Verkehrsrechtsschutz Versicherung, Leistungen, Kostenübernahme, Deckungssumme

Hier lernen Sie mehr zur Verkehrsrechtsschutz Versicherung, den Leistungen, der Verweigerung der Kostenübernahme und zu Selbstbeteiligungen. Wer Recht hat, muss nicht automatisch Recht bekommen. Ein Spruch, der wohl vor allem für Teilnehmer am Straßenverkehr zutrifft.

Der Baustein Verkehrsrechtsschutz Versicherung

Was die Verkehrsrechtsschutzversicherung?

Ob Auto- oder Motorradfahrer, ob leidenschaftlicher Radfahrer oder Fußgänger, der Verkehrsrechtsschutz kann für alle Teilnehmer des Straßenverkehrs wichtig werden. Kommt es nämlich zu einem Rechtsstreit, können durchaus hohe Kosten entstehen; Prozesskosten, die sich im fünfstelligen Euro-Bereich bewegen, sind keine Seltenheit. Besteht jedoch ein Versicherungsschutz durch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, kann die finanzielle Belastung gemindert und somit das finanzielle Risikos eines Gerichtsverfahrens ausgeblendet werden.

Leistungen der Verkehrsrechtsschutz Versicherung

Welche Bereiche vom Verkehrsrechtsschutz abgedeckt werden, sollte der Versicherungsnehmer im Vorfeld mit seinem Versicherer besprechen. Im Regelfall handelt es sich beim Verkehrsrechtsschutz um einen klassischen Baustein einer privaten Rechtsschutzversicherung, der folgende Leistungen beinhaltet:

  • Straf-Rechtsschutz
  • Führerschein-Rechtsschutz
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Fahrzeugsvertrags-Rechtsschutz
  • Lenker-Rechtsschutz

Kostenübernahme

Zu beachten sind jedoch auch die Umstände, dass beim Verkehrsrechtsschutz auch Regeln eingehalten werden müssen; kommt es – von Seiten des Versicherungsnehmers – zu Regelverstößen, kann die Versicherungsgesellschaft die Übernahme der Kosten ablehnen. Der Versicherungsschutz gilt daher nicht, wenn es zu einer der folgenden Situationen gekommen ist:

  • Der Versicherungsnehmer war an motorsportlichen Wettbewerben beteiligt (Rallyes oder Wertungsfahrten); dazu zählen auch Vorbereitungs- oder Trainingsfahren
  • Der Versicherungsnehmer darf kein Fahrzeug lenken, da die behördliche Befugnis fehlt
  • Der Lenker stand zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss

Außergerichtliche Einigung

Prinzipiell hilft der Verkehrsrechtsschutz bei allen Streitigkeiten, die im Straßenverkehr entstanden sind. Dabei geht es einerseits um nicht selbst- und/oder selbstverschuldete Unfälle; kommt es zu keiner außergerichtlichen Einigung, bleibt am Ende nur der Weg vor das Gericht. Somit spielt es keine Rolle, ob dem Versicherungsnehmer die Vorfahrt genommen wurde und dadurch ein Blechschaden am PKW entstand oder beim Spurwechsel das Fahrzeug übersehen und vom Versicherungsnehmer gerammt wurde. 

Bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung wird der Versicherungsnehmer vor Gericht vertreten; der zuständige Anwalt kämpft einerseits für Schmerzensgeld oder Schadenersatz oder auch für den Umstand, dass sein Mandant Recht bekommt. Natürlich hilft der Verkehrsrechtsschutz auch, wenn der Unfall aus eigenem Verschulden entstanden ist. Jedoch sind vorsätzlich begangene Straftaten, die vom Versicherungsnehmer begangen wurden, vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Deckungssumme der Verkehrsrechtsschutz Versicherung

Natürlich kann mit der Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht dafür gesorgt werden, dass alle privaten oder auch geschäftlichen Risiken des täglichen Lebens abgedeckt werden. Der Verkehrsrechtsschutz zählt zu den sogenannten Bausteinen, die im Rahmen der Privatrechtsschutzversicherung zur Verfügung stehen. Versichert ist dabei das im Vertrag angeführte Fahrzeug, es besteht – je nach Tarif – die Möglichkeit, ein zweites Auto mitversichern zu lassen, wobei hier nur ein Bruchteil der Kosten für das erste Auto in Rechnung gestellt wird. 

Kommt es zum Schadensfall, übernimmt die Versicherung die Kosten bis zur im Vorfeld vereinbarten Deckungssumme. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass sich der Versicherungsnehmer für keine zu geringe Deckungssumme entscheidet. Ist die vereinbarte Summe, durch Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Kosten für Gutachter aufgebraucht, muss der Versicherungsnehmer die restlichen Kosten aus der eigenen Tasche bezahlen.

Verkehrsrechtsschutz Versicherung und die Selbstbeteiligung

Vorsicht ist zudem vor Versicherungen geboten, die mit Selbstbeteiligungen werben. Auch wenn die Selbstbeteiligung dafür sorgt, dass die zu bezahlenden Beitragsvorschreibungen geringer sind, stellen die Selbstbeteiligungen immer wieder ein Problem dar. Schlussendlich können – je nach Vereinbarung – pro Schadensfalls 200 Euro bis 500 Euro an selbst zu entrichtenden Kosten fällig sein. Rechnet der Versicherungsnehmer hingegen die Mehrkosten hinzu, die entstehen, wenn er sich gegen einen Selbstbehalt ausspricht, wird er vermutlich – wenn es in den nächsten Jahren zum Schadensfall kommt – ein höheres Ersparnis haben.

Verkehrsrechtsschutz Versicherung Vergleich

Es gibt zahlreiche Versicherungsgesellschaften, die den Verkehrsrechtsschutz als Baustein anbieten. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass die unterschiedlichen Angebote miteinander verglichen werden. Dabei sollte der Versicherungsnehmer aber nicht nur ausschließlich auf die Kosten achten, sondern viel wichtiger sind die Leistungen, welche von der Versicherungsgesellschaft angeboten werden.

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