Heilpraktikerversicherung Vergleich, Kosten, Leistungen, Kriterien

Hier lernen Sie mehr zum Heilpraktikerversicherung Vergleich sowie den wichtigsten Kriterien. Weiterhin zu den Kosten einer Versicherung für Heilpraktiker, der Kostenübernahme und weiteren Leistungen.

Der Heilpraktikerversicherung Vergleich als Zusatzversicherung die Leistungen von Heilpraktikern, Kosten, sowie Kriterien

Was ist eine Heilpraktikerversicherung?

Die Zusatzversicherung für Heilpraktiker und die Übernahme der Kosten, ist besonders geeignet für Menschen, welche eine heilpraktische Behandlung bevorzugen. Die Behandlungen bei einem Heilpraktiker werden jedoch nur zum Teil von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Hier setzt die Heilpraktikerversicherung an und bietet mehr Schutz und Sicherheit bei Behandlungen mit Alternativmedizin und Heilmethoden. Die gesetzlichen Kassen dürfen eben nur die Heilmethoden und Behandlungen übernehmen, die wissenschaftlich nachgewiesen sind. Da jedoch viele alternative Heilmethoden nicht wissenschaftlich nachgewiesen sind müsste der Patient, auch wenn die Erfolgsquote hoch ist, wieder gesund zu werden, die Kosten selbst übernehmen.

Die Zusatzversicherung und die Kostenübernahme

Insbesondere lohnt sich eine Heilpraktikerversicherung für gesetzlich krankenversicherte Personen, da hier oftmals keine alternativen Heilmethoden übernommen werden. Wenn doch sind diese meist eingeschränkt und reichen nicht aus das Therapieziel vollständig zu erreichen. Personen die eine private Krankenversicherung besitzen haben die Leistungen, je nach Tarif, bereits mitversichert und benötigen keine Zusatzversicherung.

Die Leistungen der Heilpraktikerversicherung

Alles in allem hat sich die Lage, auch bei den gesetzlichen Kassen verbessert. So werden von den Kassen immer mehr freiwillige Leistungen übernommen, aber leider nur bestimmte Prozentsätze oder bestimmte Behandlungszeit. Oftmals sind dies auch Projektphasen zum Testen, wie und ob die alternativen Behandlungen angenommen werden. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen können hier somit von Jahr zu Jahr differieren. Beispiele für Heilmethoden welche öfters auch von gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden, sind die Akupunktur und die Osteopathie.

Das Leistungsspektrum ist sehr unterschiedlich

Das Leistungsspektrum einer Heilpraktikerversicherung variiert sehr stark, insbesondere zu den Kosten die übernommen werden. Die meisten Versicherungen bieten die Übernahme der Kosten für die Behandlung mit alternativen Heilmethoden durch Ärzte oder Heilpraktiker an, wobei man darauf achten muss, dass es Jahresbeträge gibt zwischen ca. 800,00 € und 3200,00 €. Darüber hinaus kann der Patient keine Leistung innerhalb des Jahres mehr geltend machen. Weiterhin gilt zu beachten, dass hierbei auch Prozentsätze zwischen 60% und 100% Leistungsübernahme übernommen werden. Manche Versicherungsanbieter bieten auch unterschiedliche Tarife mit mal mehr mal weniger Leistung an. Hier gilt es genau hinzuschauen.

Die generellen Leistungen

Diese Leistungen werden oft von Heilpraktiker Zusatzversicherungen übernommen

  • Sehhilfe
  • Behandlung mit alternativen Methoden durch Heilpraktiker oder Arzt
  • Arznei- Heil- und Hilfsmitteln
  • oft auch bestimmte Vorsorgeaufwendungen

Die Übernahme der Kosten bei Naturheilverfahren

Zu den alternativen Methoden bzw. Naturheilverfahren zählen folgende Heilmethoden. Zu beachten gilt hier wieder, welche Leistungen vertraglich zugesichert werden. Also hier auch wieder die vertraglichen Vereinbarungen und Leistungen im Vorfeld überprüfen. Diese Liste von Heilmethoden ist nicht vollständig und kann von Versicherung zu Versicherung variieren.

