Nach unserer Recherche im Internet konnten wir für Sie folgende Infos zum Thema Überstunden, Spesen sowie Kosten der Weiterbildung ausfindig machen.

Wer zahlt Überstunden, Spesen sowie Kosten der Weiterbildung für Mitarbeiter, freiwillige, abgeordnete oder beauftragt Weiterbildung.
Weiterbildung Kosten

Gibt es Richtlinien für die Kostenübernahme oder Kosten bei der Weiterbildung?

Zum einen hängt das davon ab, ob der Mitarbeiter zu dieser Weiterbildung abgeordnet oder beauftragt ist bzw. ob es sich um eine freiwillige Weiterbildung handelt. Zudem spielt es eine Rolle, ob es Richtlinien für die Übernahme von Spesen gibt. Diese können im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Wenn Sie die Weiterbildung dienstlich angeordnet oder beauftragt und am Wochenende durchführen, so müssten die Spesen übernommen werden. Sofern keine arbeitsvertraglichen oder tarifvertraglichen Regelungen etwas anderes besagen bzw. andere Vereinbarungen getroffen sind.

Private Weiterbildung und der Bildungsurlaub

Bei privater Weiterbildung oder Bildungsurlaub ist es üblich, dass man die Kosten teilt. Da der Arbeitgeber bereits die Lohnfortzahlung übernimmt, übernimmt der Arbeitnehmer normalerweise die Kosten für das Seminar. Generell stellt der Arbeitnehmer den Antrag auf Bildungsurlaub. Somit müsste der Arbeitnehmer die Spesen übernehmen und die Überstunden fallen gar nicht an, da der Arbeitnehmer ja die Lohnfortzahlung erhält. Weiterhin beruht die Rechtsgrundlage auf dem § 670 BGBErsatz von Aufwendungen.

Was Sie prüfen sollten!

Da hierbei die Rechtslage nicht immer eindeutig ist und wir keine Rechtsberatung durchführen und leider auch keine Gewährleistung für die Richtigkeit übernehmen können, empfehle ich Ihnen zu prüfen, was der Tarifvertrag dazu aussagt. Weiterhin, ob es Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder sonstige Richtlinien gibt, die aussagekräftig sind.

Weiterbildungskosten Informationen finden

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