Die Lebensversicherung gilt oft als Eckpfeiler der finanziellen Vorsorge. Doch was geschieht, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern und Sie Ihre Police kündigen möchten?

Es ist entscheidend, den Rückkaufswert zu verstehen, jenen Betrag, den die Versicherung im Falle einer Kündigung auszahlt.

Dieser Artikel beleuchtet, wie Sie diesen Rückkaufswert ermitteln können, welche Kriterien dabei eine Rolle spielen und welche Mitteilungen Sie jährlich von Ihrer Versicherung erhalten. Wir betrachten zudem Alternativen zur Kündigung, um bestmöglich entscheiden zu können, ob und wie Sie Ihre Lebensversicherung anpassen oder beenden sollten.

Rückkaufswert der Lebensversicherung berechnen am Beispiel, Merkmale, Kriterien, Mitteilung und Alternativen zum Kündigen.
Rückkaufswert der Lebensversicherung

Rückkaufswert berechnen

Wenn der Versicherte seine Lebensversicherung kündigen will, muss er auf den sog. Rückkaufswert achten. Dabei handelt es sich um den Wert bei Auflösung der LV im Fall der Kündigung. Je früher der Versicherte seinen Vertrag kündigt, desto niedriger ist am Ende der Rückkaufswert. Zu beachten ist, dass bei einer frühzeitigen Kündigung mitunter ein Verlust entsteht. Das bedeutet, dass der Versicherte mehr Kapital gezahlt hat, als er am Ende erhält.

Will der Versicherungsnehmer seine Lebensversicherung kündigen, will er natürlich kein Verlust erleben. Die oberste Priorität ist daher, dass zumindest das gezahlte Kapital wieder in die Auszahlung kommt. Im Regelfall will der Versicherte ohne Verlust und ohne bzw. nur geringem Gewinn aussteigen. Ein großen Gewinn kann man, bei vorzeitiger Kündigung der LV, nicht erwarten. Welche Summe Sie am Ende aber tatsächlich ausgezahlt bekommen, ist abhängig von den Bedingungen im Vertrag. Hier spricht man, bei einer vorzeitigen Kündigung, vom Rückkaufswert.

Merkmale oder Kriterien

Der Rückkaufswert bei einer Lebensversicherung ergibt sich aus dem gezahlten Kapital, den Erträgen und einem im Vertrag festgelegten Abschlag, dieser spielt dabei die wesentliche Rolle. Jener kann mitunter derart hoch sein, dass der Rückkauf der LV zu einem Verlust wird. Aus diesem Grund raten Experten, eine LV nur dann vorzeitig zu kündigen, wenn Sie das Geld tatsächlich unbedingt benötigen. Wer sich die Prämien nicht mehr leisten kann oder will, sollte daher eine Freistellung der Prämie beantragen oder Kontakt mit der Versicherung aufnehmen, um ein zeitweises Aussetzen der Zahlung zu bewirken.

Mitteilung über den Stand bei der Versicherung

Die Versicherten bekommen einmal im Jahr eine Mitteilung über den aktuellen Stand der Lebensversicherung. In dieser Mitteilung findet sich auch der aktuelle Rückkaufswert. Für viele Versicherten wird jener Wert erst dann interessant, wenn man mit dem Gedanken spielt, die Versicherung vorzeitig zu kündigen, beitragsfrei zu stellen oder zu verkaufen. Dabei spielt natürlich die Frage eine wesentliche Rolle, wie viel die Versicherung tatsächlich wert ist. Zu beachten ist, dass vor allem in den ersten Jahren die Summe bzw. der Rückkaufswert gering ist.

Beispiel für das Rückkaufswert berechnen

Die Berechnung des Rückkaufswertes einer Lebensversicherung hängt von vielen Variablen ab, wie beispielsweise der Art der Lebensversicherung, der Vertragsdauer, der Höhe der eingezahlten Beiträge, den garantierten Leistungen sowie den Überschussbeteiligungen und Kostenstrukturen des Versicherers.

Aus diesen Gründen kann die folgende Rechnung nur ein sehr vereinfachtes Beispiel darstellen. Für genaue Informationen sollte immer die Versicherungsgesellschaft oder einen fachkundigen Versicherungsberater kontaktieren.

