Vorstellungsgespräch Lohnpfändung, berechtigtes Interesse

Sie lernen hier mehr zum Thema Vorstellungsgespräch und Lohnpfändung. Muss man eine Lohnpfändung im Vorstellungsgespräch angeben und die Frage mit der Wahrheit beantworten? Bei dieser Frage sollten Sie die Rechtslage auf der einen Seite beachten und auf der anderen Seite die Ehrlichkeit und das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen sowie dem Arbeitgeber.

Vorstellungsgespräch Lohnpfändung, angeben oder nicht? Frage mit der Wahrheit beantworten? Rechtslage und Ehrlichkeit der Arbeitnehmer.

Die Offenbarungspflicht oder berechtigtes Interesse

Generell haben Sie keine Offenbarungspflicht die Lohnpfändung im Vorstellungsgespräch von sich aus zu erwähnen. Jedoch müssen Sie die Frage, wenn der Arbeitgeber diese stellt, mit der Wahrheit beantworten, da der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse haben kann. Hierbei ist jedoch immer die aktuelle Rechtslage und der Einzelfall zu beachten. Spätestens bei der ersten Gehaltsabrechnung wird der Arbeitergeber dies sowieso bemerken. Denken Sie auch daran, dass Sie sich dann noch in der Probezeit befinden und man Sie innerhalb von 14 Tagen ohne Grund kündigen kann.

Aus welchem Grund möchte der Arbeitgeber Infos über die Lohnpfändung im Vorstellungsgespräch?

Die Arbeitgeber wollen durch diese Frage herausbekommen, welcher Aufwand auf Sie zukommt, wenn Sie einen Arbeitnehmer beschäftigen, der eine aktuelle Lohnpfändung hat, dies ist der erste Grund. Zweitens ist der Arbeitgeber daran interessiert motivierte Mitarbeiter zu bekommen, denn das Gehalt ist auch ein Faktor für die Motivation für viele Arbeitnehmer. Drittens kann die Wahrscheinlichkeit steigen, dass Menschen in verantwortlichen Positionen, durch eine Lohnpfändung leichter dazu verleitet sind, Geld zu unterschlagen.

Wie sollte sich ein Arbeitnehmer verhalten?

Der Arbeitnehmer hat natürlich bei der Frage nach der Lohnpfändung im Vorstellungsgespräch Angst davor eine Absage zu bekommen. Jedoch wird der Arbeitgeber dies eh heraus bekommen. Deswegen kann man nur dazu raten, die Lohnpfändung, die Höhe und andere Randbedingungen ehrlich mit dem Arbeitgeber abzugleichen. Das Vertrauensverhältnis wird somit nicht von vornherein belastet, gleichzeitig besteht eine Möglichkeit sich zu einigen. Generell gilt bei dem Thema Lohnpfändung immer die aktuelle Rechtslage und den Einzelfall zu beachten.

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