Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz Versicherung, Schaden, Leistungen, Kosten

Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz – Das eigene Zuhause ist wohl für den Großteil aller Menschen der wichtigste Rückzugsort. Natürlich kann aber auch auf dem eigenen Grundstück Ärger drohen. Ratsam ist daher eine Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung. Sie lernen hier mehr zur Schadensmeldung, den Leistungen, den Kosten dieser Versicherungsart und zur richtigen Versicherungssumme.

Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, Schaden, Leistungen, Kosten und Versicherungssumme

Leistungen der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz

Die Leistungen der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung sind sehr weitreichend. Unter anderem sind folgende Leistungen möglich:

  • Ob undurchsichtige Nebenkostenabrechnungen,
  • Streitigkeiten mit den Nachbarn oder Mieterhöhungen
  • Lärmbelästigung durch die Nachbarn,
  • Gebäudebeschädigungen,
  • nicht beseitigte Mängeln in der Mietwohnung,
  • falsche Gebühren- oder Steuerbescheide
  • oder auch, wenn es um Mieter geht, die ihre Miete nicht bezahlen wollen.

Schadensmeldung

Wurde eine Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung abgeschlossen und kommt es zu einem Schadensfall, sollte das jeweilige Versicherungsunternehmen im Vorfeld kontaktiert werden, dies bezeichnet man als Schadensmeldung. Vor allem dann, wenn der Versicherungsnehmer nicht zu 100 Prozent sicher ist, ob die Thematik tatsächlich in den Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz fällt oder nicht.

Der Versicherer prüft in weiterer Folge den Sachverhalt und gibt dem Versicherungsnehmer bekannt, ob ein tatsächlicher Versicherungsschutz gegeben ist oder nicht. Zu beachten ist die dreimonatige Vorlaufzeit, die auch gerne als Warte- oder Karenzzeit bezeichnet wird. Das heißt: Wird der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz mit 1. Januar abgeschlossen, ist der 2. April der früheste Zeitpunkt, um einen Schadensfall zu melden. In weiterer Folge wird die Schadensmeldung an die zuständige Rechtsanwaltskanzlei weitergeleitet. Jene setzt sich oftmals mit dem Versicherungsnehmer in Kontakt.

Für die Beratung werden keine Kosten in Rechnung gestellt. Der Versicherungsnehmer sollte den Sachverhalt so detailliert wie möglich schildern. Gibt es etwaige Unterlagen, muss der Versicherungsnehmer diese ebenfalls einreichen. So kann der Fall schneller bearbeitet und in weiterer Folge entschieden werden, ob die Versicherung der Kostendeckung zustimmt oder nicht.

Die Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz Versicherung ist objektbezogen

Die Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung versichert Eigentümer, Pächter, Vermieter, Verpächter und auch Mieter und andere Nutzungsberechtigte für zu versichernde Objekte. Das bedeutet, dass es sich um eine objektbezogene Versicherung handelt. Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, sind auch Fahrzeugstellplätze und Garagen, sofern diese zur Mieteinheit gehören und im Mietvertrag angeführt sind, automatisch mitversichert.

Für Grundstückseigentümer, Vermieter und Verpächter sind auch sogenannte nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten inbegriffen. So etwa, wenn es um umstrittene Bepflanzungen in der Nähe der Grundstücksgrenze, um die Errichtung von Zubauten oder auch das Aufstellen von Geräteschuppen geht.

Kosten

Im Normalfall ist die Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung ein Baustein einer Rechtsschutzversicherung. Wie teuer ein derartiger Baustein ist oder ob der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz auch ohne zusätzliche Bausteine abgeschlossen werden kann, muss direkt mit dem Anbieter besprochen werden. Die Kosten werden individuell berechnet, einerseits spielt die persönliche Situation des Versicherungsnehmers eine Rolle, andererseits ist natürlich auch der gewünschte Leistungsumfang ein zentrales Thema, wie günstig oder teuer die Versicherung wird.

Bevor sich der Versicherungsnehmer für einen Anbieter entscheidet, sollte er daher im Vorfeld einen Versicherungsvergleich durchführen. Dabei sollte der Versicherungsnehmer aber nicht ausschließlich auf den Preis achten; vielmehr sind auch die Leistungen der Versicherungsgesellschaft zu berücksichtigen. Aus diesem Grund sollten beim Versicherungsvergleich auch Leistungen und nicht nur der Preis gegenübergestellt werden.

Versicherungssumme

Der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz gilt im Regelfall für Grundstücke und Wohnungen, die sich im europäischen Raum und auch in den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres befinden. Schließt der Versicherungsnehmer einen Rechtsschutz im Privatbereich ab, greift dieser weltweit für drei Monate.

Die durchschnittliche Versicherungssumme beträgt 500.000 Euro, wobei die Summe auch individuell vereinbart werden kann. Die gewählte Summe steht pro Schadensfall zur Verfügung; mit der vereinbarten Versicherungssumme werden die Kosten für den Rechtsanwalt, Gerichtsgebühren, die Kosten des gegnerischen Anwalts, Zeugengelder und auch Gutachter bezahlt. 

Aus diesem Grund sollte der Versicherungsnehmer nicht bei der Versicherungssumme einsparen. Übersteigen die Prozesskosten nämlich die Versicherungssumme, muss der Versicherungsnehmer entweder den Prozess abbrechen oder die noch anfallenden Summen aus eigener Tasche bezahlen.

Fazit zum Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz

Einen derartigen Baustein sollten vor allem jene Personen in ihren Vertrag mit aufnehmen, die bereits selbst Grundstücksbesitzer oder Vermieter eines Objektes sind. Ob ein Mieter eine derartige Versicherung benötigt, hängt natürlich auch davon ab, welche Erfahrungen er mit der Hausverwaltung oder dem Vermieter gemacht hat. Gibt es hier nie oder nur selten Probleme, stellt der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz keine zwingende Notwendigkeit dar.

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