Angenommen, Sie besitzen eine kapitalbildende Lebensversicherung mit folgenden Eigenschaften:

  • Monatlicher Beitrag: 100 Euro
  • Bisherige Vertragslaufzeit: 10 Jahre
  • Garantierter Zinssatz: 1,75 % pro Jahr
  • Überschussbeteiligung: 0,25 % pro Jahr (variabel)

Die Berechnung würde zunächst auf dem garantierten Zinssatz basieren, wobei die Überschussbeteiligung variabel und jedes Jahr unterschiedlich sein kann. Die vereinfachten Schritte lauten wie folgt:

  1. Berechnung der eingezahlten Beiträge: 100 Euro (Monatsbeitrag) x 12 Monate x 10 Jahre = 12.000 Euro
  2. Berechnung der Zinsen (ohne Berücksichtigung der Zinseszinsen nur zur Vereinfachung): 12.000 Euro x 1,75 % (garantierter Zins) x 10 Jahre = 2.100 Euro
  3. Schätzung der Überschussbeteiligung (auch hier ohne Zinseszinsen zur Vereinfachung): 12.000 Euro x 0,25 % (Überschussbeteiligung) x 10 Jahre = 300 Euro
  4. Summierung der Beträge: Eingezahlte Beiträge + Zinsen + Überschussbeteiligung = Rückkaufswert 12.000 Euro + 2.100 Euro + 300 Euro = 14.400 Euro

Der berechnete Rückkaufswert wäre in diesem sehr simplifizierten Beispiel 14.400 Euro. Allerdings müssten Sie in der Realität auch die jährliche Aufzinsung, Kosten für die Versicherung (Abschluss- und Verwaltungskosten) und möglicherweise angefallene Stornokosten einberechnen, was die Berechnung komplizierter macht und zu einem geringeren Rückkaufswert führen kann.

Bitte beachten Sie: Dieses Beispiel stellt keine genaue Berechnung dar. In der Praxis sollten Sie sich immer die aktuellen Rückkaufswerte von Ihrer Lebensversicherung mitteilen lassen bzw. diese von einem Experten berechnen lassen, da hierbei spezifisch auf die Vertragskonditionen und die Bewertungsgrundlagen der jeweiligen Versicherung eingegangen werden muss.

Berechnung mit Zinseszinsen

Die Formel zur Berechnung der Zinseszinsen beim Rückkaufswert einer Lebensversicherung lautet:

  • [ K = K_0 \ (1 + i)^n ]

Hierbei steht:

  • ( K ) für das Kapital am Ende der Laufzeit (Endkapital),
  • ( K_0 ) für das Anfangskapital (Startkapital),
  • ( i ) für den Zinssatz pro Periode (als Dezimalzahl, also beispielsweise 5% als 0,05),
  • ( n ) für die Anzahl der Zinsperioden.

Mit dieser Formel lässt sich also das angesammelte Kapital nach einer bestimmten Anzahl von Zinsperioden bei einer gleichbleibenden Verzinsung ermitteln. Dies gilt sowohl für einmalige Anlagen mit Zinseszins als auch für regelmäßige Einzahlungen, wenn man die entsprechende Formel für die regelmäßigen Zahlungen (Rentenrechnung) verwendet.

Alternativen zur Kündigung der Lebensversicherung

Ein Rückkauf der Lebensversicherung sollte nur im Extremfall erfolgen. Schlussendlich ist, bei einer vorzeitigen Kündigung der Versicherung, eine gut gewählte Veranlagung zerstört. Am Ende ist die Gefahr hoch, dass der Versicherte ein Verlust erleidet und mehr Kapital investiert hat, als er am Ende ausgezahlt bekommt, aus diesem Grund raten Experten immer wieder zu Alternativen.

Die vorzeitige Kündigung einer Lebensversicherung sollte nur dann erfolgen, wenn das Geld tatsächlich unbedingt benötigt wird. Potentielle Alternativen sind deswegen auch das Beitragsfreistellen, der Verkauf oder die Beleihung der LV.

Prämienfrei oder beitragsfrei stellen

Der Versicherte kann die Lebensversicherung prämienfrei oder beitragsfrei stellen lassen. Das bedeutet, dass der Versicherte keine weiteren Zahlungen mehr vornimmt, das eingezahlte Kapital jedoch weiterhin verzinst wird. Mitunter kann auch die Zahlung der Prämie oder des Beitrags reduziert werden.

Lebensversicherung beleihen oder verkaufen

Ebenfalls ist eine Beleihung der Lebensversicherung möglich, um an Kapital zu kommen Es kann auch an einen Verkauf gedacht werden. Mitunter besteht auch die Möglichkeit, je nach Vertrag und Höhe vom Rückkaufswert, nur einen Teil auszahlen zu lassen. Der Vertrag läuft dann mit dem verbleibenden Kapital weiter.

Fazit zur Lebensversicherung und dem Rückkaufswert

Wer seine Lebensversicherung frühzeitig kündigen will, muss den Rückkaufswert berücksichtigen. Besteht die Gefahr, dass der Versicherte einen Verlust erleidet, sollte er, bevor er die Versicherung kündigt, sich mit Alternativen auseinandersetzen. So z. B. mit dem Verkauf oder der Beleihung der Versicherung.

Mehr lernen über die Themen der Lebensversicherung.

Weitere Informationen

Diese Beiträge könnten ebenfalls interessant für Sie sein:

  • Der Lebensversicherung Vergleich mit Testkriterien, Anbieter vergleichen sowie Checkliste.
  • In diesem Beitrag von Finanztip.de erhalten Sie mehr Informationen zur Berechnung vom Rückkaufswert von LVs bis 2007 und ab 2008.