Schufa, Score, Klausel, Selbstauskunft, Daten

Hier lernen Sie mehr zu den Themen Schufa als Schuldnerfachauskunft, den gespeicherten personenbezogenen Daten sowie zu welche Daten von Banken, Sparkassen und Firmen gespeichert bzw. eingetragen werden.

Weiterhin zum Thema: welche Bedeutung der Schufa-Score und die Klausel hat. Ebenfalls erfahren Sie wie Sie eine Eigenauskunft bzw. Selbstauskunft beantragen.

Schufa, Schuldnerfachauskunft, personenbezogene Daten gespeichert u. eingetragen, Bedeutung Schufa-Score, Klausel, Selbstauskunft beantragen.
Schufa

Geschichte

Eine Wirtschaftsauskunftei sammelt relevante wirtschaftliche Infos und Daten über den Endverbraucher als natürliche Person sowie über Firmen als juristische Person des Privatrechts. Diese Daten werden den Partnern der Schuldnerfachauskunft überlassen, wahlweise gegen einen Kaufpreis oder im Rahmen der Mitgliedschaft.

Eine solche private Wirtschaftsauskunftei ist auch die Schuldnerfachauskunft, kurz Schufa, Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung mit Hauptsitz in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden. Die ersten Anfänge der heutigen Schuldnerfachauskunft gehen zurück in die 1920er-Jahre. Damals wurde die Schutzgemeinschaft für Absatzfinanzierung in Berlin gegründet.

Anfang der 1950er-Jahre wurde die Bundes-Schufa e. V. neu gegründet, und zur Jahrtausendwende erfolgte die Änderung der Rechtsform in die heutige Schufa Holding AG. Aus Sicht der freien Wirtschaft kann die Schuldnerfachauskunft als ein Frühwarnsystem angesehen werden.

Verträge der Verbraucher

Alle Geschäftspartner lassen die Verträge mit ihren Kunden, in der Regel mit dem Endverbraucher, in die Datenbank eintragen. Die Summe dieser und weiterer personenbezogenen Daten wird als die Schuldnerfachauskunft des einzelnen Verbrauchers bezeichnet. Die eingetragenen Verträge haben allesamt eine finanzielle Relevanz.

Personenbezogene Daten beim Schufa-Eintrag

In der heutigen Zeit ist ein Leben ohne die Schufa gar nicht mehr denkbar. Umgekehrt ist es geradezu auffällig, wenn ein Bürger, wie es genannt wird, nicht eingetragen ist. Diese Tatsache als solche ist ganz normal. Die erste Eintragung beginnt in den meisten Fällen mit der Eröffnung vom Girokonto.

Die Banken sind, bis auf ganz wenige deutsche Onlinebanken, ein Geschäftspartner der Schufa. Der Girokontovertrag wird als Info in die Datenbank eingetragen, und aus diesem Anlass auch die Kontaktdaten als Basisdaten. Sie beinhalten folgende personenbezogene Daten:

  • Zu- und den Vornamen,
  • das Geburtsdatum nebst Ort und Namen,
  • das Geschlecht sowie die
  • aktuelle Anschrift inkl. vorheriger Wohnanschriften.

Jeder rechts- und geschäftsfähige Bürger braucht zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs ein eigenes Girokonto. Die damit verbundene Erfassung in der Schufa ist quasi ein Junktim und geschieht schon im Jugendalter.

Datenbank der Schufa

Die Banken und Sparkassen lassen alle Verträge in die Schufa eintragen, ebenso wie:

  • Leasinggesellschaften,
  • Mobilfunkanbieter,
  • Versandhäuser,
  • Onlineshops,
  • Kauf- und Möbelhäuser.

Weiterhin erhalten Sie Infos zu dem, was in die Datenbank eingetragen wird und welche Bedeutung die Schufa-Klausel hat.

Schufa-Klausel

Der Endverbraucher erkennt die Schufa-Klausel daran, wenn er beim Vertragsabschluss die Klausel unterschreibt oder online anklickt. Ein Klausel Muster finden sie auf der Webseite von beate-bachmann.de. Ohne das OK vom Endverbraucher, wird kein Vertrag in die Schufa eingetragen. Umgekehrt kommt ohne seine Zustimmung der betreffende Vertrag gar nicht erst zustande.

Abweichungen vom Zahlungsverhalten

Ebenso wie die Verträge selbst, wird auch jegliches abweichende Zahlungsverhalten in die Datenbank eingetragen. Dazu gehören, mehrfach angemahnte sowie gerichtlich titulierte Forderungen. Die Schuldnerfachauskunft selbst sammelt Angaben und amtliche Bekanntmachungen aus öffentlichen Verzeichnissen. Beispiele dafür sind:

  • die private Verbraucherinsolvenz,
  • der Offenbarungseid, auch als eidesstattliche Erklärung bzw. Versicherung bekannt
  • oder der Haftbefehl zur Abgabe einer Vermögensauskunft.
  • Ebenso vergleichbar schwerwiegend ist der Missbrauch von Giro- und von Kreditkarten nach einem Nutzungsverbot.

Das sind die sog. Negativeintragungen, im Gegensatz zu den Vertragsinformationen also den Positiveintragungen.

Schufa-Score

Um diese Einzeleintragungen lesbar und für die Geschäftspartner verwertbar zu machen, werden sie zu einem einzigen rechnerischen Wert, dem Schufa-Score zusammengeführt. Das geschieht mit dem Scoring als einer in Prozentpunkten ausgedrückten Bewertung. Der höchste, eher theoretische Wert sind hundert Prozent. 

Der Score wird als Wahrscheinlichkeitswert angenommen, wie zuverlässig der Endverbraucher seine Verbindlichkeiten erfüllt. Für die Kreditwirtschaft mit Banken und Sparkassen, aber auch für andere Unternehmen ist der Score das Nonplusultra zur Bewertung der Kreditwürdigkeit des Kunden.

Der Score dient als Entscheidungsgrundlage dafür, wie das Ausfallrisiko vom Kredit und wie die Erfüllung eines Leasing- oder Mietvertrages eingeschätzt wird.

Niemand hat einen Anspruch darauf zu erfahren, wie der Score berechnet wird, weder der Endverbraucher noch die Geschäftspartner. Dieses Rechenprogramm ist und bleibt ein Geschäftsgeheimnis der Schufa.

Eigenauskunft oder Selbstauskunft

Nach § 34 BDSG, des Bundesdatenschutzgesetzes hat der Endverbraucher den Anspruch auf jährlich eine kostenlose schriftliche Eigenauskunft bzw. Selbstauskunft. Das Antragsformular für die kostenlose Eigenauskunft oder Selbstauskunft finden Sie hier. Diese Anträge werden innerhalb weniger Wochen nach Antragseingang bearbeitet.

Weiterhin können Sie sich auch registrieren lassen und online jederzeit auf Ihre Daten zugreifen. Jedoch ist dieser Service kostenpflichtig. Darüber hinaus kann die eingetragene Person jederzeit eine kostenpflichtige Selbstauskunft anfordern.  

Ohne Zustimmung und Info des Endverbrauchers haben die Steuerfahndung, die Vollstreckungsbehörden sowie die Länder- und die Bundespolizei direkten Zugriff auf die Schufa vom Endverbraucher. Für diese Behörden ist der § 93 AO der Abgabenordnung, kurz AO die Rechtsgrundlage.