h. die Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr. Wichtig hierbei ist jedoch, dass die Gemeinde oder die Stadt die Fahrtkosten nicht übernimmt. Eine Privatnutzung der Fahrkarte ist zusätzlich erlaubt.

Lernförderung und Übernahme der Kosten für Nachhilfe

Die Übernahme der Kosten für die Nachhilfe oder der Lernförderung ist abhängig von der Meinung der Lehrer des Kindes. So muss der Lehrer den Bedarf der Förderung außerhalb der Schule bescheinigen. Ebenfalls muss die Förderung dem Ziel der Bescheinigung entsprechen. Wichtig ist auch der Aspekt, dass eine Förderung durchgeführt werden kann, obwohl das Kind noch nicht versetzungsgefährdet ist.

Mittagessen in der Schule oder Kindertagesstätte

Für das Mittagessen in der Schule oder der Kindertagesstätte sieht die Förderung durch das Programm Bildung und Teilhabe vor, sämtliche Kosten für das Essen zu übernehmen, somit entfällt der Selbstkostenanteil in Höhe von 1 Euro pro Mittagessen.

Soziales und kulturelles Leben

Die Bildung und Teilhabe sieht vor, dass Kosten für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben übernommen oder bezuschusst werden. Der maximale Betrag beträgt hierbei 15 Euro im Monat. Jedoch müssen Sie Nachweise bringen, dass Sie an einer Veranstaltung wirklich teilnehmen. Mögliche Veranstaltungen können z. B. der Unterricht für ein Musikinstrument, der Sportverein oder ein anderweiter Verein im kulturellen Umfeld oder auch Angebote in den Ferienprogrammen sein. Gezahlt wird dieser Beitrag im Programm Bildung und Teilhabe bis zum Alter von 18 Jahre des Kindes.

Bildung und Teilhabe beantragen

Normalerweise sind die Jobcenter bzw. Sozialämter oder eine andere Einrichtung Ihrer Stadt oder Gemeinde vor Ort dafür zuständig. Auf der Webseite vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales finden Sie Übersicht und einen Einstieg nach Bundesländer. Hier können Sie die Anlaufstellen Ihrer Stadt bzw. dem Landkreis oder Jobcenter finden.

Gesetze

Es gibt mehrere Gesetze die maßgebend sind für das Bildungspaket Bildung und Teilhabe. So finden Sie folgende Paragrafen, die die Thematik regeln:

  • § 28 ff. SGB 2 – Hier ist die Teilhabe für ALG II Bezieher (Jobcenter) geregelt.
  • § 34 ff. SGB 12 – Hier sind die Regelungen für Menschen, die Sozialhilfe beziehen (Sozialamt) geregelt.

Wer kann gefördert werden?

Grundsätzlich muss eine Bedürftigkeit zur Teilnahme am Bildungspaket für Bildung und Teilhabe festgestellt sein. So können Menschen gefördert werden, die folgende Leistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialgeld
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • Sozialhilfe
  • Leistungen für Asylbewerber

Wie lange werden die Leistungen für BuT gewährt?

Die Leistungen für die Bildung und Teilhabe BuT, werden verschieden lange gewährt. So gibt es Unterschiede je nach Programm:

  • Bildungsbedarfe, sind zu gewähren bis das Kind 25 Jahre ist. Wichtig hierbei ist jedoch, dass eine allgemeinbildende Schuld oder eine Berufsschule besucht wird. Weiterhin ist wichtig zu beachten, dass keine Vergütung einer Ausbildung stattfindet.
  • soziale und kulturelle Bedarfe können nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beantragt werden.

Weitere Informationen

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