Wie kann man ein Pfändungsschutzkonto beantragen?

Wer als Schuldner einen Pfändungsschutz besitzen und weiterhin über Finanzmittel verfügen möchte, muss selbst aktiv werden. Grundsätzlich gibt es dazu zwei Möglichkeiten. Entweder wandelt man ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto um. oder man eröffnet ein neues Konto gleich als Pfändungsschutzkonto.

Die Inanspruchnahme einer Bank ist also wichtig. Zu beachten ist dabei, dass jede Person nur ein P-Konto besitzen darf. Übrigens: Selbst ein überzogenes Konto kann man zu einem P-Konto umfunktionieren. Gesetzlich gesehen steht dem nichts im Weg. In der Praxis empfiehlt es sich aber, eine Rückzahlungsvereinbarung mit der Hausbank auszuhandeln.