Vorstellungsgespräch Offenbarungspflichten, berechtigtes Interesse

Das Vorstellungsgespräch und die Offenbarungspflichten bei Verhinderung, Schwangerschaft, Behinderung oder beim Wettbewerbsverbot. Der Bewerber hat eine Offenbarungspflicht und muss spätestens beim Vorstellungsgespräch, auch ohne Verlangen des Arbeitgebers, Informationen preisgeben, da der Arbeitergeber ein berechtigtes Interesse hat.

Vorstellungsgespräch Offenbarungspflichte, Verhinderung, Schwangerschaft, Behinderung und Wettbewerbsverbot als berechtigtes Interesse.
Vorstellungsgespräch und die Offenbarungspflichten

Offenbarungspflichten beim Vorstellungsgespräch

Sie finden hier die einzelnen Offenbarungspflichten, welche bei Fragen in einem Vorstellungsgespräch eingehalten werden müssen. Das bedeutet Sie sollten die Fragen mit der Wahrheit beantworten.

  • Verhinderung – Der Bewerber hat Kenntnis davon, dass er zu Beginn des Arbeitsverhältnisses verhindert sein wird. Es kann zum Beispiel sein, dass der Bewerber weiß, dass eine Krankheit oder eine Kur ihn daran hindern wird, die Arbeit anzutreten.
  • Schwangerschaft – Die Bewerberin ist schwanger und kann dadurch die Arbeitsleistung nicht erbringen. Bei dieser Pflicht entstehen immer wieder rechtliche Problemsituation. Generell gilt hierbei die Rechtsprechung zu beachten. In der Regel ist die Frage nicht zulässig, wegen eines Urteils des Europäischen Gerichts. Mehr Informationen zur Schwangerschaft und der Frage im Vorstellungsgespräch erhalten sie hier.
  • Schwerbehinderte – Ein Bewerber der schwerbehindert ist, kann die Arbeitsleistung nicht erbringen und weiß das auch. Somit wäre die Grundlage für das Zustandekommen vom Arbeitsvertrag gefährdet.
  • Wettbewerbsverbot – Wenn der Bewerber einem zu Beginn der neuen Tätigkeit rechtswirksamen Verbot des Wettbewerbs unterliegt, so muss er dies dem Arbeitgeber mitteilen.

Personalfragebogen

Diese Offenbarungspflichten werden oftmals auch mit einem Personalfragebogen vor dem Vorstellungsgespräch überprüft. Sie werden dann dazu veranlasst die richtigen Angaben auf diesem Dokument auszuführen. Lesen Sie dazu auch den Beitrag zulässige und unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch. Hier erhalten Sie mehr Informationen zu anderen Themen im Bewerbungsprozess und speziell zu den offen zulegenden Pflichten.