Berufsbildungsgesetz BBiG, Vorbereitung, Fortbildung, Umschulung

Sie lernen hier mehr zum Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG sowie zum Ziel der Berufsbildung insbesondere die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung. Weiterhin lernen Sie mehr zum Berufsbildungsgesetz sowie den wesentlichen Bestandteilen der Berufsausbildung und dem Lernort.

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Berufsbildungsgesetz BBiG

Definitionen zum Berufsbildungsgesetz BBiG

Nachfolgend sind die Begriffe oder Definitionen des BBiG – Berufsbildungsgesetz kurz vorgestellt. Sie lernen, was die einzelnen Begriffe Berufsausbildungsvorbereitung, Berufsausbildung, berufliche Fortbildung sowie die berufliche Umschulung im Sinne des Gesetzes bedeuten.

Berufsausbildungsvorbereitung und die sozialen Werte

Das Ziel der Berufsausbildungsvorbereitung ist es Menschen sowie zu bringen, dass Sie eine anerkannte Berufsausbildung beginnen können. Dies soll geschehen durch die gezielt Vermittlung von Grundkenntnissen und sozialen Werten. Diese Werte und Kenntnisse sind für eine Berufsausbildung vorausgesetzt und unabdingbar.

Berufsausbildung als Grundqualifizierung

Hier sorgt das BBiG für die nötige Qualifizierung, durch eine Berufsausbildung, um später einen anerkannten Beruf auszuüben. Dabei soll berücksichtigt werden, das die Arbeitswelt sich wandelt und der Absolvent sich darauf einstellen kann. Geregelt ist darin auch, dass die nötigen beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen auch vermittelt werden.

Berufliche Fortbildung als Bestandteil vom Berufsbildungsgesetz

Wer nach seiner Berufsausbildung denkt er müsse nichts mehr lernen, der liegt falsch. Der stetige Wandel der Berufsbilder, gerade durch den technischen Fortschritt ist enorm und geht immer schneller von statten. Hier setzt das BBiG an und ermöglicht durch gesetzliche Regelungen die berufliche Fortbildung, Damit soll eine Anpassung bzw. Weiterentwicklung der Berufstätigen ermöglicht werden.

Berufliche Umschulung im Berufsbildungsgesetz

Bei der beruflichen Umschulung soll gewährleistet werden, dass jemand aus bestimmten Gründen eine Umschulung machen kann und somit weiterhin am Erwerbsleben teilnimmt. Mehr zur Umschulung und den Gründen erfahren Sie im Beitrag Umschulungsmöglichkeiten.

Lernort der Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz

Weiterhin regelt das Berufsbildungsgesetz die Lernorte der Ausbildung und legt somit fest, das die Berufsbildung in Betrieben der Wirtschaft oder in vergleichbaren Einrichtungen außerhalb der Wirtschaft, im öffentlichen Dienst und den Angehörigen der freien Berufe und in Haushalten durchzuführen ist.

Darüber hinaus wird die Lernkooperation geregelt, also das Zusammenwirken zwischen Betrieben und der Schule. Auch ein vorübergehender Auslandsaufenthalt von einem Viertel der Gesamtdauer der Ausbildung kann zulässig sein. Weiterhin ist der Anwendungsbereich geregelt im § 2 BBiG.

Bestandteile der Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz

Unter anderem regelt das Berufsbildungsgesetz die Berufsausbildung, so sind die Anerkennung von Ausbildungsberufen, die Ausbildungsordnung und die Erprobung neuer Ausbildungsberufe geregelt. Hier erfahren Sie mehr zu den Inhalten des BBiG in Bezug zur Berufsausbildung. Dabei sind folgende Bestandteile wichtig:

  • Eine Anrechnung beruflicher Vorbildung ist möglich. So können berufliche Erfahrungen im gewünschten Berufsbild anerkannt werden.
  • Das BBiG regelt auch die Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, sofern alle Beteiligten dies für gut empfinden. Mehr dazu finden Sie im Beitrag: Darf man die Ausbildungsdauer verkürzen?
  • Das Regelungsbefugnis, hier dürfen in Fällen von Unklarheiten bzw. fehlenden Vorschriften die zuständigen Stellen für die Berufsausbildung eigene Regelungen treffen.
  • Die Regelungen zum Ausbildungsverhältnis unter anderem zum Vertrag, der Vertragsniederschrift sowie zu nichtigen Vereinbarungen.
  • Die Rechte und Pflichten der Auszubildenden und Ausbildenden lernen Sie in diesem Beitrag kennen. Hier werden insbesondere das Verhalten, die Berufsausbildung selbst, Freistellungen und das Thema Zeugnisse geregelt.
  • Die Ausbildungsvergütung mit Anspruch, Bemessung und Fälligkeit sowie Fortzahlung der Vergütung sind geregelt und Bestandteil des BBiG.
  • Regelungen zum Beginn und Ende des Ausbildungsverhältnisses. Hier sind vor allem die Probezeit, Beendigung, Kündigung und Schadenersatzregelungen definiert.
  • Auch die Regelungen zur Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildern, das heißt deren persönliche und fachliche Eignung. Weiterhin sind die Überwachung der Eignung und die Untersagung der Eignung geregelt.
  • Ebenfalls geregelt ist das Führen und Einrichten von einem Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse. Weiterhin wie mit Eintragungen, Änderungen sowie Löschungen umzugehen ist.
  • Im Abschnitt 5 ist das Prüfungswesen geregelt. Darin finden Sie unter anderem Infos
    • zur Abschlussprüfung,
    • zu Prüfungsausschlüssen,
    • zum Prüfungsausschuss,
    • zur Zulassung zur Abschlussprüfung,
    • zu Zwischenprüfungen
    • sowie zur Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen.

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