  • Akupunktur und Akupressur
  • Anthroposophische Medizin
  • Aromatherapie
  • Ayurveda
  • Schüssler Salze
  • Bioenergetik
  • Störfeldtherapie
  • Chiropraktik
  • Eigenblutbehandlung
  • Magnetfeldtherapie
  • Homöopathie
  • Irisdiagnostik
  • Kinesiologie
  • Lymphdrainage
  • Neuraltherapie
  • Osteopathie
  • Ozontherapien
  • Lichttherapie
  • Phytotherapie, Pflanzenheilkunde
  • Fußreflexzonenmassage
  • Shiatsu
  • TCM – Traditionelle chinesische Medizin

Die Vergleichskriterien und die Kosten einer Heilpraktikerversicherung

Da ein Vergleich bei der Heilpraktikerversicherung insbesondere von der Angebotsleistung und der Leistungsübernahme abhängt, sollten Sie insbesondere die Leistung bei einem Vergleich in den Vorgrund rücken. Die oberflächlichen Kosten dieser Versicherungsart liegen zwischen 5,00 € und 60,00 € im Monat, je nach dem wie gut Sie versichert sein wollen, steigen die monatlichen Beiträge an. Ebenso ist das Alter und bestimmte Vorerkrankungen mit ausschlaggebend, wie man Sie versichert. Weiterhin ob Sie vielleicht sogar aus der Zusatzversicherung ausgeschlossen werden. Hier nochmals die wichtigsten Kriterien für einen sinnvollen Vergleich der Heilpraktikerversicherung.

Die Jahresleistung oder die maximale Übernahme der Kosten

Die Jahresleistung beschreibt die maximale Übernahme der Kosten. Die meisten Versicherer haben eine Obergrenze in Ihren Tarifen, bis zu der sie die Kosten übernehmen. Die Grenzen die wir gesehen haben, sind teilweise in 2 Jahresangaben angegeben. Das bedeutet Sie müssen für einen Vergleich die Tarife vereinheitlichen und die Höchstgrenzen durch 2 teilen, um Sie vergleichbar zu machen.

Die prozentuale Übernahme der Leistungen

Ein weiterer wichtiger Punkt, der für einen Vergleich wichtig ist, ist die Übernahme von prozentualen Kosten. Wie schon erwähnt liegen die Prozentsätze zwischen 60 % und 100 %. Wobei es hier dann auch wiederum Anbieter gibt, welche keine Höchstgrenze haben sollen, dafür jedoch einen niedrigen Leistungsgrad der Kostenübernahme. Generell kann man sagen, dass je höher der Prozentsatz der Kostenübernahme ist, desto niedriger sind die Höchstgrenzen.

Was wird durch die Heilpraktikerversicherung übernommen?

Wenn Sie die genauen Leistungen vergleichen wollen, so müssen Sie die Versicherungsbedingungen, des zugrunde liegenden Vertrags genau durchlesen, denn die Versicherungen selbst haben an der Oberfläche Ihres Versicherungsangebots nur Kernpunkte der Heilpraktikerversicherung aufgeführt. Wichtig hierbei ist es, welche Behandlungen tatsächlich übernommen werden und welche nicht. Manchmal sind Nebenabreden mit dem Versicherer möglich. Dafür müssen Sie jedoch alle gesonderten Sachverhalte in den Vertrag mit aufnehmen.

Welche Wartezeiten gibt es?

Es gibt Heilpraktiker Zusatzversicherungen, welche ohne Wartezeit oder mit Wartezeit anbieten. Die Wartezeiten reichen meist von 3 Monaten für die grundsätzliche Behandlungen und eine Wartezeit von 8 Monaten für zum Beispiel psychotherapeutische Behandlungen. Prüfen Sie die Wartezeit Ihres Angebots in den Vertragsunterlagen oder finden Sie einen Anbieter ohne Wartezeiten. Wichtig dabei, Behandlungen die vor dem Vertragsabschluss bzw. vor der Wartezeit begonnen wurde, werden von den Versicherungen nicht bezahlt bzw. nicht übernommen. Vergleich Sie dazu die PKV Wartezeit.

Gibt es Gesundheitsfragen um das Risiko einzuschränken?

Um das persönliche zu versichernde Risiko besser einschätzen zu können, stellen die Versicherer sogenannte Gesundheitsfragen. Diese Fragen sind in einem Gesundheitsfragebogen gebündelt und wichtig, für die Höhe des Risikos einer Erkrankung bzw. ob man Sie überhaupt noch aufnimmt. Eine privat Versicherung kann Sie auch ablehnen, wenn Sie kalkulatorisch zu teuer sind. Sollten Sie bestimmte Krankheiten haben, die chronisch sind oder psychische Behandlungen benötigen, dann sinken Ihre Chancen auf eine Aufnahme in die Heilpraktikerversicherung enorm. Manche Versicherungen verzichten auf Gesundheitsfragen. Die Frage ist hierbei nur, ob die Leistungen dann gut sind. Hier auf jeden Fall genau das Leistungsangebot und die Leistungsbedingungen prüfen.

Sind Sondervereinbarungen möglich?

Bietet der Versicherer die Möglichkeit über die Standardtarife hinweg, Sondervereinbarungen zu schließen. Generell wären Besonderheiten, die Aspekte die nur dieser Versicherer mit bietet.

Weiterführende Informationen

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